AGB für Webdesigner

Als Fachanwälte für IT-Recht erstellen wir nahezu täglich AGB für unsere Mandanten. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Webdesigner sollten dabei eine Vielzahl von rechtlichen und praktischen Aspekten abdecken, um frühzeitig Klarheit für beide Parteien (Webdesigner und Kunde) zu schaffen und Risiken zu minimieren.

Wenn Sie Inhaber einer IT-Agentur oder Webdesigner sind, sprechen Sie uns gerne an. Wir erstellen maßgeschneiderte AGB für Ihr Unternehmen. Nachfolgend ein paar Praxishinweise zu den notwendigen Regelungen in Bezug auf AGB für Webdesigner.

 

Die AGB für Webdesigner sollten folgende Punkte regeln:

Leistungsinhalt und AGB für Webdesigner

AGB für Webdesigner können in der Regel nicht jeden Leistungsinhalt konkret aufführen oder beschreiben. Die konkreten Leistungsinhalten sollten daher in den Angeboten und Leistungsbeschreibungen möglichst detailliert beschrieben und dargestellt werden. Wichtig ist, den konkreten Leistungsumfang im Angebot genauestens festzulegen. Auch nicht geschuldete Leistungen (wie z.B. SEO Maßnahmen, Wartung, Hosting etc.) sollten möglichst dargestellt werden. Die AGB wiederum nehmen dann auf diesen Leistungsinhalt Bezug und ordnen diese Leistungen einem rechtlichen Rahmen zu (z.B. werkvertragliche Regelungen, wenn ein Erfolg geschuldet ist).

Angebot und Vertragsschluss

Die AGB für Webdesigner sollten zunächst Art und Weise sowie den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, insbesondere Angebot und Annahme, genau festlegen.

Mitwirkungspflichten des Kunden in den AGB für Webdesigner

In der Regel muss der Kunde umfangreich mitwirken, damit ein Projekt erfolgreich abgeschlossen werden kann. Nicht selten scheitern Projekte an der fehlenden oder schleppenden Mitwirkung auf Seiten des Kunden. AGB für Webdesigner sollten daher eine klare Regelung enthalten, welche Verpflichtungen den Kunden treffen. Dies kann auf der einen Seite die Bereitstellung von Inhalten, z.B. die Verpflichtung des Kunden, notwendige Inhalte (z. B. Texte, Bilder, Videos) rechtzeitig bereitzustellen, enthalten. Auf der anderen Seite können aber auch Regelungen zu Freigaben und der allgemeinen Kommunikation (z.B. Klärung, wie und wann der Kunde Änderungen oder Korrekturen anfordern kann und welche Fristen für Feedback gelten) erforderlich sein.

Leistungszeit und Verzögerungen

Wichtig ist es, dass in den AGB Regelung für den Fall von Verzögerungen getroffen werden. Hierzu gehören auch Regelungen die Änderungen und Mehrarbeit (Change Requests) aufgreifen. Es muss geregelt werden, wie z.B. mit Änderungswünsche des Auftraggebers zu verfahren ist. Es sollte festgelegt werden, was passiert, wenn der Kunde nach Vertragsabschluss zusätzliche Änderungen wünscht. Selbstverständlich müssen die AGB auch Regelung zu den zusätzlich anfallenden Kosten enthalten.

Abnahme und Mängel

Die AGB für Webdesigner sollte ferner klare Regelungen zur Gewährleistung und der Abnahme von Werken enthalten. In Bezug auf eine Website sollte z.B. der Abnahmeprozess klar geregelt werden. Hierzu gehören insbesondere Definitionen, wann die Website als fertiggestellt gilt und wie der Abnahmeprozess abläuft. Im Falle von Mängeln und der häufig erforderlichen Nachbesserung bedarf es Regeln zu dem Prozedere bei der Mängelanzeige und der Nachbesserung.

Zahlungsbedingungen

Selbstverständlich müssen die AGB für Webdesigner Zahlungsmodalitäten festlegen. Dabei sollte klar geregelt werden, wann der vereinbarte Preis zu zahlen ist (Fälligkeit). Für den Fall, dass der Kunde in Verzug gerät können Regelungen z. B. in Bezug auf Verzugszinsen oder Mahngebühren sinnvoll sein.

Rechteinräumung und Urheberrecht

Erfahrungsgemäß häufig übersehen werden die Fragen im Zusammenhang mit der Rechteeinräumung und den Urheberrechten an etwaigen Werken. In den AGB sollten klare Regelungen enthalten sein, die die Nutzungsrechte für den Kunden regeln, da das Urheberrecht selbst nicht übertragbar ist. Dies kann auch dazu führen, dass sich Webdesigner vorab mit der Frage beschäftigen müssen, wer die Rechte an der erstellten Website, Grafiken und Code besitzt. Dies ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn zusätzlich freie Mitarbeiter Werke für den Webdesigner erstellt haben oder Werke Dritter (z. B. Stockbilder, Plugins) genutzt werden. Die AGB müssen Angaben dazu enthalten, welche Rechte dem Kunden eingeräumt werden (z. B. eingeschränkte Nutzung oder exklusive Nutzungsrechte).

Haftung und Gewährleistung bei AGB für Webdesigner

Die AGB sollten Regelungen zur Haftung und Gewährleistung sowie ggf. Haftungsbeschränkungen enthalten. Bei einer Haftungsbeschränkung sollte festgelegt werden, in welchen Fällen der Webdesigner haftet und welche Schäden ausgeschlossen sind (z. B. bei Datenverlust oder entgangenem Gewinn). Auch die Haftungssumme kann in AGB beschränkt werden. Regelungsinhalt sollten zudem Dauer und Umfang der Gewährleistung (nachbesserungsbedürftige Fehler oder Mängel) sein.

Vertragslaufzeit und Kündigung

Soll – wie z.B. bei einer Wartung, Pflege oder Hosting – zusätzlich eine Vertragslaufzeit vereinbart werden, sollte diese und auch die Möglichkeit der Kündigung in den AGB geregelt werden. Von besondere Bedeutung ist dabei die Regelung zu den Folgen der Kündigung: Die AGB sollte festlegen, wie mit ausstehende Leistungen, Zahlungen und Rückabwicklung nach einer Kündigung zu verfahren ist.

Hosting und Wartung

Häufig werden den Kunden „all-inclusive“ Leistungen angeboten, die auch Hosting und Wartung der erstellten Website enthalten. In Bezug auf diese Inhalte bedarf es eigener, ggf. sehr umfangreicher, Regelungen. Insbesondere müssen auch hier die Angebote und Leistungsbeschreibungen außerhalb der AGB so konkret und detailliert wie eben möglich sein.

Streitbeilegung und Gerichtsstand

Gerichtsstandregelungen und Regelungen zur etwaigen Mediationsverfahren gehören ebenfalls in die AGB für einen Webdesigner.

 

Wir erstellen maßgeschneiderte AGB Lösungen für Agenturen und Webdesigner:

Als erfahrene Fachanwälte für IT-Recht bieten wir unseren Mandanten passende AGB Lösungen für jedes Projekt. Rechtswirksame und effektive AGB schützen den Webdesigner und Verwender vor Missverständnissen, unnötigen Zeitaufwand und unerwarteten Risiken. Sprechen Sie uns an!

Weitere Rechtsgebiete
Kontakt   
Consent Management Platform von Real Cookie Banner