Abmahnung durch Kanzlei Schroeder und Frau Thalkofer wegen angeblich gewerblichen Verkaufs auf eBay

Aktuell erreichte uns wieder eine Abmahnung der Kanzlei Schroeder. Wir kennen den Gegner und haben bereits vielfach über die Abmahnungen berichtet. Die Abmahnung durch die Kanzlei Schroeder wird im Namen von Frau Thalkofer ausgesprochen. Gegenstand der Vorwürfe ist ein angeblich gewerblicher Verkauf auf eBay ohne Einhaltung der gesetzlichen Informationspflichten. Hintergrund ist: Viele Nutzer der Handelsplattform eBay gehen davon aus, dass sie als Privatverkäufer handeln. Häufig entsteht jedoch Streit darüber, ob die Verkaufsaktivitäten tatsächlich noch privat oder bereits als gewerblich einzustufen sind. Genau an diesem Punkt setzen zahlreiche wettbewerbsrechtliche Abmahnungen an.

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Worum geht es in den Abmahnung von Kanzlei Schroeder?

In den uns bekannten Fällen wird Betroffenen vorgeworfen, auf eBay tatsächlich gewerblich tätig zu sein, obwohl der Account als privates Verkäuferkonto geführt wird. Die Abmahner stützen sich dabei häufig auf folgende Kriterien:

  • Anzahl der Verkäufe innerhalb eines bestimmten Zeitraums
  • Verkauf gleichartiger Produkte
  • Verkauf von Neuware
  • professionell wirkende Angebotsgestaltung
  • regelmäßige Verkaufsaktivitäten
  • Bewertungen als Verkäufer
  • Ankauf zum Weiterverkauf

Wird ein Verkäufer als Unternehmer eingestuft, greifen zahlreiche gesetzliche Pflichten. Dazu gehören insbesondere:

  • Impressumspflicht
  • Widerrufsbelehrung
  • Hinweise zum Verbraucherwiderrufsrecht
  • Datenschutzhinweise
  • Preisangaben nach der Preisangabenverordnung
  • Informationen zur OS-Plattform
  • Angaben nach dem Verpackungsgesetz

Fehlen diese Angaben, wird häufig ein Wettbewerbsverstoß geltend gemacht. Wir kennen den Gegner und das Vorgehen seit Jahren. Hier nur ein paar Beispiele, über die wir in den letzten Jahren berichtet haben:

Wann gilt ein eBay-Verkäufer als gewerblich?

Die Abgrenzung zwischen privatem und gewerblichem Handeln ist eine Einzelfallentscheidung. Maßgeblich ist nicht allein die Anzahl der Verkäufe. Die Gerichte berücksichtigen vielmehr eine Gesamtwürdigung aller Umstände. Typische Kriterien für eine gewerbliche Tätigkeit sind:

  • Wer dauerhaft und planmäßig Waren verkauft, kann als Unternehmer eingestuft werden.
  • Der wiederholte Verkauf identischer oder neuwertiger Artikel spricht eher für ein gewerbliches Handeln.
  • Professionelle Produktfotos, standardisierte Beschreibungen oder große Mengen an Angeboten können ein Indiz für Gewerblichkeit sein.
  • Wer Waren gezielt einkauft, um sie anschließend mit Gewinn weiterzuverkaufen, handelt regelmäßig gewerblich.

Allerdings gilt auch: Der bloße Verkauf einer privaten Sammlung oder Haushaltsauflösung führt nicht automatisch zu einer Unternehmereigenschaft. Die Schwierigkeit liegt daher in der rechtlichen Bewertung des Gesamtverhaltens.

Welche Ansprüche werden in der Abmahnung von Kanzlei Schroeder / Thalkofer geltend gemacht?

Die Abmahnungen enthalten typischerweise mehrere Forderungen.

Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

Betroffene sollen sich verpflichten, die beanstandeten Verstöße künftig zu unterlassen. Besonders problematisch: Die beigefügten Unterlassungserklärungen sind häufig sehr weit gefasst und können erhebliche rechtliche sowie finanzielle Risiken beinhalten. Bereits ein zukünftiger Verstoß kann eine Vertragsstrafe auslösen. Die Unterlassungserklärung sollte daher keinesfalls ohne anwaltliche Prüfung unterzeichnet werden.

Erstattung von Rechtsanwaltskosten

Zusätzlich werden Abmahnkosten geltend gemacht, die sich am Streitwert orientieren. Vorliegend wird ein Streitwert in Höhe von 15.000 € angesetzt.

Wie sollten Betroffene reagieren?

Aus anwaltlicher Sicht gilt vor allem: Ruhe bewahren. Viele Betroffene machen den Fehler, vorschnell Kontakt mit der Gegenseite aufzunehmen oder die Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterschreiben. Davon ist regelmäßig abzuraten.

1. Fristen ernst nehmen

Abmahnungen enthalten meist kurze Fristen. Diese sollten keinesfalls ignoriert werden. Wer überhaupt nicht reagiert, riskiert gerichtliche Schritte wie eine einstweilige Verfügung.

