Marke SAM – Abmahnung von der Time Gate GmbH

Marke SAM – Abmahnung von der Time Gate GmbH: Aktuell erreichte uns wieder eine Abmahnung von der Time Gate GmbH und den Rechtsanwälten Lampmann Haberkamm Rosenbaum wegen einer angeblichen Verletzung der Marke SAM. Wir kennen den Gegner bereits und können betroffenen Unternehmen eine kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Spezialisten für Markenrecht anbieten. Übersenden Sie uns hierzu einfach die Abmahnung via E-Mail oder Fax. Gerne können Sie auch unser Direkthilfe-Formular verwenden.

 

Abmahnung wegen der Marke SAM – worum geht es?

Gegenstand der aktuellen Abmahnung ist die angebliche Verletzung der Marke SAM durch den Bekleidung unter Nutzung des Zeichens SAM. Hintergrund ist, dass der Inhaber einer Marke jedem Dritten verbieten kann die Marke für fremde Produkte zu verwenden, wenn es sich dabei um identische oder ähnliche Produkte handelt, für die die Marke Schutz genießt. Ausweislich des Markenregisters wurde die Marke Sam im Jahre 1991 angemeldet und genießt Schutz für Bekleidung. Eine Übersicht zu Marke SAM und der Registernummer 2004517 finden Sie hier:

https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/2004517/DE

Ausgehend von dieser Sachlage kann der Markeninhaber – die Time Gate GmbH – jedem Dritten verbieten, das Zeichen SAM für eigene Bekleidungsprodukte zu benutzen.Weitere Informationen zum Markenrecht finden Sie hier.

Im Rahmen der aktuellen Abmahnung wird daher von den Rechtsanwälte Lampmann Haberkamm Rosenbaum gefordert, dass der betroffene Anbieter die Nutzung unterlässt. Es wird ergänzend eine umfangreiche Unterlassungserklärung sowie Auskunft verlangt. Ggf. können sich daraus noch Schadenersatzansprüche ergeben. Schließlich werden die Kosten der Abmahnung aus einem Gegenstandswert von 75.000 € berechnet.

 

Wie sollte man auf die Abmahnung von der Time Gate GmbH reagieren?

Eine markenrechtliche Abmahnung sollte niemals ignoriert werden. Andernfalls drohen weitere kostenintensive Schritte (einstweilige Verfügung, Klage). Auf der anderen Seite sollte die Unterlassungserklärung nicht vorschnell unterschrieben werden. Die Rechtsprechung des BGH, der sich bereits mit der Marke SAM auseinandersetzen musste, zeigt, dass es Sinn macht, die Vorwürfe genau zu prüfen.

Unter Umständen liegt keine Markenverletzung vor, sondern nur eine Nutzung des Zeichens im Rahmen einer zulässigen Modellbezeichnung. Betroffenen empfehlen wir daher, die Abmahnung durch einen Anwalt für Markenrecht und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz prüfen zu lassen. Gerne können Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt nutzen. Weitere nützliche Tipps finden Sie unter: Abmahnung Markenrecht – 10 Punkte, die Sie kennen sollten

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