MO Streetwear Abmahnung von CBH Rechtsanwälten wegen der Marke Felipa

Erneut wurden wir in Bezug auf eine Abmahnung der MO Streetwear GmbH und CBH Rechtsanwälten kontaktiert. Wir vertreten derzeit viele Mandanten, die entsprechende Abmahnungen erhalten haben. Aktuell geht es um die Marke „Felipa“. Hintergrund ist immer der Vorwurf einer Markenrechtsverletzung durch Nutzung einer Marke MO Streetwear GmbH. Wir haben vielfach über diese Abmahnungen berichtet. Die MO Streetwear GmbH ist Inhaberin verschiedener Marken. Hierzu zählen:

  •     MO
  •     myMO
  •     USHA
  •     HOMEBASE
  •      Isha
  •     Risa
  •     Felipa
  •     Iszia

Die Marken sind regelmäßig für den Bereich „Bekleidung“ geschützt. So ist die Marke „Felipa“ (Registernummer 302015052003) , welche Gegenstand einer aktuellen Abmahnung der MO Streetwear ist, z.B. für folgende Waren geschützt:

Klasse(n) 09:
Sonnenbrillen
Klasse(n) 14:
Phantasie-Schmuckwaren, nämlich Ringe, Schlüsselringe, Ohrringe, Manschettenknöpfe, Armbänder, Uhrkettenanhänger, Broschen, Ketten, Halsketten, Krawattennadeln, Anstecknadeln, Medaillons
Klasse(n) 18:
Leder und Lederimitationen sowie Waren aus Leder und Lederimitationen, nämlich Freizeittaschen, Einkaufstaschen, Umhängetaschen, Schultertaschen, Handtaschen, Abendtaschen, Sporttaschen, Badetaschen, Schultaschen, Umhängeriemen [Schulterriemen], Kindertaschen, Gürteltaschen, Koffer, Handkoffer, Hutkoffer, Attachékoffer, Aktenkoffer, Kleidersäcke, Packsäcke, Beutel, Brustbeutel, Tabakbeutel, Kulturbeutel, Reisenecessaires, Strumpfbeutel, Schuhbeutel, Sportbeutel, Schulranzen, Kleinlederwaren, nämlich Kartentaschen [Brieftaschen], Ausweistaschen; Taschen aus Stoff, Leder und lederähnlichen Materialien, soweit in Klasse 18 enthalten; Portemonnaies, Rucksäcke, Reisekoffer, Reisetaschen, Regenschirme, Aktentaschen, Brieftaschen, College-Mappen (soweit in Klasse 18 enthalten), Kosmetiktaschen und – koffer
Klasse(n) 25:
Bekleidungsstücke, insbesondere Damen- und Herren-Oberbekleidung, Blusen, Kostüme, Kleider, Röcke, Jacken, Hosen, Hemden, Pullover, Krawatten, Mäntel, Schals, Handschuhe, Strümpfe, T-Shirts, Polo-Shirts, Sportbekleidung, Lederbekleidung, Kopfbedeckungen, Schuhe, Stiefel, Gürtel; alle vorgenannten Waren mit Ausnahme von Unterwäsche, Miederwaren und Badebekleidung

 

Gleichzeitig gibt es im Bekleidungsbereich die Verkehrssitte, den Modellen eine Modellbezeichnung zu geben, welche häufig aus Vornamen besteht. Diese Modelbezeichnungen werden dann schnell Gegenstand einer markenrechtlichen Abmahnung. Die Rechtsanwälte von CBH verlangen dann die Abgabe einer umfangreichen Unterlassungserklärung sowie Auskunft und Schadenersatz. Auch darüber haben wir vielfach berichtet.

 

Wie sollte man auf eine Abmahnung der MO Streetwear GmbH wegen Verletzung der Marke Felipa reagieren?

Da die Markenverletzung nicht immer eindeutig ist, empfehlen wir immer, einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Spezialisten für Markenrecht hinzuziehen.  Nicht empfehlenswert ist es, die geforderte Unterlassungserklärung ungeprüft oder sogar ohne Änderungen zu unterschreiben.

Nutzen Sie gerne unsere kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung und übersenden Sie uns die Abmahnung nebst Telefonnummer an die info@wd-recht.de . Wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück und klären Sie über Ihre Möglichkeiten der Reaktion auf.

Weiterführende Hinweise zu der Abmahnung der MO Streetwear GmbH finden Sie unter:

Abmahnung der MO Streetwear GmbH  durch die CBH Rechtsanwälte (Marke „MO“) erhalten?

 

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