Abmahnung der Fast Fashion Brands GmbH und CBH Rechtsanwälte erhalten?

Abmahnung von CBH Rechtsawälte und Fast Fashion Brands: In letzter Zeit erreichten uns wieder einige Abmahnungen von der Fast Fashion Brands GmbH und den CBH Rechtsanwälten.

Wir vertreten seit einigen Jahren Mandanten in Münster und bundesweit, die eine Abmahnung der CBH Rechtsanwälte wegen Markenrechtsverletzungen erhalten haben. In der aktuellen Abmahnung von CBH Rechtsanwälten und der Fast Fashion Brands geht es um die angebliche Markenrechtsverletzung in Bezug auf die Marke „Gaya“. Bekannt sind zudem Abmahnungen von CBH Rechtsanwälten und der Fast Fashion Brands in Bezug auf die Marke „MO“.

Vorab: Wenn Sie eine Abmahnung der Fast Fashion Brands GmbH und CBH Rechtsanwälte erhalten haben, können Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz nutzen.  Übersenden Sie uns hierzu einfach die Abmahnung der Fast Fashion Brands GmbH und den CBH Rechtsanwälten via E-Mail an info@wd-recht.de oder nutzen Sie unser Direkthilfeformular. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.

Dr. Oliver Wallscheid, LL.M. ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz sowie IT-Recht und Spezialist für Markenrecht. Als erfahrener Markenanwalt bietet Dr. Wallscheid, LL.M. Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung vorn der Fast Fashion Brands GmbH und CBH Rechtsanwälte. Nutzen Sie unser Erfahrung aus mehreren tausend Fällen aus den Bereichen Markenrecht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht.

 

Abmahnung von der Fast Fashion Brands GmbH und CBH Rechtsanwälte – was ist das?

Wenn Sie eine Abmahnung von der Fast Fashion Brands GmbH und CBH Rechtsanwälte erhalten haben, sollten Sie zunächst Ruhe bewahren und prüfen, ob Sie die Vorwürfe nachvollziehen können. In den uns vorliegenden aktuellen Abmahnungen  der der Fast Fashion Brands GmbH und CBH Rechtsanwälte geht es regelmäßig um angebliche Verletzungen der Marken „Gaya“ und „Mo“. Die Marke „Gaya“ ist unter der Nummer DE 302016009405 beim Deutschen Patent- und Markenamt für folgende Waren registriert:

Waren und Dienstleistungen:

  • 09: Sonnenbrillen.
  • 14: Phantasie-Schmuckwaren, nämlich Ringe, Schlüsselringe, Ohrringe, Manschettenknöpfe, Armbänder, Uhrkettenanhänger, Broschen, Ketten, Halsketten, Krawattennadeln, Anstecknadeln, Medaillons.
  • 18: Leder und Lederimitationen sowie Waren aus Leder und Lederimitationen, nämlich Freizeittaschen, Einkaufstaschen, Umhängetaschen, Schultertaschen, Handtaschen, Abendtaschen, Sporttaschen, Badetaschen, Schultaschen, Umhängeriemen [Schulterriemen], Kindertaschen, Gürteltaschen, Koffer, Handkoffer, Hutkoffer, Attachékoffer, Aktenkoffer, Kleidersäcke, Packsäcke, Beutel, Brustbeutel, Tabakbeutel, Kulturbeutel, Reisenecessaires, Strumpfbeutel, Schuhbeutel, Sportbeutel, Schulranzen, Kleinlederwaren, nämlich Kartentaschen [Brieftaschen], Ausweistaschen; Taschen aus Stoff, Leder und lederähnlichen Materialien, soweit in Klasse 18 enthalten; Portemonnaies, Rucksäcke, Reisekoffer, Reisetaschen, Regenschirme, Aktentaschen, Brieftaschen, College-Mappen [soweit in Klasse 18 enthalten], Kosmetiktaschen und -koffer.
  • 25: Bekleidungsstücke, insbesondere Damen- und Herren Oberbekleidung, Blusen, Kostüme, Kleider, Röcke, Jacken, Hosen, Hemden, Pullover, Krawatten, Mäntel, Schals, Handschuhe, Strümpfe, Unterwäsche, T-Shirts, Polo-Shirts, Sportbekleidung, Badebekleidung, Lederbekleidung, Kopfbedeckungen, Schuhe, Stiefel, Gürtel.

Die Registrierung als Wortmarke bedeutet, dass die Firma Fast Fashion Brands GmbH ab dem Zeitpunkt der Anmeldung ein deutschlandweites Monopol auf das Zeichen „Gaya“ hat. Dritte dürfen in Bezug auf die angegebenen Waren das Zeichen „Gaya“ nicht verwenden. Geschieht dies gleichwohl, besteht die Gefahr einer der Abmahnung der CBH Rechtsawälte / Fast Fashion Brands wegen Markenrechtsverletzung.

 

Was kann CBH im Falle einer Markenrechtsverletzung fordern?

Wurde das Zeichen Gaya oder Mo für die im Warenverzeichnis angegebenen Waren ohne die Zustimmung der Markeninhaberin verwendet, kann die Firma Fashion Brands GmbH eine Abmahnung aussprechen. Vorliegend wird die Abmahnung von den Rechtsanwälten CBH ausgesprochen. Wir haben über diese Abmahnungen bereits vielfach berichtet und verfügen über die entsprechende Erfahrung mit dieser Kanzlei. Im Rahmen der Abmahnung der Fast Fashion Brands GmbH und CBH Rechtsanwälte wird Folgendes gefordert:

  • Unterlassungserklärung
  • Auskunft
  • Schadensersatz
  • Erstattung der Kosten der Abmahnung

Unser Tipp: Unterschreiben Sie nicht voreilig die Unterlassungserklärung. Häufig wird übersehen, dass den Unterlassungsschuldner – neben dem Unterlassen – auch umfangreiche Beseitigungspflichten  (z.B. Google Cache) treffen. Eine vorschnelle Reaktion kann hier schnell eine Vertragsstrafe auslösen. Weitere Expertentipps finden Sie unter: Abmahnung Markenrecht – 10 Punkte, die Sie kennen sollten

 

Wie sollte man auf die Abmahnung reagieren?

Wir empfehlen betroffenen Unternehmen, die Abmahnung nicht zu ignorieren und die gesetzten Fristen zu beachten. Des Weiteren ist eine  markenrechtliche Abmahnung eine Situation, welche in erfahrene Hände gehört. Lassen Sie sich von einem Fachanwalt / Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz  beraten.

Als Spezialisten für Markenrecht bieten wir betroffenen Unternehmen eine erste kostenlose Einschätzung der Abmahnung der Fast Fashion Brands GmbH und CBH Rechtsanwälte. Übersenden Sie uns hierzu einfach die Abmahnung via E-Mail oder Fax. Wir melden uns umgehend bei Ihnen und klären Sie über Ihre Reaktionsmöglichkeiten auf. Sie können  dann entscheiden, ob Sie uns beauftragen möchten. Wir sind auf die Abwehr markenrechtlicher Abmahnung spezialisiert. Hiervon können Sie sich gerne anhand unserer Gegnerliste überzeugen.

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