Abmahnung von Waldorf Frommer und Warner Bros. Entertainment GmbH

Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung: Waldorf Frommer und Warner Bros. Entertainment GmbH: Erneut wurde uns eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung vorgelegt. Wir vertreten seit fast 10 Jahren mehrere tausend Mandanten in Bezug auf sogenannte Filesharing Abmahnungen.

In diesem Zusammenhang führen wir bundesweit Gerichtsverfahren mit den typischen „Abmahnkanzleien“. In der letzten Zeit erreichen uns wieder vermehrt Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer. Gegenstand der aktuellen Abmahnungen sind erneut angebliche Urheberrechtsverletzungen durch sogenanntes Filesharing.  Aktuell wird die Urheberrechtsverletzung in Bezug auf Werke der Firma Warner Bros. Entertainment abgemahnt. Uns liegen beispielsweise Abmahnungen in Bezug auf die TV Serie Pretty Little Liars vor.

Waldorf Frommer fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Gesamtbetrages in Höhe von 619,50 €. Dieser Gesamtbetrag besteht aus einem pauschalisierten Schadenersatz und Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 1.450,00 €. Es ist darauf hinzuweisen, dass Schadensersatz nur von dem wirklichen Täter gefordert werden kann. Dies ist nur in den seltensten Fällen der Anschlussinhaber.

 

Abmahnung von Waldorf Frommer – was ist zu tun?

Wir vertreten seit Jahren mehrere tausend Mandanten  bei Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung. Rechtsanwalt Timm Drouven ist Fachanwalt für Urheberrecht und Medienrecht. Als Fachanwalt für Urheberrecht ist Rechtsanwalt Drouven auf die Bearbeitung derartiger Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung (Filesharing) spezialisiert. Abgemahnte sollten folgende Verhaltenstipps beachten, wenn sie eine Abmahnung  von Waldorf Frommer erhalten haben:

  • Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten
  • keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite
  • Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen
  • Fachanwalt für Urheberrecht kontaktieren und kostenlose Ersteinschätzung nutzen

 

Unsere Leistung bei Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung:

Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den  Bereich des Urheberrechts. Wir bieten Ihnen:

  • erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit
  • durchgehend persönliche Ansprechpartner
  • Kostentransparenz von Anfang an durch Vereinbarung eines Pauschalhonorars
  • unkomplizierte und schnelle Kommunikation, auf Wunsch via E-Mail
  • kostenlose Ersteinschätzung: Betroffenen Unternehmen bieten wir die Möglichkeit einer kostenlosen Ersteinschätzung der Abmahnung. Hierzu übersenden Sie uns bitte die Abmahnung als E-Mail oder Fax an die angegebene Adresse/Nummer.

Wir freuen uns, Sie in Münster und  deutschlandweit zu beraten. Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter: Abmahnung wegen Filesharing erhalten?

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