Abmahnung CrossFit, Inc. (Marke „Crossfit“)  durch Bird & Bird LLP erhalten?

Abmahnung CrossFit, Inc. (Marke „Crossfit“)  durch Bird & Bird LLP erhalten: Die Bird & Bird LLP mahnt für die CrossFit, Inc. aus Kalifornien eine vermeintliche Markenrechtsverletzung ab. Dem Abgemahnten wird eine rechtsverletzende Nutzung der Marke „Crossfit“ für Fitness-Training und Trainingsdienstleistungen vorgeworfen.

Vorab: Haben Sie eine solche Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder eine Klageschrift der CrossFit, Inc. erhalten? Dann können Sie uns diese für eine kostenfreie und für Sie unverbindliche Ersteinschätzung durch unseren Spezialisten für Markenrecht gerne per Mail (info@wd-recht.de) oder Fax (0251 / 208680-50) zusenden. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen zurück.

 

Was wird im Rahmen der Abmahnung von CrossFit und Bird & Bird gefordert?

Die CrossFit, Inc. fordert durch Bird & Bird LLP zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Der Unterlassungsanspruch ergibt sich z.B. aus  § 14 Abs. 5 MarkenG.

Überdies verlangen sie die Erteilung einer Auskunft über den Umfang der behaupteten Verletzungshandlung sowie die Erstattung von Rechtsanwaltskosten nach einem Gegenstandswert von 250.000 €. Der Abgemahnte soll zudem einen Schadensersatzanspruch anerkennen. Der Entwurf einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist der Abmahnung beigefügt.

 

Frist beachten!

Bird & Bird LLP setzen für CrossFit, Inc. zur Abgabe der Unterlassungserklärung eine kurze Frist. Die Abmahnung und die gesetzte Frist sollten keinesfalls ignoriert werden. Andernfalls drohen gerichtliche Schritte. Ein gerichtliches Verfahren ist insbesondere angesichts des hier sehr hohen Gegenstandswertes mit erheblichen Kostenrisiken verbunden, welche es in der Regel zu vermeiden gilt.

Unser Tipp: Es ist davon abzuraten, die beigefügte Unterlassungserklärung ohne vorherige rechtliche Prüfung leichtfertig zu unterzeichnen. Denn die Abgabe der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung hat weitreichende Folgen. Der Abgemahnte bindet sich mindestens 30 Jahre vertraglich an die Gegenseite und hat für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine feste Vertragsstrafe von 10.000 € an die Gegenseite zu zahlen.

 

Was ist bei einer Abmahnung von CrossFit sowie Bird & Bird zu tun?

Die markenrechtliche Abmahnung sollte aus vorgenannten Gründen keinesfalls auf „die leichte Schulter“ genommen werden. Es ist unbedingt zu empfehlen, die Abmahnung von erfahrenen Rechtsanwälten überprüfen zu lassen. Wir, die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Wallscheid und Drouven PartG, verfügen – insbesondere als Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz- über jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet des Markenrechts.

Unsere Expertentipps lauten daher:

  •     Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten,
  •     keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite, keine Zahlung,
  •     Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen,
  •     Fachanwalt kontaktieren.

Weitere hilfreiche Tipps finden Sie unter: Abmahnung Markenrecht – 10 Punkte, die Sie kennen sollten

 

Kostenlose Ersteinschätzung durch Fachanwälte Dr. Wallscheid & Drouven

Für eine kostenlose Ersteinschätzung können Sie uns gerne telefonisch unter 0251 20 86 80 30  kontaktieren. Alternativ können Sie uns auch die Abmahnung per Mail an info@wd-recht.de zusenden und eine Rufnummer hinterlassen. Wir melden uns dann gerne zu einer kostenlosen Ersteinschätzung zurück.

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