Aktuell erreichte uns im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung erneut eine Abmahnung von Rechtsanwalt van Maele. Die aktuelle Abmahnung betrifft den Vertrieb von Duftölen mit der Bezeichnung „Blue Ocean“. In diesem Zusammenhang tritt die MV Marketing und Vertrieb für Produktneuheiten aller Art GmbH als Rechteinhaber auf, vertreten durch Rechtsanwalt Marcel van Maele. Wir kennen den Gegner und das Vorgehen. Wir haben bereits viele Mandanten gegen Abmahnung von Rechtsanwalt van Maele verteidigt und mehrfach darüber berichtet:
- Marke Blue Ocean – Abmahnung von MV Marketing und Rechtsanwalt Marcel van Maele
- Abmahnung wegen der Marke Ocean Breeze durch Rechtsanwalt van Maele und BR Housing
- Anmahnung wegen Marke Ocean Breeze – Landgericht Hamburg sieht Gegenstandswert bei 35.000 €
Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung durch einen erfahrenen Markenanwalt und Fachanwalt. Übersenden Sie uns hierzu gerne die Abmahnung via E-Mail an info@wd-recht.de oder nutzen Sie unser Direkthilfe-Formular
Hintergrund der Abmahnung durch Rechtsanwalt Marcel van Maele / MV Marketing und Vertrieb für Produktneuheiten aller Art GmbH
Die MV Marketing und Vertrieb für Produktneuheiten aller Art GmbH ist Inhaberin der Marke „Blue Ocean“ oder beruft sich auf entsprechende Markenrechte. Nach ihrer Darstellung wird der Name widerrechtlich für Duftöle oder ähnliche Produkte verwendet. Die Abmahnung erfolgt mit der Begründung, dass der Vertrieb eines Duftöls unter dieser Bezeichnung die Markenrechte verletze, da dadurch eine Verwechslungsgefahr mit den geschützten Produkten der MV Marketing und Vertrieb für Produktneuheiten aller Art GmbH bestehe. Marken werden in Deutschland durch das MarkenG geschützt.
In der Abmahnung wird den betroffenen Händlern und Anbietern Folgendes vorgeworfen:
- Unberechtigter Gebrauch der Bezeichnung „Blue Ocean“ für Duftöle
- Verwechslungsgefahr mit den geschützten Markenprodukten der MV Marketing und Vertrieb für Produktneuheiten aller Art GmbH
- Wettbewerbsrechtlich unzulässige Nutzung einer fremden Marke zur Absatzförderung
Was wird von Rechtsanwalt van Maele gefordert?
Die Abmahnung durch Rechtsanwalt Marcel van Maele enthält typischerweise folgende Forderungen:
- Unterlassungserklärung: Die Abgemahnten sollen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben, mit der sie sich verpflichten, das Produkt „Blue Ocean“ nicht weiter anzubieten.
- Kostenerstattung: Es wird eine Übernahme der Rechtsanwaltskosten verlangt. Diese können je nach Streitwert mehrere tausend Euro betragen.
- Produktentfernung: Falls die abgemahnte Bezeichnung weiterhin verwendet wird, drohen gerichtliche Schritte wie eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage.
Wie sollte man reagieren?
Wer eine Abmahnung erhält, sollte umsichtig reagieren. Folgende Maßnahmen sind empfehlenswert:
Prüfung der Abmahnung von Rechtsanwalt van Maele
Es sollte sorgfältig geprüft werden, ob tatsächlich eine Markenrechtsverletzung vorliegt. Hierbei sind folgende Aspekte zu beachten:
- Besteht die Marke „Blue Ocean“ wirklich und ist sie geschützt?
- Handelt es sich um eine verwechslungsfähige Nutzung?
- Liegt möglicherweise eine unzulässige Abmahnung oder gar eine missbräuchliche Massenabmahnung vor?
Keine vorschnelle Unterlassungserklärung abgeben!
Eine voreilige Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung kann gravierende Folgen haben. Eine solche Erklärung bindet dauerhaft und kann hohe Vertragsstrafen nach sich ziehen, wenn versehentlich erneut eine ähnliche Bezeichnung verwendet wird.
Rechtlichen Beistand einholen
Die Prüfung durch einen Anwalt für Markenrecht ist ratsam. Ein spezialisierter Anwalt kann einschätzen, ob die Abmahnung gerechtfertigt ist und gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung formulieren.
Konsequenzen bei Nichtreaktion
Wer auf eine berechtigte Abmahnung nicht reagiert, muss mit rechtlichen Maßnahmen rechnen:
- Einstweilige Verfügung: Das Gericht kann dem Anbieter untersagen, das Produkt weiterhin anzubieten.
- Hauptsacheverfahren: Eine Markenrechtsklage kann hohe Kosten verursachen.
- Vertragsstrafen: Falls eine Unterlassungserklärung abgegeben wurde, kann ein erneuter Verstoß teuer werden.
Wie kann man die Abmahnung vermeiden?
Um künftige Abmahnungen zu vermeiden, sollten Unternehmen sicherstellen, dass:
- Vor Verwendung von Markennamen eine Markenrecherche durchgeführt wird.
- Produktbezeichnungen so gewählt werden, dass keine Verwechslungsgefahr mit geschützten Marken besteht.
- Händler und Mitarbeiter im Markenrecht geschult sind.
Kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung durch Dr. Wallscheid & Drouven PartG mbB
Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzungen sind ernst zu nehmen. Die MV Marketing und Vertrieb für Produktneuheiten aller Art GmbH, vertreten durch Rechtsanwalt Marcel van Maele, geht aktiv gegen Anbieter vor, die Duftöle mit der Bezeichnung „Blue Ocean“ vertreiben. Wer eine Abmahnung erhält, sollte diese sorgfältig prüfen, keine voreiligen Erklärungen abgeben und sich im Zweifel anwaltlich beraten lassen. Eine durchdachte Reaktion kann helfen, hohe Kosten und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung durch einen spezialisierten Markenanwalt.
Weitere Infos unter: Abmahnung Markenrecht – 10 Punkte, die Sie kennen sollten