Abmahnung der Great Bowery Deutschland GmbH durch Waldorf Frommer Rechtsanwälte erhalten?

Aktuell liegt uns eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für die Great Bowery Deutschland GmbH vor. Mit der Abmahnung wirft die Great Bowery Deutschland GmbH durch ihre Rechtsanwälte Waldorf Frommer dem Abgemahnten die Verletzung von Urheberrechten an zwei Lichtbildern vor.

Bereits an dieser Stelle: Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie gerne unsere kostenlose Ersteinschätzung in Anspruch nehmen. Hierfür können Sie entweder unser Direkthilfe-Formular verwenden oder sich über die eMail info@wd-recht.de an uns wenden.

Was lässt die Great Bowery Deutschland GmbH durch die Kanzlei Waldorf Frommer abmahnen?

Hier handelt es sich allerdings nicht um eine sog. „Filesharing-Abmahnung“, mit denen die Kanzlei landläufig in Verbindung gebracht wird. Vielmehr wird die unberechtigte Verwendung bzw. öffentliche Zugänglichmachung zweier Lichtbildwerke/Lichtbilder im Internet behauptet und gerügt. Auch wenn Ausführungen zur Schöpfungshöhe der Lichtbilder gemacht werden, ist den Ausführungen insoweit jedenfalls zuzugeben, dass Lichtbilder jedenfalls Schutz nach dem Urhebergesetz genießen, sie es als Werk iSd. § 2 UrhG oder als einfache Ablichtung gem. § 72 UrhG.

Da Lichtbilder daher nach deutschem Recht grundsätzlich Schutz genießen, sollte sehr sorgfältig auf die Verwendung von Fotografien Dritter geachtet werden. Aus demselben Grund ist auch die vorliegende Abmahnung jedenfalls ernst zu nehmen.

 

Ist die Abmahnung der Great Bowery Deutschland GmbH und der Kanzlei Waldorf Frommer berechtigt?

Zunächst: Ob eine Abmahnung berechtigt ist, ist immer Tatfrage und damit abhängig vom Einzelfall. Die eine Nutzung kann bspw. lizenziert sein, die andere nicht. Bei der einen Abmahnung kann die Rechteinhaberschaft für die abgemahnte Nutzungsform nachgewiesen werden, bei der anderen nicht … Vorliegend gibt der Sachverhalt allerdings Anlass zu Zweifeln, ob die Abmahnung berechtigter Weise ausgesprochen worden ist. Sollte sich bestätigen, dass die geltend gemachten Ansprüche nicht bestehen, würde es sich um eine unberechtigte Schutzrechtsverwarnung handeln, so dass in diesem Fall die Great Bowery Deutschland GmbH die Kosten des verteidigenden Anwaltes zahlen müsste, selbst aber keine Ansprüche durchsetzen könnte.

Selbst wenn sich hier bestätigen sollte, dass die behaupteten Ansprüche nicht bestehen, ist dennoch zu konstatieren, dass dies -auch angesichts der Strenge des Urheberrechts- keineswegs typisch oder üblich wäre.

 

Was fordert die Great Bowery Deutschland GmbH durch Ihre Anwälte von Waldorf Frommer?

Die Great Bowery Deutschland GmbH fordert die Abgabe eines strafbewehrten Unterlassungsversprechens, das als Muster bereits dem Abmahnschreiben beigefügt ist (hierzu siehe unten). Weiter wird ein sehr hoher Lizenzschadenersatz unter Verweis auf die üblichen Lizenzgebühren der Great Bowery Deutschland GmbH gefordert. Zuletzt soll der Abgemahnte die Rechtsanwaltsgebühren der Kanzlei Waldorf Frommer aus einem Gegenstandswert von 10.000,00 EUR für die Unterlassungsforderung zzgl. des Wertes der Schadenersatzforderung zahlen.

 

Was muss ich bei der Abmahnung von Waldorf Frommer für die Great Bowery Deutschland GmbH insbesondere beachten?

Angesichts des Vorwurfs einer unberechtigten Nutzung von Lichtbildern im Internet durch die Great Bowery Deutschland GmbH ist insbesondere auf die Formulierung der Unterlassungserklärung zu achten, wenn eine solche abgegeben werden muss/soll. Das der Abmahnung beigefügte Muster sollte keinesfalls ohne Änderungen abgegeben werden.

Hier spielt insbesondere der Beseitigungsanspruch eine Rolle, der ohne Änderung nach derzeitiger höchstrichterlicher Rechtsprechung in vielen Fällen automatisch mit strafbewehrt versprochen wird. Das kann durchaus zu zukünftigen Problem führen. Denn das Löschen des vorgeworfenen Verstoßes reicht möglicherweise nicht aus, um der Beseitigungspflicht nachzukommen. Die Beseitigungspflicht umfasst alle zumutbaren Maßnahmen, um den Verstoß vollständig aus dem Internet zu entfernen. Zu den zumutbaren Maßnahmen gehört nach der Rechtsprechung auch das Bemühen um die Entfernung des Verstoßes aus den Suchmaschinen-Caches und anderweitigen Spiegelungen der fraglichen Nutzung durch Drittanbieter.

Auch wenn die Zahlungsforderung für den Abgemahnten unserer Erfahrung nach oftmals im Vordergrund steht (und durchaus auch verhandelt gehört): Das Unterlassungsversprechen sollte keinesfalls leichtfertig betrachtet und abgegeben werden.

 

Was können Sie nach Erhalt einer solchen Abmahnung tun?

Wir bieten Ihnen eine erste kostenlose Einschätzung der Abmahnung durch unsere (Fach-)Anwälte an. Melden Sie sich hierfür gerne telefonisch unter der 0251 / 20 86 80 – 30 bei uns. Sie könne uns vorab auch gerne die Abmahnung zur besseren Ersteinschätzung zusenden unter info@wd-recht.de oder unser Direkthilfe-Formular.

Rechtsanwalt Timm Drouven ist Fachanwalt für Urheberrecht und IT-Recht und Ihr Spezialist für urheberrechtliche Abmahnungen. Sprechen Sie uns an!

Überdies sollten Sie grundsätzliche folgende Verhaltenstipps beachten:

  • Ruhe bewahren.
  • Fristen einhalten.
  • Abmahnung durch spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen.
  • Unterlassungserklärung nicht voreilig unterschreiben.

Weitere Informationen zu dem Thema Abmahnung & Urheberrecht finden Sie unter: Abmahnung wegen Urheberrecht.

 

 

 

 

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