Abmahnung von den Rechtsanwälten von Have Fey für MO Streetwear GmbH – Marke: Gaya

Abmahnung von den Rechtsanwälten von Have Fey für MO Streetwear GmbH: Erneut erreichte uns eine Abmahnung der MO Streetwear GmbH wegen Markenverletzung der Marke „Gaya“. Die MO Streetwear GmbH wird in der Abmahnung von den Rechtsanwälten von Have Fey vertreten. Wir kennen den Gegner und das Vorgehen aus unzähligen Mandaten und können betroffenen Unternehmen eine erste kostenlose Einschätzung der Abmahnung der MO Streetwear durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Spezialisten für Markenrecht anbieten. Übersenden Sie uns hierzu einfach die Abmahnung per E-Mail nebst Telefonnummer und wir melden uns umgehend bei Ihnen.

 

Worum geht es bei der Abmahnung der MO Streetwear GmbH?

Wir haben bereits mehrfach über diese Abmahnung im Rahmen unseres Blogs berichtet. Neu ist, dass die Abmahnung von den Rechtsanwälten von Have Fey ausgesprochen wird. Rechtsanwalt Eble – Unterzeichner der Abmahnung – war bisher für die Kanzlei CBH tätig. Inhaltlich handelt es sich jedoch um den bekannten Vorwurf. Die geschützte Marke – hier „Gaya“ – soll durch den Abgemahnten angeblich rechtsverletzend verwendet worden sein. Es wird die Abgabe einer umfangreichen Unterlassungserklärung und die Erstattung der Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 50.000 € gefordert. Überdies fordern die Anwälte von Have Fey Auskunft in Bezug auf die getätigten Verkäufe.

 

Was ist bei einer Abmahnung von den Rechtsanwälten VON HAVE FEY und MO Streetwear GmbH zu beachten?

Zunächst sollten Sie Ruhe bewahren, die Fristen notieren und die Abmahnung ernst nehmen. Die geforderte Unterlassungserklärung sollte niemals ohne fachanwaltliche Prüfung unterzeichnet werden. Betroffene Unternehmer erkennen häufig nicht, dass die Unterlassungserklärung auch kerngleiche Verstöße und Beseitigungspflichten erfasst. In diesem Zusammenhang sind auch Zwischenspeicherungen im Internet höchstproblematisch. Die Abmahnung und insbesondere die mindestens 30 Jahre bindende Unterlassungserklärung sind daher nichts für den „juristischen Selbstversorger“, sondern gehören in die Hände spezialisierter Anwälte für Markenrecht.

Unsere Expertentipps lauten daher:

  •  Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten,
  •  keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite, keine Zahlung,
  • Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen,
  • Fachanwalt kontaktieren.

 

Kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung durch Markenanwalt Dr. Oliver Wallscheid, LL.M.

Für eine kostenlose Ersteinschätzung können Sie uns gerne telefonisch kontaktieren. Alternativ können Sie uns auch die Abmahnung per Mail an info@wd-recht.de zusenden und eine Rufnummer hinterlassen. Wir melden uns dann gerne zu einer kostenlosen Ersteinschätzung zurück. Weitere nützliche Tipps finden Sie unter:

https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/abmahnung-markenrecht-10-punkte-die-sie-kennen-sollten/

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