Abmahnung vom 1. FC Union Berlin e. V. und BLUEPORT LEGAL wegen Alte Försterei / 1. FC Union Berlin

Seit einiger Zeit vertreten wir sehr viele Mandanten, die eine Abmahnung von der Kanzlei BLEUPORT LEGAL erhalten haben. Aktuell erreichte uns wieder eine Abmahnung vom 1. FC Union Berlin e. V. und BLUEPORT LEGAL wegen der angeblichen Markenverletzung in Bezug auf die Marken „Alte Försterei“  und  „1. FC Union Berlin“.  Wir kennen den Gegner und das Vorgehen bereits und bieten Betroffenen eine kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Spezialisten für MArkenrecht an. Übersenden Sie uns hierzu einfach die Abmahnung von BLUEPORT LEGAL via E-Mail nebst Telefonnummer oder nutzen Sie unser Direkthilfe-Formular. Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen, so dass auch knappe Fristen sicher gewahrt werden können.


Hintergrund der Abmahnung vom 1. FC Union Berlin e. V.: Markenrechte rund um Union Berlin

Der Verein gibt in der Abmahnung an, er Inhaber der Wortmarke „1. FC Union Berlin“, welche unter der Nummer 009458746 beim DPMA eingetragen ist und der Wort-Bildmarke „Emblem“, wel-che unter der Nummer 302010056770 beim DPMA eingetragen ist sei. Weiter wird in der Abmahnung behauptet, dass der Verein berechtigt sei, die Rechte aus der Wortmarke „Stadion An der Alten Försterei“, welche unter der Nummer 302009050653 eingetragen ist, geltend zu machen. Schließlich teilen die Anwälte von BLUEPORT LEGAL ergänzend mit, dass die  Bezeichnung „1. FC Union Berlin“ als Geschäftsbezeichnung und als Name geschützt (§ 12 BGB) seien.

Bei geschützten Marken gilt ganz grundsätzlich, dass die Nutzung eines identischen oder ähnlichen Zeichens für identische oder ähnliche Waren und Dienstleistungen im geschäftlichen Verkehr, ohne Zustimmung  der Markeninhabers,  eine Markenrechtsverletzung darstellen kann.


Typischer Inhalt der Abmahnung vom 1. FC Union Berlin e. V. und Blueport Legal

Die Abmahnungen durch BLUEPORT LEGAL folgen meist einem bekannten Muster. Betroffenen wird vorgeworfen:

  • Nutzung der Marke in Online-Angeboten (z. B. eBay, kleinanzeigen oder Etsy)

  • Verkauf von Fanartikeln ohne Lizenz

  • Verwendung von Logos oder Vereinsnamen in Produktbeschreibungen

Gefordert werden regelmäßig:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

  • Zahlung von Schadensersatz

  • Erstattung von Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert von 50.000 €

  • ggf. Auskunft über Verkaufszahlen

Besonders problematisch: Die gesetzten Fristen sind oft sehr kurz und erzeugen erheblichen Druck. Ferner gibt es auch einen „blauen Brief“. Weitere Infos hierzu finden Sie hier:

Blauer Brief wegen Verletzung der Wortmarke „Hannover 96“ von Blueport Legal


Vorsicht: Auch Privatverkäufer können betroffen sein!

Ein häufiger Irrtum ist  Ansicht: „Ich bin doch nur privat tätig, da ich mich als Privat angemeldet habe“. Tatsächlich kann bereits ein vermeintlicher Privatverkauf als geschäftliches Handeln eingestuft werden – etwa bei:

  • wiederholten Verkäufen von (selbst hergestellten) Neuwaren

  • gleichartigen Produkten;

  • Vielzahl von Bewertungen
  • professionell gestalteten Angeboten

Damit geraten auch vermeintliche Privatpersonen schnell in den Fokus der Markeninhaber und der Rechtsanwälte.


Das größte Risiko:  Die Unterlassungserklärung

Der kritischste Punkt jeder Abmahnung ist die beigefügte Unterlassungserklärung.

Warum?

