Abmahnung des Verband Bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e.V. erhalten?

Abmahnung Verband BayeAbmahnung Verband Bayrischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e.V.rischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e.V. : Erreicht hat uns aktuell eine Abmahnung des Verband Bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e.V..

Der Verband mahnt einen vermeintlichen Wettbewerbsverstoß ab. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, den geschäftlichen Charakter seines Verkaufsangebotes im Internet verschleiert zu haben. Denn das Verkaufsverhalten entspreche nicht dem eines privaten Verkäufers, sondern dem eines Unternehmers. Dies stelle einen Verstoß gegen Nr. 23 des Anhangs zu § 3 Nr. 3 UWG dar.

Vorab:

Haben Sie eine solche Abmahnung erhalten? Die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Wallscheid & Drouven PartG haben jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechtes und helfen Ihnen gerne weiter. Für eine kostenlose Ersteinschätzung können Sie uns gerne telefonisch kontaktieren. Alternativ können Sie uns auch die Abmahnung per Mail an info@wd-recht.de zusenden und eine Rufnummer hinterlassen. Wir melden uns dann gerne zu einer kostenlosen Ersteinschätzung zurück.

Was wird vom Verband Bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e.V. gefordert?

Der Verband Bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e.V. fordert  zur Abgabe einer umfangreichen strafbewehrten Unterlassungserklärung und zur Kostenerstattung auf. Das Verbände abmahnen, kommt relativ häufig vor. Wir haben auch schon über ähnliche Abmahnungen berichtet:

UWG-Abmahnung der Innung des Kraftfahrzeuggewerbes Frankfurt a.M. und JuS Rechtsanwälte Schloms und Partner

Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen des IDO Verband e.V.

Abmahnung vom Verband Sozialer Wettbewerb / VSW erhalten?

 

Was ist bei einer Abmahnung vom Verband Bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e.V. zu tun?

Zunächst gilt es, Ruhe zu bewahren. Jedoch sollte mit einer Abmahnung aus Wettbewerbsrecht keinesfalls leichtfertig umgegangen werden. Es ist unbedingt ratsam, die Abmahnung von erfahrenen Rechtsanwälten überprüfen zu lassen.

Eine eigenständige Kontaktaufnahme mit der Gegenseite ist nicht sinnvoll. Die beigefügte Unterlassungserklärung sollte nicht ohne vorherige rechtliche Prüfung unterzeichnet werden. Denn durch die Abgabe der Erklärung bindet sich der Abgemahnte mindestens 30 Jahre vertraglich an den Verband.

Im Falle einer Zuwiderhandlung ist eine nicht unerhebliche Vertragsstrafe an den Verband zu zahlen. Eine solch weitreichende Erklärung sollte daher nicht „auf die leichte Schulter“ genommen werden. Ein erfahrener Anwalt wird prüfen, ob die Vorwürfe zutreffen und ist dann in der Lage, –falls nötig- eine für Sie günstige, modifizierte Unterlassungserklärung zu formulieren.

Unsere Expertentipps lauten daher:

  •     Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten,
  •     keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite, keine Zahlung,
  •     Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen,
  •     Fachanwalt kontaktieren.

 

Kostenlose Ersteinschätzung durch Fachanwälte Dr. Wallscheid & Drouven

Wir sind seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechtes tätig. Gerne helfen wir Ihnen, die Angelegenheit möglichst positiv zu beenden. Setzen Sie sich hierzu gerne per Mail unter info@wd-recht oder telefonisch unter 0251 20 86 80 30 zu einer kostenlosen Ersteinschätzung mit uns in Verbindung.

 

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