IDO Vertragsstrafe: Aktuell erreichen uns wieder Anfrage von Mandanten, die in der Vergangenheit Unterlassungserklärungen gegenüber dem Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. (IDO) abgegeben haben und nun angeblich gegen die Unterlassungserklärung verstoßen haben sollen.
Als Anwälte für Wettbewerbsrecht bieten wir betroffenen Unternehmen eine kostenlose Ersteinschätzung des Schreibens vom Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. (IDO) an. Übersenden Sie uns hierzu das Schreiben nebst Telefonnummer oder nutzen Sie unser Direkthilfe-Formular. Wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück.
Hintergrund der Forderung der IDO Vertragsstrafe
Der IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. (IDO) hat in der Vergangenheit zahlreiche Abmahnungen ausgesprochen und dabei häufig Unterlassungserklärungen von den Abgemahnten eingefordert. Bei Verstößen gegen diese Erklärungen fordert der IDO regelmäßig Vertragsstrafen ein. Die Rechtsprechung, insbesondere die Entscheidungen des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm und des Bundesgerichtshofs (BGH), hat in den letzten Jahren wichtige Aspekte im Zusammenhang mit diesen Vertragsstrafenforderungen beleuchtet.
- In einem Verfahren vor dem OLG Hamm wurde die Abmahntätigkeit des IDO z.T. als rechtsmissbräuchlich eingestuft. Das Gericht stellte fest, dass der IDO in der Vergangenheit zahlreiche Abmahnungen ausgesprochen hatte, ohne diese konsequent weiterzuverfolgen, was auf ein missbräuchliches Verhalten hindeutete. Daraufhin wurde die Klage des IDO abgewiesen.Der IDO legte gegen die Entscheidung des OLG Hamm Revision beim BGH ein.In einem weiteren Verfahren entschied das OLG Hamm, dass dem IDO die Antragsbefugnis zur Einleitung von Ordnungsmittelverfahren fehlt, da der Verband nicht in die Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände gemäß § 8b UWG eingetragen ist. Dies bedeutet, dass der IDO keine Ordnungsgelder mehr beantragen kann, wenn gegen eine gerichtliche Unterlassungsverfügung verstoßen wird. Der BGH hob das Urteil des OLG Hamm auf und verwies den Fall zur erneuten Verhandlung zurück. Der BGH betonte, dass eine umfassende Gesamtabwägung aller relevanten Umstände erforderlich sei, um einen möglichen Rechtsmissbrauch festzustellen. Dies bedeutet, dass das OLG Hamm sich erneut mit den Anhaltspunkten für einen möglichen Rechtsmissbrauch beim IDO auseinandersetzen muss.
- Das Oberlandesgericht Hamburg entschied, dass eine Unterlassungserklärung gegenüber dem IDO wegen arglistiger Täuschung angefochten werden kann. Im konkreten Fall hatte der IDO falsche Angaben über die Anzahl seiner Mitglieder gemacht, was zur Anfechtung der Unterlassungserklärung führte. Dies hat zur Folge, dass der IDO in solchen Fällen keine Vertragsstrafen mehr geltend machen kann.
- Das OLG Celle hat in mehreren Entscheidungen aus dem Jahre 2025 die gezielt Steuerung der Vereinsstruktur als Indiz für Rechtsmissbrauch gewertet.
Es gibt daher durchaus Argumente, mit denen man sich gegen die Vertragsstrafe Forderung wehren kann. Sprechen Sie uns an!
Handlungstipps für betroffene Unternehmer bei Vertragsstrafenforderung vom IDO
Wenn Sie eine Vertragsstrafenforderung des IDO erhalten haben, sollten Sie folgende Schritte in Betracht ziehen:
- Ruhe bewahren und Fristen prüfen: Überprüfen Sie die gesetzten Fristen und handeln Sie nicht überstürzt.
- Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung hinterfragen: Falls Sie eine solche Erklärung abgegeben haben, prüfen Sie, ob sie eventuell wegen Täuschung oder Rechtsmissbrauch angefochten werden kann.
- Rechtmäßigkeit der Vertragsstrafenforderung prüfen lassen: Nicht jede Forderung ist berechtigt. Lassen Sie die Rechtmäßigkeit durch einen spezialisierten Anwalt für Wettbewerbsrecht bewerten.
- Gerichtliche Auseinandersetzung in Betracht ziehen: Wenn der IDO keinen Anspruch auf Vertragsstrafen hat, kann sich eine Verteidigung gegen die Forderung lohnen.
- Aktuelle Rechtsprechung beachten: Gerichte haben zunehmend kritisch auf das Vorgehen des IDO reagiert – dies kann Ihnen in der Verteidigung helfen.
- Kostenlose Ersteinschätzung durch einen Anwalt für Wettbewerbsrecht
Da die Rechtslage im Bereich der Vertragsstrafenforderungen des IDO vielschichtig ist, empfehlen wir eine anwaltliche Prüfung Ihres Falles. Wir bieten eine kostenlose Ersteinschätzung an, um zu bewerten, ob und wie Sie sich gegen die Forderung zur Wehr setzen können. Nutzen Sie diese Möglichkeit, um rechtzeitig eine fundierte Strategie zu entwickeln. Wir kennen den Gegner und das Vorgehen und berichten seit Jahren über die Abmahnungen und Forderungen:
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