  • Sie gilt lebenslang

  • Bei Verstoß drohen Vertragsstrafen (oft mehrere tausend Euro)

  • Sie ist häufig zu weit gefasst

Eine vorschnelle Unterschrift kann daher erhebliche wirtschaftliche Risiken auslösen. Wir raten Betroffenen immer dazu, die Abmahnung durch einen spezialisierten Anwalt für Markenrecht prüfen zu lassen. Nutzen Sie hierzu gerne unser kostenlose Ersteinschätzung. Wir kennen den Gegner und sein Vorgehen. Eine Übersicht finden Sie z.B. hier:

 – HSV Fußball AG

Abmahnungen wegen Verletzung der Wortmarke „HSV“, „Hamburger SV“ und „Nur der HSV“ sowie der Bildmarke „Raute“.
Siehe: https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/aktuelle_faelle/abmahnung-der-hsv-fussball-ag-durch-die-kanzlei-blueport-legal-erhalten/

 – Hannover 96 GmbH & Co. KGaA

Abmahnungen wegen der Nutzung der Wortmarke „Hannover 96“ und des Vereinslogos.
Siehe: https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/aktuelle_faelle/abmahnung-wegen-verletzung-der-wortmarke-hannover-96-und-der-bildmarke-durch-blueport-legal/ 

– SG Dynamo Dresden Merchandising GmbH

Abmahnungen betreffend die Wortmarke „Dynamo Dresden“ sowie die entsprechende Wort-Bild-Marke.
Siehe: https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/aktuelle_faelle/abmahnung-wegen-verletzung-der-wortmarke-dynamo-dresden-und-der-wort-bildmarke-durch-blueport-legal/

– DSC Arminia Bielefeld e.V.

Abmahnungen wegen Verwendung der Wortmarke „Arminia Bielefeld“ und der dazugehörigen Bildmarke.
Siehe: https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/aktuelle_faelle/abmahnung-durch-blueport-legal-und-dsc-arminia-bielefeld-e-v-wegen-markenverletzung-was-sie-jetzt-wissen-muessen/

– VfL Bochum 1848 GmbH & Co. KGaA

Abmahnungen wegen Verletzung der Wortmarke „VfL Bochum“ bzw. „VfL Bochum 1848“.
Siehe: https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-vfl-bochum-blueport-legal-wegen-markenrechtsverletzung-was-tun-253165.html

– Eintracht Frankfurt Fußball AG

Abmahnungen wegen Verwendung der Wortmarke „Eintracht Frankfurt“, „SGE“ oder Vereins-Emblem.
Siehe: https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/aktuelle_faelle/abmahnung-durch-eintracht-frankfurt-fussball-ag-blueport-legal-wegen-verletzung-der-wortmarken-eintracht-frankfurt-und-sge/


Erfahrung mit BLUEPORT LEGAL – Rechtsanwalt Dr. Oliver Wallscheid

Rechtsanwalt Dr. Oliver Wallscheid verfügt über besondere Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen von BLUEPORT LEGAL.

Aus der bisherigen Praxis zeigt sich:

  • Die Abmahnungen sind oft standardisiert aufgebaut

  • Die Forderungen sind nicht immer in voller Höhe berechtigt

  • Es bestehen regelmäßig Verteidigungsansätze, z. B.:

    • fehlender geschäftlicher Verkehr

    • keine markenmäßige Nutzung

    • überzogene Unterlassungserklärungen

Gerade bei Abmahnungen im Zusammenhang mit Fußballvereinen ist eine individuelle Prüfung entscheidend.


Wie sollte man auf die Abmahnung von BLUEPORT LEGAL wegen Alte Försterei / 1. FC Union Berlin reagiert?

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben:

Bitte beachten Sie unbedingt:

  •  Nicht vorschnell unterschreiben

  •  Keine Zahlungen ohne Prüfung leisten

  •  Fristen nicht ignorieren

Stattdessen:

  •  Abmahnung rechtlich prüfen lassen

  •  Unterlassungserklärung ggf. modifizieren

  •  Strategie zur Kostenreduzierung entwickeln


Kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung

Sie haben eine Abmahnung von BLUEPORT LEGAL im Auftrag des 1. FC Union Berlin erhalten? Abmahnungen wegen der Marken „1. FC Union Berlin“ oder „Alte Försterei“ sind keine Seltenheit. Sie sollten jedoch keinesfalls ungeprüft akzeptiert werden. Mit der richtigen rechtlichen Strategie lassen sich Risiken reduzieren – und oft auch Kosten vermeiden.

Nutzen Sie das Angebot einer kostenlosen Ersteinschätzung durch Rechtsanwalt Dr. Oliver Wallscheid.

Dabei erhalten Sie:

  • eine erste rechtliche Bewertung Ihrer Abmahnung

  • Einschätzung zu Risiken und Erfolgsaussichten

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Schnell, unverbindlich und bundesweit.

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