Abmahnung wegen Markenverletzung Monster Energy

Erneut wurde uns eine weitere Abmahnung von Monster Energy vorgelegt. Gegenstand der Abmahnung ist erneut der Vertrieb angeblich markenverletzender Aufkleber unter der Handelsplattform ebay.

Gegenstand der aktuellen Abmahnung ist die angebliche Verletzung folgender Marken:

Europäische Wortmarke „Monster Energy“ , Reg. Nr. 006368005. Diese Marke genießt Schutz für folgende Waren- und Dienstleistungen:

  • DE – 16 – Papier, Pappe (Karton) und Waren aus diesen Materialien, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind; Druckereierzeugnisse; Buchbinderartikel; Fotografien; Schreibwaren; Klebstoffe für Papier- und Schreibwaren oder für Haushaltszwecke; Künstlerbedarfsartikel; Pinsel; Schreibmaschinen- und Büroartikel (ausgenommen Möbel); Lehr- und Unterrichtsmittel (ausgenommen Apparate); Verpackungsmaterial aus Kunststoff, soweit es nicht in anderen Klassen enthalten ist; Drucklettern; Druckstöcke; Aufkleber; Aufkleber-Kits.
  • DE – 25 – Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen; Hüte.
    – Europäische Wort-/Bildmarke mit der Reg. Nr. 011154739. Diese Marke genießt Schutz für folgende Waren- und Dienstleistungen:
    DE – 5 – Nahrungsmittelzusätze in flüssiger Form.
  • DE – 16 – Druckereierzeugnisse und gedruckte Veröffentlichungen; Poster und Plakate; Aufkleber und Abziehbilder; Abziehbilder; Karten; Schreibwaren; Hinweistafeln.
  • DE – 25 – Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen.
  • DE – 30 – Trinkfertiger Tee, Eistee und Teegetränke; Trinkfertiger aromatisierter Tee, Eistee und Teegetränke; Trinkfertiger Kaffee, Eiskaffee und Kaffeegetränke; Trinkfertiger aromatisierter Kaffee, Eiskaffee und Kaffeegetränke.
  • DE – 32 – Entalkoholisierte Getränke.

Europäische Bildmarke mit der Reg. Nr. 012924718. Diese Marke genießt Schutz für folgende Waren- und Dienstleistungen:

  • DE – 5 – Nahrungsergänzungsstoffe in flüssiger Form, soweit sie in Klasse 5 enthalten sind.
  • DE – 16 – Druckereierzeugnisse; Plakate; Aufkleber, Stickers [Papeteriewaren]; Aufklebersets mit Stickern und Abziehbildern; Rubbelbilder; Schreibwaren; Hinweistafeln; Kalender, soweit sie in Klasse 16 enthalten sind.
  • DE – 18 – Mehrzwecksporttaschen; Mehrzwecktragetaschen; Rucksäcke; Matchsäcke, soweit sie in Klasse 18 enthalten sind.
  • DE – 25 – Bekleidungsstücke, Kopfbedeckungen und Schuhwaren, soweit sie in Klasse 25 enthalten sind.
  • DE – 30 – Trinkfertiger Tee, Eistee und Teegetränke; Trinkfertiger aromatisierter Tee, Eistee und Teegetränke; Trinkfertiger Kaffee, Eiskaffee und Kaffeegetränke; Trinkfertiger aromatisierter Kaffee, Eiskaffee und Kaffeegetränke, soweit sie in Klasse 30 enthalten sind.
  • DE – 32 – Alkoholfreie Getränke, soweit in Klasse 32 enthalten.

Unsere Recherche hat ergeben, dass die Monster Energy Company derzeit (2016) 9 deutsche Marken, 7 internationale Marken sowie 203 Gemeinschaftsmarken hält. Im Rahmen der Abmahnung wird die Abgabe einer umfangreichen Unterlassungserklärung sowie Auskunft gefordert. Hinzu kommt, dass Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 250.000 € geltend gemacht werden.

 

UPDATE 2021: Aktuell werden die Abmahnungen der Monster Energy Company  von der Kanzlei Bird & Bird ausgesprochen.

 

Reaktion bei Abmahnung von Monster Energy wegen angeblicher Markenverletzung:

Grundsätzlich gilt, dass die betroffenen Anbieter die Abmahnung ernst nehmen und gesetzte Fristen beachten sollten. Selbstverständlich sollte die Unterlassungserklärung nicht ohne fachanwaltliche Prüfung unterschrieben werden.

Unsere Fachanwälte sind auf die Abwehr markenrechtlicher Abmahnungen spezialisiert. Wir beraten und vertreten Sie bundesweit bei der Abwehr von Abmahnungen im Markenrecht und Wettbewerbsrecht.

 

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Wir wurden bereits mehrfach in Bezug auf Abmahnungen  der Rechtsanwälte Bird & Bird beauftragt. Nutzen Sie unsere Erfahrung mit dem Gegner und sowie kostenlose Ersteinschätzung und übersenden Sie uns die Abmahnung. Wir rufen Sie umgehend zurück.

Weitere Infos unter: Abmahnung Markenrecht – 10 Punkte, die Sie kennen sollten

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