Abmahnung von CYFIRE Rechtsanwalts GmbH und Folkert Knieper: Erneut erreichte uns eine Abmahnung von der Kanzlei CYFIRE Rechtsanwalts GmbH und dem Fotografen Folkert Knieper. Wenn Sie auch eine Abmahnung von CYFIRE erhalten haben, können Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt für Urheberrecht nutzen. Wir kennen den Gegner und das Vorgehen bereits und berichten seit einigen Jahren über diese Abmahnung. Übersenden Sie uns einfach die Abmahnung via E-Mail nebst Telefonnummer und wir melden uns umgehend bei Ihnen.
Was ist Gegenstand der Abmahnung von CYFIRE Rechtsanwalts GmbH und Folkert Knieper?
Hintergrund der Abmahnung ist die angeblich unberechtigte Nutzung von urheberrechtlich geschütztem Bildmaterial des Fotografen Folkert Knieper. Der Fotograf betreibt die Webseite Marions Kochbuch, auf der über 8500 Rezepte mit eigenen Fotos veröffentlicht sind. Knieper hat die ausschließlichen Nutzungsrechte an den Bildern, die zur werblichen Vermarktung seiner Webseite dienen und rechtlich geschützt sind.
CYFIRE Rechtsanwälte weisen darauf hin, dass der Empfänger des Schreibens ein Foto aus Marions Kochbuch ohne entsprechende Lizenz verwendet hat. Dies stellt eine Urheberrechtsverletzung dar, da sowohl die Vervielfältigung (§ 16 UrhG) als auch die öffentliche Zugänglichmachung (§ 19a UrhG) ohne Zustimmung des Rechteinhabers erfolgt sind. Es wird ferner darauf hingewiesen, dass Herr Knieper professionelle Fototechniken einsetzt, um die Bilder ästhetisch ansprechend zu gestalten.
Was wird gefordert?
Die Anwälte von Cyfire fordern daher Unterlassung, Schadensersatz, Auskunft und die Erstattung der Anwaltskosten. Es wird betont, dass die Nutzung des Bildes ohne Zustimmung unzulässig ist und der Fotograf zur Durchsetzung seiner Rechte berechtigt ist. Eine Lizenzierung des Bildmaterials für die Nutzung durch den Empfänger wurde nicht festgestellt, was zur Forderung von Schadensersatz und Unterlassung führt. Die unberechtigte Nutzung führt zu einem Unterlassungsanspruch, der nur durch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ausgeräumt werden kann, auch wenn das Bild bereits von der Webseite entfernt wurde.
Darüber hinaus wird die Pflicht zur Erteilung von Auskünften über die Nutzung gefordert. Dies umfasst unter anderem die Offenlegung des Zeitraums der Nutzung und die Quelle des Bildes. Diese Informationen sind notwendig, um den Schadensersatzanspruch zu berechnen. Der Schadensersatz wird im Wege der Lizenzanalogie ermittelt, wobei die Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) als Grundlage herangezogen wird. Für die Nutzung des Bildes ohne Urhebervermerk wird ein zusätzlicher Zuschlag berechnet. Der Gesamtbetrag für den Schadensersatz beläuft sich im aktuellen Fall z.B. auf 558 Euro.
Zusätzlich wird die Erstattung der vorgerichtlichen Anwaltskosten in Höhe von 973,66 Euro gefordert, die auf Grundlage des Streitwertes berechnet wurden. Sollte der Empfänger den Forderungen nicht nachkommen, wird eine gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche in Aussicht gestellt. Dies könnte zu deutlich höheren Kosten führen.
Schließlich wird auf die strafrechtliche Relevanz der Urheberrechtsverletzung hingewiesen, die im schlimmsten Fall mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden kann. Der Empfänger wird aufgefordert, die Unterlassungserklärung abzugeben, den Schadensersatz zu zahlen und die Anwaltskosten zu erstatten, um eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden.
Wie können wir Ihnen bei einer CYFIRE Abmahnung helfen?
Wir sind erfahrene Fachanwälte für Urheberrecht und IT-Recht. Wir kennen den Gegner und das Vorgehen sowie die Abmahnung bereits seit einigen Jahren und haben vielfach berichtet:
Abmahnung des Dipl.-Ing. Folkert Knieper durch Rechtsanwalt Santjer erhalten?
Abmahnung der Knieper Verwaltungs GmbH durch Rechtsanwälte Albrecht Bischoff erhalten?
Abmahnung Kanzlei Albrecht Bischoff für die Knieper Verwaltungs GmbH
Ein Fachanwalt für Urheberrecht kann in einer solchen Abmahnungssituation vielfältige Unterstützung leisten:
- Prüfung der Abmahnung: Ein Anwalt wird zunächst die Berechtigung der Abmahnung prüfen. Das bedeutet, er überprüft, ob tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung vorliegt. Der Anwalt kann die geltend gemachten Forderungen auf ihre Angemessenheit überprüfen. Das betrifft sowohl den Unterlassungsanspruch als auch die Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche. Oft sind die geforderten Summen überhöht oder ungerechtfertigt, insbesondere was Schadensersatz oder Rechtsanwaltskosten betrifft.
- Verhandlung mit der Gegenseite: Ein Fachanwalt kann in Verhandlungen mit der Gegenseite eintreten, um die Forderungen zu reduzieren oder abzuwenden. Das betrifft zum Beispiel die Höhe des Schadensersatzes, den Umfang der strafbewehrten Unterlassungserklärung oder die Übernahme der Rechtsanwaltskosten. Ein Fachanwalt kann auch dafür sorgen, dass der Mandant nicht mehr zahlt als notwendig. Oftmals werden in Abmahnungen überhöhte Kosten angesetzt, sei es für den Schadensersatz oder für die Rechtsanwaltskosten der Gegenseite. Ein erfahrener Anwalt kann hier gegensteuern und die Kosten reduzieren. Ziel ist oft eine außergerichtliche Einigung.
- Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung: In vielen Fällen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Der Anwalt kann diese Unterlassungserklärung modifizieren, um die Risiken für den Abgemahnten zu minimieren. Achtung: Eine unüberlegte Unterzeichnung der beigefügten Erklärung kann zu hohen Vertragsstrafen führen.
- Verteidigung im Falle eines Gerichtsverfahrens: Sollte es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, vertreten wir Ihre Interessen vor Gericht. Hier geht es sowohl um die Abwehr unberechtigter Forderungen als auch um die Minimierung von Schäden und Kosten.
Als Fachanwälte helfen wir Ihnen, die rechtliche Situation korrekt einzuschätzen, ungerechtfertigte Forderungen abzuwehren und finanzielle Risiken zu minimieren. Wir sorgen für eine professionelle Verteidigung und helfen dabei, die Angelegenheit möglichst schnell und kostengünstig zu klären.