Abmahnung von MV Marketing & Vertrieb für Produktneuheiten aller Art GmbH  / Marcel van Maele – Marke Divina

Aktuell erreichen uns wieder Abmahnungen von Rechtsanwalt Marcel van Maele und MV Marketing & Vertrieb für Produktneuheiten aller Art GmbH wegen des angeblich markenverletzenden Vertriebes von Parfüm- und Kosmetikprodukten.  Aktuell geht es um die Marke Divina. Wenn Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung von Rechtsanwalt Marcel van Maele und der MV Marketing & Vertrieb für Produktneuheiten aller Art GmbH erhalten hat, können Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Spezialisten für Markenrecht nutzen. Übersenden Sie uns einfach die Abmahnung nebst Telefonnummer und wir melden uns umgehend bei Ihnen. So können auch die meist kurzen Fristen sicher gewahrt werden.

 

Was ist Gegenstand der Abmahnung aus der Marke „Divina“

In dem uns vorliegenden aktuellen Fall wird von der MV Marketing & Vertrieb für Produktneuheiten aller Art GmbH und Marcel van Maele ein markenverletzender Vertrieb von Parfüm- Kosmetikprodukten und der Bezeichnung abgemahnt, die der Bezeichnung „Divina“ verwechslungsfähig ähnlich sei (z.B. Divine oder Divin). Die  abmahnende MV Marketing & Vertrieb für Produktneuheiten aller Art GmbHgibt an, Inhaberin der deutschen Wortmarke Divina zu sein.

Es wird die Abgabe einer sehr umfangreichen Unterlassungserklärung sowie die Erstattung von Rechtsanwaltskosten verlangt. Es handelt sich um eine markenrechtliche Abmahnung.

 

Wie sollte man auf die Abmahnung von Marcel van Maele und  MV Marketing & Vertrieb für Produktneuheiten aller Art GmbH reagieren?

Wichtig ist, die Abmahnung ernst zu  nehmen. Die gesetzten Fristen sollten unbedingt beachtet werden. Ausweislich der Abmahnung  scheint die MV Marketing & Vertrieb für Produktneuheiten aller Art GmbH auch einstweilige Verfügungsverfahren und Gerichtsverfahren nicht zu scheuen, wenn die Frist nicht beachtet wird. Dass die Abmahnung nur als einfacher Brief versendet wird, spielt zunächst keine Rolle.

Gleichzeitig sollte die Unterlassungserklärung keinesfalls vorschnell unterschrieben werden. Insbesondere die im Hintergrund bestehenden Beseitigungspflichten können zu erheblichen Kosten führen. Die Abmahnung ist in den uns vorliegenden Fälle problematisch. Des Weiteren ist die Unterlassungserklärung zu weit gefasst und muss in dieser Form jedenfalls nicht unterschrieben werden.

Wir raten betroffenen Unternehmen folgende Tipps zu beachten:

  • Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten.
  • Keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite.
  • Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen.
  • Fachanwalt kontaktieren und kostenlose Ersteinschätzung nutzen.

Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts. Wir kennen den Gegner und haben bereits mehrfach über Abmahnungen von Rechtsanwalt van Maele berichtet und Mandanten vertreten. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung. Weitere Infos finden Sie unter: Abmahnung Markenrecht – 10 Punkte, die Sie kennen sollten

 

 

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