Abmahnung Kanzlei Albrecht Bischoff für die Knieper Verwaltungs GmbH

Uns liegt eine Abmahnung der Kanzlei Albrecht Bischoff für die Knieper Verwaltungs GmbH vor. Über solche Abmahnungen haben wir in der Vergangenheit bereits des Öfteren berichtet.

Was ist Gegenstand der Abmahnung von Albrecht-Bischoff und der Knieper Verwaltungs GmbH?

Gegenstand der Abmahnung ist erneut der Vorwurf der Verletzung von Urheberrechten der Knieper Verwaltungs GmbH. Der Inhaber der Knieper Verwaltungs GmbH, Folkert Knieper, besitze die Exklusivrechte an einigen Fotografien, auf denen Lebensmittel abgebildet sind. Der Adressat der Abmahnung soll eine dieser Abbildungen unerlaubt verwendet haben. Die Fotografie wurde auf der Internetseite www.marions-kochbuch.de veröffentlicht.

Diese unerlaubte Verwendung durch den Abgemahnten stelle einen Verstoß gegen das ausschließliche Recht des Urhebers auf Vervielfältigung (§ 16 UrhG) und öffentliche Zugänglichmachung (§ 19a UrhG) dar. Zudem wird ihm vorgeworfen, das Urheberpersönlichkeitsrecht der Knieper Verwaltungs GmbH auf Anerkennung der Urheberschaft aus § 13 UrhG verletzt zu haben, indem der Fotograf auf der Website nicht genannt ist.

Welche Forderungen stellt die Kanzlei Albrecht Bischoff für ihre Mandantin?

Die Kanzlei fordert für die Knieper Verwaltungs GmbH

  • die unverzügliche Beseitigung der vorgeworfenen Nutzung,
  • die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung,
  • Schadenersatz i. H. v. knapp 2.000,00 EUR und
  • Aufwendungsersatz (RA-Gebühren) i. H. v. knapp 1.000,00 EUR.

Welche Reaktion auf solche Abmahnungen ist zu empfehlen?

Die gesetzten Fristen sollten auf keinen Fall verstrichen lassen werden. Trotzdem  sollten Sie die Unterlassungserklärung aber nicht ohne eine Vorprüfung voreilig unterschreiben. Eine Abmahnung muss nicht automatisch rechtmäßig sein, sodass die angegebenen Gründe vor der Unternehmung weiterer Schritte zunächst von einem Fachmann überprüft werden sollten. Lässt man sich ohne Weiteres auf eine Unterlassungsverfügung ein, führt dies zu einer 30-jährigen strafbewehrten Bindung. Eine einmal erteilte Auskunft oder eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung sind kaum bis gar nicht mehr widerruflich.

Auch mit Blick auf die nicht unbeachtlichen Zahlungsforderungen sollte hier in jedem Fall fachkundiger Rat eingeholt werden. Insbesondere wird durch ein auf eine rechtswidrige Abmahnung abgegebenes Unterlassungsversprechen auch die Beseitigungspflicht strafbewehrt erklärt. Diese Beseitigungspflicht ist sehr umfangreich. Sie umfasst nach der Rechtsprechung über die Löschung der abgemahnten Inhalte auf der eigenen Internetseite hinaus auch die (weiterhin mögliche) Veröffentlichung der Verletzungshandlung durch Drittanbieter, darunter vor allem Suchmaschinen. Wenn Sie eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung erhalten haben, ist der Fachanwalt für Urheberrecht und Medienrecht der richtige Ansprechpartner.

Wird dem nicht vorgebeugt, können sich daraus für den bereits Abgemahnten Folgeabmahnungen und Forderungen unter Androhung einer Vertragsstrafe ergeben. Möglich ist unter anderem eine Modifizierung der Unterlassungserklärung, um diese Konsequenzen zu vermeiden. Weitere Infos zum Urheberrecht finden Sie hier: Abmahnung wegen Urheberrecht erhalten?

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