2. Keine vorschnelle Unterschrift

Die vorformulierte Unterlassungserklärung sollte niemals ungeprüft abgegeben werden. Denn: Eine Unterlassungserklärung wirkt grundsätzlich lebenslang. Oftmals empfiehlt sich – sofern überhaupt eine Verpflichtung besteht – lediglich die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung.

3. Vorwurf der Gewerblichkeit prüfen lassen

Nicht jede Verkaufsaktivität erfüllt tatsächlich die Voraussetzungen eines gewerblichen Handelns. Entscheidend ist immer die konkrete Gesamtsituation.

 

Ist die Abmahnung rechtsmissbräuchlich?

Im Wettbewerbsrecht stellt sich häufig die Frage, ob eine Abmahnung möglicherweise rechtsmissbräuchlich erfolgt. Ein Rechtsmissbrauch kann beispielsweise vorliegen, wenn überwiegend Gebühreninteressen verfolgt werden. Allerdings lässt sich dies niemals pauschal beurteilen. Jeder Einzelfall muss gesondert geprüft werden. Allein die hohe Anzahl ausgesprochener Abmahnungen genügt für die Annahme eines Rechtsmissbrauchs in der Regel nicht. Im vorliegenden Fall wird zudem behauptet, dass die Gegenseite ca. 3.000 Angebote online habe und über 8.000 Verkäuferbewertungen erhalten haben. Dies deutet auf entsprechende Umsätze hin. Es dürfte der Gegenseite daher auch erlaubt sein, mehrere Abmahnungen auszusprechen.

Welche Risiken bestehen bei Untätigkeit?

Wer eine Abmahnung ignoriert, setzt sich erheblichen Risiken aus. Mögliche Folgen sind:

  • einstweilige Verfügung
  • Klageverfahren
  • zusätzliche Gerichts- und Anwaltskosten
  • deutlich höhere Gesamtkosten

Deshalb sollte eine rechtliche Prüfung zeitnah erfolgen.

Unterlassungserklärung: Warum besondere Vorsicht erforderlich ist

Viele Betroffene unterschätzen die Tragweite einer Unterlassungserklärung. Mit der Unterzeichnung entsteht ein verbindlicher Unterlassungsvertrag. Das bedeutet: Bereits fahrlässige zukünftige Verstöße können erhebliche Vertragsstrafen auslösen. In der Praxis zeigt sich häufig, dass vorformulierte Erklärungen deutlich zu weit gehen und den Betroffenen unnötig benachteiligen. Überdies unterschätzen Betroffene die Reichweite etwaiger Beseitigungsansprüche und die Tatsache, dass auch diese vom Unterlassungsversprechen umfasst sein können. Betroffene sollten daher folgende Verhaltenstipps beachten:

  • Möglichst keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite: Unüberlegte Aussagen können später gegen den Betroffenen verwendet werden.
  • Keine Ungeprüfte Unterzeichnung: Viele unterschreiben aus Angst die beigefügte Erklärung – oft mit langfristigen negativen Folgen.
  • Kein vollständiges Ignorieren der Abmahnung: Dies kann kostspielige gerichtliche Verfahren nach sich ziehen.
  • Kein Löschen von Angeboten ohne Beweissicherung: Dadurch gehen wichtige Informationen verloren.

 

Abmahnung ernst nehmen, aber nicht vorschnell handeln – kostenlose Ersteinschätzung nutzen!

Eine Abmahnung durch die Kanzlei Schroeder im Namen von Frau Thalkofer wegen angeblich gewerblicher Verkäufe auf eBay sollte ernst genommen werden. Gleichzeitig gilt: Nicht jede Abmahnung ist automatisch berechtigt und nicht jede Forderung muss in der geltend gemachten Form akzeptiert werden. Entscheidend ist eine sorgfältige Prüfung des Einzelfalls – insbesondere der Frage, ob tatsächlich ein gewerbliches Handeln vorliegt. Betroffene sollten daher keine vorschnellen Erklärungen abgeben und die Angelegenheit anwaltlich prüfen lassen.

 

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Bin ich automatisch gewerblicher Verkäufer, wenn ich viele Bewertungen habe?

Nein. Die Anzahl der Bewertungen allein genügt nicht. Maßgeblich ist immer eine Gesamtbetrachtung aller Umstände.

Muss ich die Unterlassungserklärung unterschreiben?

Nicht ungeprüft. Vorformulierte Unterlassungserklärungen sind häufig zu weit gefasst.

Was passiert, wenn ich gar nicht reagiere?

Dann drohen gerichtliche Schritte und zusätzliche Kosten.

Kann auch ein Privatverkäufer abgemahnt werden?

Ja. Genau darum geht es in vielen Fällen: Die Gegenseite behauptet, dass tatsächlich gewerbliches Handeln vorliegt.

Sollte ich meine eBay-Angebote sofort löschen?

Vorher sollten unbedingt Beweise gesichert werden.

Bitte beachten Sie: Diese Beitrag stellt keine  Rechtsberatung im Einzelfall dar, sondern dient ausschließlich der allgemeinen Information. Ob eine Abmahnung berechtigt ist und wie darauf reagiert werden sollte, hängt stets von den konkreten Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab.

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