Aktuell erreicht uns eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei Schroeder für Ernst Westphal e.K.. Die Kanzlei Schroeder mahnt für Ernst Westphal e.K. einen vermeintlichen Wettbewerbsverstoß ab. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, im Internet Schmuck zu vertreiben und sich hierbei als privater Verkäufer auszugeben, obwohl er tatsächlich gewerblich tätig ist. Dies sei unlauter gem. § 3 Abs. 3 UWG i.V. m. Nr. 23 Anhang zum UWG (sog. „schwarze Liste“).
Vorab:
Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder eine Klageschrift des Ernst Westphal e.K. erhalten?
Wir, die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Wallscheid & Drouven PartG, haben jahrelange Erfahrung auf Gebiet des Wettbewerbsrechts. Gerne stehen wir Ihnen telefonisch unter 0251 20 86 80 30 oder per Mail (info@wd-recht.de) zu einer kostenlosen Ersteinschätzung zur Verfügung.
Was fordern Ernst Westphal e.K. und Kanzlei Schroeder ?
Der Abgemahnte wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Ein Entwurf einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist der Abmahnung beigefügt. Zudem fordert die Kanzlei Schroeder für Ernst Westphal e.K. zur Erstattung der durch die Abmahnung entstandenen Rechtsanwaltskosten nach einem Gegenstandswert von 10.000 € auf.
Was ist bei Abmahnung von der Kanzlei Schroeder zu tun?
Es gilt zunächst einmal, Ruhe zu bewahren. Eine solche Abmahnung sollte dennoch nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Insbesondere die gesetzten Fristen sind einzuhalten Die Kanzlei Schroeder setzt für Ernst Westphal e.K. zur Erfüllung der Ansprüche kurze Fristen und droht für den Fall der Nichterfüllung eine gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche an.
Ein gerichtliches Verfahren löst jedoch weitere Kosten aus, die es in der Regel zu vermeiden gilt. Ein rechtzeitiges und richtiges Handeln kann weitere Kosten vermeiden. Es ist jedoch davon abzuraten, die beigefügte Unterlassungserklärung leichtfertig zu unterzeichnen. Denn durch die Abgabe der Erklärung bindet sich der Abgemahnte mindestens 30 Jahre vertraglich an die Gegenseite Im Falle der Zuwiderhandlung hat er eine nicht unerhebliche Vertragsstrafe an die Gegenseite zu zahlen. Es ist daher unbedingt empfehlenswert, die Abmahnung von einem Spezialisten für Wettbewerbsrecht überprüfen zu lassen. Dieser wird prüfen, ob überhaupt eine Wettbewerbsverletzung vorliegt, insbesondere, ob der Abgemahnte als gewerblicher Verkäufer eingeordnet werden kann und zwischen den Parteien ein konkretes Wettbewerbsverhältnis vorliegt.
Kostenlose Ersteinschätzung durch Fachanwälte Dr. Wallscheid & Drouven
Wir sind seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechtes tätig und verfügen über Fachanwaltschaften im gewerblichen Rechtsschutz. Gerne helfen wir Ihnen, die Angelegenheit möglichst positiv zu beenden.
Für eine kostenlose Ersteinschätzung können Sie uns gerne telefonisch unter 0251 20 86 80 30 kontaktieren. Alternativ können Sie uns auch die Abmahnung per Mail an info@wd-recht.de zusenden und eine Rufnummer hinterlassen. Wir melden uns dann gerne zu einer kostenlosen Ersteinschätzung zurück. Wir kennen den Gegner und haben vielfach über Abmahnungen der Kanzlei Schroeder berichtet:
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