Abmahnung der Kanzlei Schroeder

Aktuell wurde uns eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei Schroeder und eines Anbieters von Puppenbekleidung vorgelegt. Gegenstand der Abmahnung ist angeblicher Wettbewerbsverstoß durch den Vertrieb von Puppenkleidung als privater Ebay Anbieter.

Wenn Sie eine Abmahnung der Kanzlei Schroeder erhalten haben, können Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung durch einen Anwalt für Wettbewerbsrecht und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz nutzen. Wir kennen die Abmahnung regelmäßig bereits und können Ihnen so einen optimale Beratung und Vertretung anbieten. Übersende Sie uns die Abmahnung einfach via E-Mail oder nutzen Sie unser Direkthilfeformular. Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen. Knappe Fristen können so sicher gewahrt werden.

 

Was ist Gegenstand der Abmahnung?

Gegenstand der Abmahnung ist die angebliche Verletzung des Wettbewerbsrechts. Den betroffenen Personen wird vorgeworfen als privater Ebay-Anbieter aufzutreten, obwohl es sich rechtlich um einen gewerblichen Account handeln müsste. Tatsächlich ist es rechtlich so, dass über die Frage, ob eine Anbieter gewerblich oder privat unterwegs ist, nicht der Anbieter entscheidet. Die Rechtsprechung hat Indizien entwickelt, ab wann auch ein privates Angebot als gewerblich einzustufen ist. In der Abmahnung von der Kanzlei Schroeder wird auf diese Rechtsprechung Bezug genommen.  Indizien sind u.a. :

  • Anzahl der Verkäuferbewertungen, wobei viele Bewertungen (z.B. mehr als 25 im Monat) für ein gewerbliches Handeln sprechen
  • Art und Umfang der angebotenen Waren, wobei Neuwaren eher für ein Handeln als Unternehmer sprechen

Kommt man dabei zu dem Ergebnis, dass der Privatanbieter nur zum Schein als solcher auftritt und tatsächlich gewerblich unterwegs ist, so ist ein solches Verhalten unlauter im Sinne des UWG. Überdies treffen scheinprivate Anbieter dieselben Pflichten wie gewerbliche Anbieter. Hierzu zählen z.B. Impressumspflicht, Belehrung über ein Widerrufsrecht, vorhalten von AGB etc. Weitere Infos zum Thema „Absicherung Onlineshop“ finden Sie unter: AGB, Nutzungsbedingungen, Onlineshop

Handelt der Privatanbieter nur zum Schein als privater Nutzer, so kann er auch von den gewerblichen Anbietern auf Grundlage des UWG abgemahnt werden.  Dementsprechend fordert die Kanzlei Schroeder und die Vanabu Puppenkleidung im Rahmen der Abmahnung:

 

Wie sollte man auf die Abmahnung von der Kanzlei Schroeder reagieren?

Wir raten betroffenen Ebay Anbietern dazu, die Abmahnung ernst zu nehmen und insbesondere die von der Kanzlei Schroeder gesetzte Frist zu beachten. Abgemahnte sollten die Abmahnung durch einen spezialisierten Fachanwalt prüfen lassen.

Keinesfalls sollte die geforderte Unterlassungserklärung ungeprüft unterschrieben werden. Sind die Vorwürfe berechtigt, sollte die Angelegenheit allenfalls über eine modifizierte Unterlassungserklärung gelöst werden.

Als Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz bieten wir Betroffenen einen kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung an. Übersenden Sie uns hierzu die Abmahnung über das angegebene Kontaktformular. Wir melden uns umgehend bei Ihnen. Weitere Infos finden Sie unter: Abmahnung wegen Wettbewerbsrecht

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