Abmahnung: Volkswagen AG/Remmen Rechtsanwälte

Markenrecht: Markenrechte der Volkswagen AG mehrfach verletzt. Remmen Rechtsanwälte vertreten in einer weiteren markenrechtlichen Abmahnung die Volkswagen AG. Remmen Rechtsanwälte werfen dem Betroffenen in der Abmahnung die Verletzung folgender Volkswagen-Marken vor: „VW“, „Volkswagen“, „GTI“, „VR6“, „Golf“, „Beetle“, „Polo“ und „SCIROCCO“. Mittlerweile werden die Abmahnung von Volkswagen von der Kanzlei Lubberger Lehment ausgesprochen.

Über die Internetplattform ebay hat der Betroffene im geschäftlichen Verkehr Produkte angeboten, die durch die Kennzeichnung mit besagten Marken auffallen. Remmen Rechtsanwälte erklären in der Abmahnung, dass die Produkte den Volkswagen-Marken nicht ähnlich sondern identisch sind.

Laut Abmahnung macht sich der Betroffene den positiven Aufmerksamkeitswert der Volkswagen-Marken für seinen eigenen wirtschaftlichen Erfolg zunutze. Dabei bringt er jedoch keine Gegenleistung oder eigene Anstrengung auf. Aus der Abmahnung geht weiterhin hervor, dass der Betroffene die Markenrechte der Volkswagen AG wissentlich missachtet.

Remmen Rechtsanwälte fordern für die Volkswagen AG:

  • Abgabe einer Unterlassungserklärung
  • Auskunftserteilung zwecks Schadensberechnung
  •  Auskunftserteilung über Produktmenge, Hersteller, Herkunft, Vertriebsweg, Lieferanten, Vorbesitzer, gewerbliche Abnehmer, Auftraggeber,
  • Vernichtung der rechtswidrig gekennzeichneten Produkte
  • Übernahme des Schadensersatzes von 1.500€
  • Übernahme der Rechtsanwaltskosten bei einem Gegenstandswert von 250.000€

Falls bis zum Ablauf der Frist keine zufriedenstellende Antwort bei Remmen Rechtsanwälte eingegangen ist, werden der Volkswagen AG gerichtliche Maßnahmen empfohlen.

 

Markenrechtliche Abmahnung erhalten – Was jetzt?

Wir empfehlen zunächst, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung nicht voreilig zu unterschreiben. Eine Unterzeichnung der Unterlassungserklärung kommt einer Anerkennung sämtlicher Ansprüche der Abmahner gleich. Daher ist es vielmehr sinnvoll, die gesamte Abmahnung von einem fachkundigen Anwalt für Markenrecht prüfen zu lassen. Dieser kann ggf. auch eine modifizierte Erklärung verfassen, die den Abgemahnten nicht weiter bindet als nötig. Viele weitere nützliche Tipps finden Sie unter: Abmahnung Markenrecht – 10 Punkte, die Sie kennen sollten

 

 

Anwalt für Markenrecht: Dr. Wallscheid & Drouven

Dr. Oliver Wallscheid LL.M. ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und vertritt seit mehreren Jahren eine Vielzahl von Mandanten, die markenrechtliche Abmahnungen der Volkswagen AG  erhalten haben. Unsere Mandanten profitieren dabei von der Erfahrung mit solchen Abmahnungen und der  fachlichen Kompetenz auf dem Gebiet des Markenrechts.

Unsere Kanzlei bietet Ihnen bei Interesse ein kostenloses Erstgespräch. Schicken Sie uns zu diesem Zweck ein Fax oder ein E-Mail.

 Wir bieten unseren Mandanten:

  • kostenlose Ersteinschätzung des Falles
  • Prüfung der Abmahnung
  • Sicherung der bestehenden Onlineshops, ebay-Konten, Amazon-Shops, Dawanda-Shops usw. bevor die Unterlassungserklärung abgegeben wird
  •  im Falle einer berechtigten Abmahnung bieten wir die Abgabe einer rechtssicheren Unterlassungserklärung, die den Betroffenen nicht weiter bindet als unbedingt nötig, damit ein Gerichtsverfahren oder eine Einstweilige Verfügung vermieden wird sowie das Führen von Vergleichsverhandlungen, um die Angelegenheit möglichst zu einem annehmbaren Abschluss zu führen

Das kostenlose Erstgespräch ist für Sie unverbindlich. Sie entscheiden erst anschließend, ob unsere Kanzlei Ihren Fall bearbeiten soll.

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