Wir wurden bereits mehrfach mandatiert im Fall einer Abmahnung des Warenzeichenverbands Edelstahl Rostfrei e.V. ausgesprochen durch LSL Rechtsanwälte (Linderhaus Stabreit Legal) wegen angeblicher Markenverletzung. In der Abmahnung tragen LSL Rechtsanwälte vor, der Warenzeichenverband Edelstahl Rostfrei e.V. sei Inhaber der Europäischen Bildmarke (UM 467 42 31) und der deutschen Marke (DE 30 2017 014 667) – einem Logo mit der Aufschrift „Rostfrei“.
Vorwurf der Markenverletzung des Warenzeichenverbands Edelstahl Rostfrei e.V.
LSL Rechtsanwälte werfen unserem Mandanten vor, er habe bei Amazon.de in einer Produktbeschreibung des von ihm verkauften Produkt die geschützte Bildmarke „Edelstahl Rostfrei“ verwendet. Die Bildmarke sei sehr bekannt und werde beispielsweise auf LKW-Planen und in einem Kinderbuch verwendet. Nach § 3 der Markensatzung des Warenzeichenverband Edelstahl Rostfrei sei die Nutzung der Marke aber nur Mitgliedern des Warenzeichenverbands Edelstahl Rostfrei e.V. gestattet. Unser Mandant sei aber kein Mitglied des Verbands und hätte daher die Marke nicht nutzen dürfen. Es soll demnach ein Verstoß gegen Art. 9 Abs. 1 lit. a UMV, § 14 MarkenG vorliegen.
Die Forderung der LSL Rechtsanwälte für den Warenzeichenverband Edelstahl Rostfrei
LSL Rechtsanwälte fordert unseren Mandaten im Namen des Warenzeichenverbands Edelstahl Rostfrei dazu auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Auch soll unser Mandant anerkennen, dass er die Kosten der Abmahnung von über 2.500 Euro zu tragen hat. Ein Auskunftsanspruch in der Unterlassungserklärung geltend gemacht.
Wie sollte man auf eine markenrechtliche Abmahnung reagieren?
Für den Empfänger einer markenrechtlichen Abmahnung ist die richtige Reaktion entscheidend. Denn im Markenrecht sind die Streitwerte selbst bei unbekannteren Marken sehr hoch. Hohe Streitwerte bedeuten hohe Abmahnkosten und Gerichtsgebühren. Die gesetzten Fristen sind meistens sehr kurz, weswegen der Abgemahnte sich besonders unter Druck gesetzt fühlt. Gibt der Abgemahnte aber leichtfertig das geforderte Anerkenntnis ab, dass er die Kosten der Abmahnung zu tragen hat, ist er an dieses Versprechen für die nächsten dreißig Jahre gebunden. Dasselbe gilt für die Unterlassungserklärung. Weitere Infos unter: Abmahnung Markenrecht – 10 Punkte, die Sie kennen sollten
Abmahnung nicht einfach aussitzen
Der Versuch, eine Abmahnung einfach auszusitzen ist in den allermeisten Fällen nicht von Erfolg gekrönt. Im Gegenteil: In der Regel folgt die Klageerhebung, wenn der Abgemahnte keine Reaktion auf die Abmahnung zeigt. Dadurch entstehen hohe Gerichtsgebühren, die möglicherweise der Abgemahnte zu tragen hat.
Stattdessen sollten Abgemahnte einen Fachanwalt und Anwalt für Markenrecht konsultieren. Die Experten von Dr. Wallscheid & Drouven haben große Erfahrung auf dem Gebiet der markenrechtlichen Abmahnungen. Mandanten profitieren davon, dass sich die Fragestellungen in Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzungen häufig wiederholen. Häufig kennen die Rechtsanwälte von Dr. Wallscheid & Drouven sogar die Anwälte der Gegenseite aus früheren Verfahren und können deswegen eine passendende Strategie zum Umgang mit der Abmahnung empfehlen. Dies gilt auch für diesen Fall:
Edelstahl Rostfrei – Abmahnung Linderhaus Stabreit Langen
Abgemahnte können eine für sie kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung der Rechtsanwälte Dr. Wallscheid & Drouven in Anspruch nehmen: Am besten schicken Sie uns schon vor der Erstberatung das Abmahnschreiben mitsamt Ihrer Kontaktdaten per Email oder über das Direkthilfeformular zu. Wir sichten dann das Schreiben und melden uns zeitnah für die kostenlose Ersteinschätzung bei Ihnen.