Abmahnung von Skoda und Lubberger Lehment: Seit Jahren vertreten wir Mandanten, die Abmahnungen der Kanzlei Lubberger Lehment u.a. für folgende Markeninhaber erhalten haben:
- Volkswagen AG (VW)
- Skoda Auto a.s.
Aktuelle erreichte uns eine Abmahnung von Skoda Auto a.s. und Lubberger Lehment wegen angeblicher Markenrechtsverletzung.
Vorab: Wenn Sie eine Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung erhalten haben, können Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung nutzen. Schicken Sie uns einfach die Abmahnung via E-Mail oder Fax nebst Kontaktdaten und wir melden uns umgehend bei Ihnen. Wir kennen die Gegner und haben bereits mehrfach über diese Abmahnungen berichtet:
Was ist Gegenstand der Abmahnung von Lubberger und Lehment und Skoda?
Die Skoda Auto a.s. ist Inhaberin einer Vielzahl verschiedenster Marken. In der aktuellen Abmahnung gehen Skoda und Lubberger Lehment gegen den Vertrieb von VRS-Logos und Emblemen sowie Nabenkappen vor. Da die Ware laut Aussage von Lubberger Lehment nicht von Skoda stammt, stellt der Verkauf der Felgendeckel und Logos eine Markenrechtsverletzung zu Lasten der Firma Skoda a.s. dar. Es wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung, Auskunft und Kostenerstattung gefordert.
Wie sollte man auf die Abmahnung von Skoda und Lubberger Lehment reagieren?
Unser Tipp: Unterschreiben Sie nicht voreilig die Unterlassungserklärung. Die festgesetzte Vertragsstrafe sowie die Vereinbarung eines Gerichtsstandes müssen nicht akzeptiert werden.
Hinzu kommt, dass die Unterlassungserklärung im Rahmen der Abmahnung ein Schuldanerkenntnis enthält.
Da die Verletzung einer Marke eine Straftat darstellt, sollten Schuldanerkenntnisse vermieden werden. Wir raten dazu, bei einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Rat einzuholen und eine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite zu vermeiden. Liegt tatsächliche eine Markenrechtsverletzung vor, sollte allenfalls eine eingeschränkte Unterlassungserklärung abgegeben werden.
Achtung: Eine Unterlassungserklärung beinhaltet, wenn nicht andere Anhaltspunkte ersichtlich sind, auch immer eine umfangreiche Beseitigungspflicht. Wer also die Unterlassungserklärung von Lubberger Lehment und Skoda vorbehaltlos unterschreibt, seine Angebote beendet, aber z.B. den Google Cache (in dem die Angebote noch sichtbar sind), nicht löschen lässt, hat gegebenenfalls eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.100 € zu zahlen.
Dr. Oliver Wallscheid, LL.M. ist Spezialist für Markenrecht, erfahrener Markenanwalt und bietet Ihnen eine erste kostenlose Einschätzung der Abmahnung von Skoda und Lubberger Lehment Rechtsanwälten an. Grundsätzlich sollten Sie zudem folgenden Verhaltenstipps beachten:
- Ruhe bewahren.
- Fristen einhalten.
- Abmahnung durch spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen.
- Unterlassungserklärung nicht voreilig unterschreiben.
Wir haben bereits über die Abmahnung von Lubberger Lehment berichtet:
Weitere Tipps finden Sie unter: Abmahnung Markenrecht – 10 Punkte, die Sie kennen sollten
Unsere Leistung im Markenrecht:
Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung, eine Klage, eine einstweilige Verfügung oder einen Mahnbescheid erhalten, stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven bundesweit zur Verfügung.
Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts. Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:
- erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit
- durchgehend persönliche Ansprechpartner
- Kostentransparenz von Anfang an durch Vereinbarung eines Pauschalhonorars
- unkomplizierte und schnelle Kommunikation, auf Wunsch via E-Mail