Aktuell wurden uns mehrere einstweilige Verfügungen des Landgerichts Hamburg vorgelegt. Die einstweiligen Verfügungen wurden von der MO Streetwear GmbH und den Rechtsanwälte von Have Fey beantragt.
Die Empfänger hatten nicht bzw. nicht richtig auf die Abmahnung reagiert. Wir waren außergerichtlich nicht beauftragt. Demnach hat die MO Streetwear GmbH nach Ablauf der in der Abmahnung gesetzten Frist eine einstweilige Verfügung beantragt und auch erhalten. Diese wurden den betroffenen Unternehmen durch einen Gerichtsvollzieher zugestellt.
Wir kennen die Abmahnung der MO Streetwear GmbH und der Rechtsanwälte von Have Fey bereits und können betroffenen Unternehmen eine kostenlose Einschätzung der Abmahnung und der einstweiligen Verfügung anbieten.
Wie sollte man auf die einstweilige Verfügung der MO Streetwear GmbH reagieren?
Die einstweilige Verfügung darf keinesfalls ignoriert werden. Andernfalls drohen empfindliche Ordnungsgelder bis 250.000 € für jeden Fall der Zuwiderhandlung. Sie müssen also tätig werden. Wir raten Empfängern einer einstweiligen Verfügung daher dringend, die einstweilige Verfügung durch einen Fachanwalt prüfen zu lassen.
Wir informieren Sie über die nun notwendigen Schritte und prüfen die Berechtigung der Entscheidung des Landgerichtes. Ist die einstweilige Verfügung zu Unrecht ergangen, kann man gegen die Widerspruch einlegen. Wir beraten Sie zu dieser Möglichkeit und klären Sie über die Kostenrisiken auf. Hält man die einstweilige Verfügung für berechtigt, kann man diese als abschließende Regelung anerkennen. Dies sollte möglichst frühzeitig entschieden werden, da weiteres Zuwarten zu weiteren Kosten führen kann.
Weitere Infos zu dem Thema einstweilige Verfügung finden Sie hier: Einstweilige Verfügung
Wir kennen den Gegner und das Vorgehen. Nutzen Sie unsere umfangreiche Erfahrung als Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz und sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie eine markenrechtliche Abmahnung oder einstweilige Verfügung der MO Streetwear GmbH erhalten haben. Gerne können Sie auch unsere kostenlose Ersteinschätzung nutzen. Übersenden Sie uns hierzu die Abmahnung und/oder einstweilige Verfügung nebst Telefonnummer an info@wd-recht.de . Wir melden uns umgehend bei Ihnen.
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