Berechtigungsanfrage der Rechtsanwälte Linderhaus Stabreit Langen für Warenzeichenverband Edelstahl Rostfrei e.V.

Die unserer Kanzlei vorliegende Berechtigungsanfrage wurde von dem Warenzeichenverband Edelstahl Rostfrei e.V. bei den Düsseldorfer Rechtsanwälten Linderhaus Stabreit Langen in Auftrag gegeben. Gegenstand ist der Vorwurf einer Markenrechtsverletzung durch den abgemahnten Unternehmer.

Wir kennen den Gegner bereits und vertreten bereits einige Mandanten, die eine Abmahnung vom Warenzeichenverband Edelstahl Rostfrei e.V.  erhalten haben.

Edelstahl Rostfrei – Abmahnung Linderhaus Stabreit Langen

Betroffene Unternehmen können unsere kostenlose Ersteinschätzung nutzen.

 

Welche konkreten Vorwürfe lässt der Warenzeichenverband Edelstahl Rostfrei e.V. durch seinen Rechtsvertreter erheben?

Der von dem Verband beauftragte Rechtsanwalt macht die Inhaberschaft seines Mandanten an der Europäischen Bildmarke mit dem Zeichen „Rostfrei“ sowie der in der Schweiz angemeldeten Internationalen Marke mit derselben Bezeichnung geltend.

Es handele sich dabei um eine Marke, die nach der Satzung des Warenzeichenverbandes ausschließlich von dessen Mitgliedern genutzt werden darf.

Dem durch das Schreiben adressierten Unternehmen wird vorgeworfen, das „Rostfrei“-Zeichen beim Angebot und Vertrieb von Waren in seinem Onlineshop benutzt zu haben, ohne Mitglied in dem Verband zu sein.

Durch diese Verhaltensweise sei nach Angaben des Rechtsvertreters von Linderhaus Stabreit Langen eine Verwechslungsgefahr und damit eine Verletzung von Art. 9 Abs. 1 lit. a) UMV, § 14 MarkenG gegeben.

 

Welche konkreten Forderungen lässt der Verband durch seinen Rechtsanwalt stellen?

Der von dem Warenzeichenverband beauftragte Rechtsvertreter stellt folgende Forderungen:

  • Unverzügliche Einstellung der Benutzung des streitgegenständlichen Zeichens
  • Fristgerechte Stellungnahme zu den erhobenen Vorwürfen
  • freiwillige Unterzeichnung einer geeigneten Unterlassungserklärung
  • Auskunftserteilung bzgl. Dauer der Nutzung und Herkunft des Zeichens

Weitere Schadensersatzforderungen behält sich die Gegenseite dabei ausdrücklich vor.

 

Welche Reaktion auf ein Schreiben dieser Art ist dem Adressaten nahezulegen?

Bei dem unserer Kanzlei vorliegenden Schreiben handelt es sich noch nicht um eine ansonsten typische Abmahnung, in der zum Zwecke der außergerichtlichen Einigung regelmäßig die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungsverfügung und Schadensersatzzahlungen gefordert werden.

In dem Schreiben werden lediglich zunächst die konkreten Vorwürfe gegen den Adressaten erläutert und auf dieser Grundlage wird um Stellungnahme und lediglich die freiwillige Abgabe einer Unterlassungserklärung gebeten.

Die Stellungnahme bezieht sich darauf, ob entgegen der angeblich den Rechtsvertretern der Gegenseite vorliegenden Unterlagen eine Mitgliedschaft des Unternehmers in dem Verband und damit eine Berechtigung zur Nutzung des Zeichens auf seinen Produkten besteht.

Es handelt sich dabei um eine bloße Berechtigungsanfrage, bei der die Reaktion anders ausfallen kann als bei einer Abmahnung. Lässt man die in dem Schreiben gesetzten Fristen reaktionslos verstreichen, droht jedoch in einem nächsten Schritt eine teure markenrechtliche Abmahnung. Es sollte daher unbedingt geprüft werden, ob es sinnvoll ist eine vorbeugende Unterlassungserklärung durch einen Anwalt für Markenrecht abgeben zu lassen.

Unsere Empfehlung ist daher, dass Sie auch solche Schreiben umgehend von einem Rechtsanwalt prüfen lassen.

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