Uns wurde eine Abmahnung der Kanzlei Faustmann Neumann Rechtsanwälte vorgelegt. Gegenstand der Abmahnung ist die Verletzung der Marke „profitec“. Die Rechtsanwälte Faustmann Neumann vertreten in diesem Zusammenhang die Firma Gunnar Holm-Petersen Aussenhandel GmbH & Co KG.
Gegenstand der Abmahnung wegen Markenverletzung ist ein Amazon-Angebot. Der betroffene Händler hatte sich mit seinem Produkt, wie bei Amazon üblich, an eine fremde Produktbeschreibung „angehängt“. Die Marke „profitec“ war dabei in der Produktbeschreibung (Überschrift) angeführt.
Rechtlage beim Anhängen an fremde Amazon Angebote
Die Rechtslage im Bezug auf das Anhängen an eine fremde Produktbeschreibung ist derzeit nicht einheitlich. Das Landgericht Düsseldorf hat in einem ähnlichen Fall eine Markenverletzung bejaht (LG Düsseldorf, Urteil vom 20.01.2014, Az. 2a O 58/13) Das Landgericht Berlin hat sogar die Nutzung einer fremden ASIN /EAN als wettbewerbswidrig angesehen. Das Landgericht Bochum (Urteil vom 03.11.2011, Az.: I-14 O 151/11 ) und das LG Bremen (Beschluss vom 10.01.2012, Az.: 7-O-1983/11) sehen dies wiederum anders. Die Landgerichte haben die Verwendung einer fremden EAN / ASIN nicht als Wettbewerbsverstoß eingestuft.
Betroffenen Amazon-Händlern ist zu empfehlen, die Abmahnung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Die Unterlassungserklärung sollte keinesfalls ungeprüft unterschrieben werden.
Die Rechtsanwälte Dr. Wallscheid& Drouven bieten Rechtssuchenden die Möglichkeit, die Abmahnung per E-Mail oder Fax zu übersenden und unsere kostenlose Ersteinschätzung zu nutzen. Weitere Infos unter: Abmahnung Markenrecht – 10 Punkte, die Sie kennen sollten
und
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