Frida Kahlo Abmahnung von Zierhut * IP / Ihr Anwalt 24

Aktuell erreichte uns eine weitere Abmahnung FRIDA KAHLO CORPORATION, Panama City, PA, ausgesprochen von den Rechtsanwälten der Zierhut * IP / Ihr Anwalt 24 RA GmbH. Es handelt sich um eine markenrechtliche Abmahnung. Als Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht sind wir auf das Markenrecht spezialisiert und bieten betroffenen Unternehmen eine kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung von Frida Kahlo an. Übersenden Sie uns hierzu einfach die Abmahnung via E-Mail an info@wd-recht.de. Wir melden uns umgehend bei Ihnen. So können auch die recht knappen Fristen sicher gewahrt werden.

 

Gegenstand der Abmahnung von Frida Kahlo

Die Anwälte von Zierhut * IP behaupten, dass  sich die Frida Kahlo Company der Aufgabe verschrieben habe, die Erinnerung an das Wirken Frida Kahlos zu bewahren. Es gehe darum,  ihre Kunst sowie ihren Blick auf das Leben auch für die nächsten Generationen zu erhalten. Es wird ferner behauptet, dass die Frida Kahlo Company Im Rahmen dieser Tätigkeit Produkte in diversen Segmenten vertreibe. Dabei lege die  Frida Kahlo Company größten Wert auf Qualität und Kreativität.  Besonders Augenmerk gelte dabei den Produkten im Bereich Bekleidung sowie für Fotografien, welche Frida Kahlo oder ihre Werke darstellen würden. Des Weiterem wird im Rahmen der Abmahnung darauf verwiesen, dass die Frida Kahlo Company Inhaberin mehrerer Marken „FRIDA KAHLO“ und „FRIDA“ sei. Im Register des EUIPO seien u.a. folgende Marken für die in Klammern gesetzten Klassen eingetragen. Nachfolgend z.B. die Marken, die in Bezug auf Bekleidung (Klasse 25) Schutz beanspruchen:

  • 004413803 (03, 09, 14, 16, 18, 25, 33)
  • 018243379 (05, 08, 09, 10, 12, 15, 26, 29)
  • 017824905 (16, 25, 28, 41)

Des Weiteren Sei die Frida Kahlo Company Inhaberin der Marke VIVA LA VIDA (017757634 – Klassen: 03, 16, 21, 25, 28).

Rein rechtlich gilt daher, dass die Markeninhaberin Dritten die Nutzung eines identischen oder ähnlichen Zeichens (Frida oder Frida Kahlo) für identische oder ähnliche Waren in Europa verbieten könnte. Allerdings steht ein solches Recht unter dem Vorbehalt der rechtserhaltenden Nutzung der Marke. Überdies stellt sich die Frage, ob die Marken zu Unrecht eingetragen wurden und ggf. gelöscht werden könnten.

 

Was wird den Betroffenen im Rahmen der Abmahnung vorgeworfen?

In dem uns vorliegenden Fall wird dem betroffenen Unternehmen vorgeworfen, in Bezug auf Bekleidung das Zeichen „Frida“ verwendet zu haben. Aus Sich der Gegenseite sei damit die Marke „Frida“ verletzt, da diese auch in Bezug auf Bekleidung geschützt sei. Von dem betroffenen Unternehmen wird die Abgabe einer umfangreichen Unterlassungserklärung, Erteilung der Auskunft sowie die Erstattung von Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert von  250.000  Euro verlangt. Gleichzeitig wird ein „Vergleichsangebot“ unterbreitet. Danach soll eine Zahlung von 2.884,70 € zur Erledigung der Angelegenheit führen. Auch diesen Streitwert halten wir ebenfalls für deutlich übersetzt.

 

Wie sollte man auf die Abmahnung von Frida Kahlo reagieren?

Grundsätzlich muss eine markenrechtliche Abmahnung ernst genommen werden. Die gesetzten Fristen sollten beachtet werden. Keinesfalls sollte aber die vorgefertigte Unterlassungserklärung ohne fachanwaltliche Prüfung unterschrieben werden. Wenn das Zeichen „Frida“ nur als Modellbezeichnung neben der Herstellermarke verwendet wurde, stellt sich die Frage, ob überhaupt eine Markenverletzung gegen ist.

Hintergrund ist, dass nach der Rechtsprechung Vornamen als Modellbezeichnungen im Bekleidungsbereich nicht unüblich sind und häufig nicht als Marke wahrgenommen werden.  Die für eine Markenrechtsverletzung erforderliche markenmäßige Benutzung ist dann häufig fraglich.

Betroffene Unternehmen sollte sich mit der Abmahnung daher an erfahren Anwälte für Markenrecht und Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz wenden. Dr. Oliver Wallscheid, LL.M. ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht, kennt die Abmahnung von Frida Kahlo und hat Mandanten bereits in tausenden Abmahnungsfällen beraten und vertreten. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung durch einen Spezialisten für Markenrecht. Weitere Infos zum Thema finden Sie unter: Abmahnung Markenrecht – 10 Punkte, die Sie kennen sollten

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