Abmahnung der MissionDirect eCommerce GmbH durch die Kanzlei Lutz Schroeder: Abermals liegt uns eine durch die Kanzlei Schroeder ausgesprochene Abmahnung aus Wettbewerbsrecht vor. Die Kanzlei Schröder vertritt hier die MissionDirect eCommerce GmbH. Wir haben bereits über ähnliche Abmahnungen berichtet, die die Kanzlei Schroeder bspw. für Ernst Westphal e.K. ausspricht. Die MissionDirect eCommerce GmbH lässt durch die Kanzlei Schroeder einen vermeintlichen Verstoß gegen Wettbewerbsrecht abmahnen.
Bei der MissionDirect eCommerce GmbH handele es sich um eine Händlerin, welche u.a. auf der Plattform eBay Tonträger zum Kauf anbiete. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, im Internet ebenfalls Tonträger zu vertreiben und sich hierbei als Privatverkäufer auszugeben, obwohl er tatsächlich als gewerblicher Verkäufer einzuordnen sei. Dies stelle eine unlautere Geschäftstätigkeit im Sinne der Nr. 23 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG (sog. „schwarzen Liste“) dar. Aufgeführt werden weitere Verstöße gegen gesetzliche Informationspflichten, welche aber ausdrücklich nicht zum Gegenstand der Abmahnung gemacht werden.
Vorab:
Liegt Ihnen oder Ihrem Unternehmen eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder eine Klageschrift der MissionDirect eCommerce GmbH und Rechtsanwalt Lutz Schroeder vor?
In einem solchen Fall stehen wir, die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Wallscheid & Drouven Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Ihnen mit unserer jahrelangen Erfahrung auf Gebiet des Wettbewerbsrechts als Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz gerne zu einer kostenlosen Ersteinschätzung zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns hierzu telefonisch unter 0251 20 86 80 30 oder per Mail (info@wd-recht.de). Bestenfalls übersenden Sie uns die Abmahnung per Mail und hinterlassen Ihre Rufnummer. Wir melden uns dann gerne zeitnah bei Ihnen zurück.
Was fordert Rechtsanwalt Lutz Schroeder für die MissionDirect eCommerce GmbH?
Zur Ausräumung einer Wiederholungsgefahr soll der Abgemahnte eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Eine von der Kanzlei Schroeder vorformulierte Erklärung ist der Abmahnung bereits beigefügt. Die MissionDirect eCommerce GmbH fordert zudem die Erstattung der durch die Beauftragung der Kanzlei Schroeder entstandenen Rechtsanwaltskosten nach einem Gegenstandswert von 15.000 €.
Was ist bei Abmahnung der MissionDirect eCommerce GmbH zu tun?
Die Abmahnung sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Insbesondere die Einhaltung der gesetzten Fristen ist sinnvoll. Denn lässt der Abgemahnte die Fristen reaktionslos verstreichen, droht die gerichtliche Inanspruchnahme.
Ein gerichtliches Verfahren birgt jedoch stets ein nicht unerhebliches Kostenrisiko. Jedoch ist von einer vorschnellen Erfüllung der geltend gemachten Ansprüche oder einer eigenständigen Kontaktaufnahme mit der Kanzlei Schroeder ausdrücklich abzuraten.
Die der Abmahnung beiliegende –von der Gegenseite vorformulierte- strafbewehrte Unterlassungserklärung sollte keinesfalls ohne vorherige juristische Prüfung und Modifikation unterzeichnet werden. Vorschnelle und undurchdachte Reaktionen auf die Abmahnung können zu erheblichen negativen finanziellen Folgen führen.
Problematisch ist in Fällen wie dem hiesigen stets die Abgrenzung zwischen privatem und gewerblichem Handeln. Nach der Rechtsprechung des BGH (u.a. Urteil vom 4.12.2008, Az.: I ZR 2/06) ist aufgrund einer Gesamtschau der relevanten Umstände zu beurteilen, ob ein Anbieter von Waren auf einer Internet-Plattform im geschäftlichen Verkehr oder im privaten Bereich handelt. Dazu können wiederholte, gleichartige Angebote, gegebenenfalls auch von neuen Gegenständen, Angebote erst kurz zuvor erworbener Waren, eine ansonsten gewerbliche Tätigkeit des Anbieters, häufige sogenannte Feedbacks und Verkaufsaktivitäten für Dritte zählen. Es ist also keinesfalls sicher, ob die Annahme der Kanzlei Schroeder richtig ist. Die Grenzen zwischen privatem Handeln und geschäftlicher Tätigkeit sind fließend.
Es ist daher unbedingt ratsam, rechtzeitig einen auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechtes erfahrenen Rechtsanwalt, bestenfalls einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, zu Rate zu ziehen. Dieser ist aufgrund seiner Expertise in der Lage, die Abmahnung umfassend zu prüfen und dann entsprechend auf die Abmahnung zu reagieren, damit die Angelegenheit ein möglichst positives Ende findet.
Unsere Verhaltenstipps:
- Bewahren Sie Ruhe und beachten Sie die gesetzten Fristen!
- Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf!
- Unterzeichnen Sie die Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation!
- Kontaktieren Sie einen Fachanwalt!
Kostenlose Ersteinschätzung durch Dr. Wallscheid & Drouven Rechtsanwälte
Bereits seit vielen Jahren sind wir – insbesondere als Fachanwälte im gewerblichen Rechtsschutz- auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechtes tätig. Kontaktieren Sie uns zu einer kostenlosen Ersteinschätzung gerne unter 0251 20 86 80 30 oder senden Sie uns die Abmahnung per Mail an info@wd-recht.de. Wenn Sie uns eine Rufnummer hinterlassen, melden wir uns dann gerne zu einer kostenlosen Ersteinschätzung zurück.