Abmahnung: Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft / Waldorf Frommer

Filesharing: „Die Unfassbaren – Now You See Me“ illegal angeboten. Die Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft wird in einer aktuellen Filesharing-Abmahnung von der Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer vertreten. Grund für die Abmahnung ist eine Urheberrechtsverletzung, die angeblich durch den Abgemahnten begangen wurde.

Dieser soll auf der Internettauschbörse „bittorent“ das Filmwerk „Die Unfassbaren – Now You See Me“ zum Download angeboten haben. Bei dem Film handelt es sich um ein geschütztes Werk von Tele München. Die Abmahnung beinhaltet Zeit des Download-Angebotes  und IP-Adresse des Abgemahnten. Waldorf Frommer sehen im besagten Angebot eine illegale öffentliche Zugänglichmachung nach § 19a UrhG und eine illegale Vervielfältigung nach § 16 UrhG. Sie fordern für die Tele München Fernseh GmbH die Abgabe einer Unterlassungserklärung und  eine Kostenzahlung von 815€ (Schadensersatz, Aufwendungsersatz).

Sollte die Frist ergebnislos verstreichen, nehmen Waldorf Frommer an, dass der Abgemahnte kein Interesse an einer außergerichtlichen Beilegung hat und Tele München gerichtliche Schritte anraten.

 

Sie haben eine Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten?

Auch bei einer Filesharing-Abmahnung empfiehlt unsere Kanzlei, die Unterlassungserklärung nicht zu unterschreiben. Der Abgemahnte erklärt sich dadurch mit allen Forderungen der Abmahner einverstanden.

Wir raten daher dringend, die gesamte Abmahnun von einem kompetenten Fachanwalt für Urheberrecht überprüfen zu lassen, der ggf. auch eine modifizierte Unterlassungserklärung aufsetzen kann. Weitere Tipps unter: Urheberrechtliche Abmahnungen wegen sog. Filesharings – Update 2018/2019

Erfahrung mit Abmahnungen von Waldorf Frommer

Unsere Kanzlei hat schon mehrere hundert Filesharing-Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer bearbeitet und Mandanten in solchen Fällen verteidigt. Rechtlich gesehen betreffen Filesharing-Abmahnungen das Urheberrecht und damit einen Schwerpunkt unserer Kanzlei. Bei Interesse bietet Ihnen unsere Kanzlei ein kostenloses Erstgespräch. Schicken Sie uns dafür eine E-Mail, ein Fax oder melden Sie sich telefonisch bei uns.

Wir bieten unseren Mandanten:

  • kostenlose Ersteinschätzung des Falles
  • im Falle einer berechtigten Abmahnung bieten wir die Abgabe einer rechtssicheren Unterlassungserklärung, die den Betroffenen nicht weiter bindet als unbedingt nötig, damit ein Gerichtsverfahren oder eine Einstweilige Verfügung vermieden wird

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