Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für die TOBIS Film GmbH erhalten?

Abermals liegt uns eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für die TOBIS Film GmbH zur Bearbeitung vor. Regelmäßig mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer für die TOBIS Film GmbH vermeintliche Urheberrechtsverletzungen ab. In vorliegendem Fall soll der Abgemahnte den Film „My Spy (Der Spion von nebenan)“ über ein Filesharing-Programm (bittorent) im Internet ohne Zustimmung der Rechteinhaberin verbreitet haben. Die TOBIS Film GmbH behauptet, Rechteinhaberin zu sein.

Vorab:

Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder eine Klageschrift der TOBIS Film GmbH  erhalten?

Wir, die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Wallscheid & Drouven PartG, verfügen über jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet des Urheberrechtes. Gerne stehen wir Ihnen telefonisch unter 0251 20 86 80 30 oder per Mail (info@wd-recht.de) zu einer kostenlosen Ersteinschätzung zur Verfügung.

Was wird von Waldorf Frommer und TOBIS verlangt?

Mit der Abmahnung fordert die TOBIS Film GmbH zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Ein Entwurf ist der Abmahnung beigefügt. Zudem verlangen die Rechtsanwälte Waldorf Frommer für die TOBIS Film GmbH die Zahlung eines Lizenzschadensersatzes Vergleichsweise wird eine Schadensersatzforderung von 700,00 € angeboten.  Des Weiteren wird in der Abmahnung die Erstattung der Rechtsanwaltskosten gefordert.

Was ist zu tun?

Zunächst gilt es, Ruhe zu bewahren. Jedoch sollte die Abmahnung ernst genommen werden. Die Kanzlei Waldorf Frommer setzt für die TOBIS Film GmbH kurze Fristen zur Anspruchserfüllung. Für den Fall der Nichterfüllung droht die TOBIS Film GmbH eine gerichtliche Verfolgung der Ansprüche an. Ein gerichtliches Verfahren löst jedoch weitere Kosten aus, die in der Regel vermieden werden können, wenn rechtzeitig und richtig gehandelt wird. Die beigefügte Unterlassungserklärung sollte keinesfalls vorschnell und nicht ohne vorherige rechtliche Prüfung unterzeichnet werden. Denn durch die Abgabe der Erklärung bindet sich der Abgemahnte mindestens 30 Jahre vertraglich an die Gegenseite und hat im Falle der Zuwiderhandlung eine nicht unerhebliche Vertragsstrafe zu zahlen. Eine solche Erklärung sollte daher nicht leichtfertig abgegeben werden. Es ist daher unbedingt empfehlenswert, die Abmahnung rechtzeitig von einem Spezialisten für Urheberrecht überprüfen zu lassen.

Kostenlose Ersteinschätzung durch Fachanwälte Dr. Wallscheid & Drouven

Wir sind seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Urheberrechtes tätig und kennen die Gegenseite sehr genau.

Waldorf Frommer | Abmahnung | Universum Film GmbH – 96 Hours – Taken 2

Abmahnung von Waldorf Frommer und Warner Bros. Entertainment GmbH

Abmahnung: Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft / Waldorf Frommer

Abmahnung der Great Bowery Deutschland GmbH durch Waldorf Frommer Rechtsanwälte erhalten?

Gerne helfen wir Ihnen, die Angelegenheit möglichst positiv zu beenden. Für eine kostenlose Ersteinschätzung können Sie uns gerne telefonisch unter 0251 20 86 80 30  kontaktieren. Alternativ können Sie uns auch die Abmahnung per Mail an info@wd-recht.de zusenden und eine Rufnummer hinterlassen. Wir melden uns dann gerne zu einer kostenlosen Ersteinschätzung zurück.

Kontakt   
Consent Management Platform von Real Cookie Banner