Abmahnung des Dipl.-Ing. Folkert Knieper durch Rechtsanwalt Santjer erhalten?

Dipl. Ing. Folkert Knieper ist uns bereits seit Jahren durch urheberrechtliche Abmahnungen bekannt. Diese lässt er von verschiedenen Anwälten aussprechen. Wir haben bereits über Abmahnungen berichtet, die er von der Kanzlei Albrecht Legal, Rechtsanwalt Santjer aus Helsinki sowie der Kanzlei Cyfire hat aussprechen lassen. Auch kürzlich haben wir einen Abgemahnten vertreten, welcher eine Abmahnung des Herrn Knieper durch Rechtsanwalt Santjer aus Helsinki erhalten hatte. Wie auch in den anderen uns bekannten Fällen war hier Gegenstand der Abmahnung, dass der Abgemahnte die Fotografie einer zubereiteten Speise im Internet öffentlich zugänglich gemacht haben soll. Dipl. Ing. Folkert Knieper sei selbst Urheber der Fotografie. Er habe das Bild unter erheblichem Aufwand hergestellt. Ursprünglich sei das Bild auf der als Internetkochbuch bekannten Website www.marions-kochbuch.de veröffentlicht. Der Abgemahnte habe das Bild ohne Berechtigung verwendet.

Vorab:

Wurde Ihnen oder Ihrem Unternehmen eine Abmahnung oder gar eine einstweilige Verfügung bzw. Klageschrift des Dipl.-Ing. Folkert Knieper und Rechtsanwalt Santjer, der Kanzlei Albrecht legal oder Kanzlei Cyfire zugestellt? Dann scheuen Sie nicht, sich mit uns –den Rechtsanwälten der Kanzlei Dr. Wallscheid & Drouven Rechtsanwälte Partnerschaft mbB- zu einer kostenlosen Ersteinschätzung in Verbindung zu setzen. Hierzu können Sie uns gerne die  Unterlagen einmal vorab per Mail (info@wd-recht.de) zusenden und Ihre Rufnummer hinterlassen.  Wir melden uns gerne bei Ihnen zurück. Ansonsten können Sie uns auch gerne direkt telefonisch unter 0251 / 20 86 80 – 30 erreichen.

Welche Forderungen lässt Dipl. Ing. Knieper von Rechtsanwalt Santjer geltend machen?

Rechtsanwalt Santjer fordert für Dipl. Ing. Knieper folgendes:

  • Beseitigung, d.h. die unverzügliche Löschung des Fotos von dem Internetauftritt sowie vom Server
  • Unterlassung, d.h. die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zur Ausräumung einer Wiederholungsgefahr
  • Freistellung von entstandenen Rechtsanwaltskosten
  • Schadensersatz

Wie soll der Abgemahnte mit der Abmahnung umgehen?

Abmahnungen aus Urheberrecht, wie hier wegen der Verletzung von Bildrechten, werden häufig ausgesprochen. Denn vor allem Fotografen, die ihre Bilder auch selbst vermarkten, haben ein gesteigertes Interesse daran, dass die Bilder nicht ohne Nutzungslizenz und damit unberechtigt verwendet werden. Sie verfolgen Rechtsverletzungen daher in der Regel sehr streng. Die Abgemahnten haben meist ein Bild genutzt, welches sie im Internet gefunden und dann übernommen haben. Ihnen ist oftmals leider nicht bewusst, dass dies eine Rechtsverletzung darstellt und sind über eine Abmahnung verwundert. Leider schützt Unwissenheit in der Regel nicht. Um unschöne finanzielle Folgen zu vermeiden, sollte eine solche Abmahnung daher unbedingt ernst genommen werden. Die gesetzten Fristen gilt es im Auge zu behalten, da die Gegenseite ansonsten ein gerichtliches Verfahren einleiten könnte. Von einer vorschnellen Erfüllung der Forderungen ist jedoch abzuraten. Insbesondere die der Abmahnung beigefügte –in der Regel sehr umfangreiche und von der Gegenseite (!) vorformulierte- Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sollte der Abgemahnten nicht ohne vorherige Prüfung und Modifikation durch einen versierten Juristen unterzeichnen. Denn eine leichtfertige Abgabe kann aufgrund der erheblichen Bindungswirkung ungeahnte negative Konsequenzen haben. Eine Prüfung der Abmahnung durch einen Spezialisten auf dem Gebiet des Urheberrechtes ist daher angezeigt, um professionell und durchdacht zu reagieren, damit unschöne Folgen möglichst vermieden werden.

Wir, die  Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Wallscheid & Drouven Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, verfügen über Erfahrung aus hunderten Abmahnungen auf dem Gebiet des Urheberrechtes und kennen auch den Gegner aus vielen Angelegenheiten. Wir helfen Ihnen gerne, die Angelegenheit möglichst günstig zu beenden.

Unsere Tipps für Sie:

  •     Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten!
  •     Keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite, keine Zahlung!
  •     Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen!
  •     Fachanwalt kontaktieren!

Weitere Informationen erhalten Sie unter: Abmahnung wegen Urheberrecht erhalten?

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