Abmahnung vom Verband Sozialer Wettbewerb / VSW erhalten?

Aktuell erreichen uns erneut Abmahnungen vom Verband Sozialer Wettbewerb e.V.  (VSW). Der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. existiert seit 1975 und zählt zu seinen satzungsmäßigen Aufgaben die Wahrung der gewerblichen Interessen seiner Mitglieder. Im Rahmen der Abmahnung weist der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. darauf hin, dass besonderes Augenmerk darauf gelegt wird, dass die Regeln des lauteren Wettbewerbs eingehalten werden.

Vorab: Wenn Sie eine Abmahnungen vom Verband Sozialer Wettbewerb e.V.  (VSW) erhalten haben, können Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung durch einen Spezialisten für Wettbewerbsrecht nutzen. Übersenden Sie uns hierzu einfach die Abmahnung via E-Mail oder Fax oder nutzen Sie unser Direkthilfeformular. Wir kennen den Gegner bereits und können Ihnen eine optimale Vertretung anbieten.

Was ist Gegenstand der Abmahnung des Verband Sozialer Wettbewerb e.V.?

Im Rahmen  der aktuellen Abmahnung rügt der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. wettbewerbswidrige Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben nach Art. 2 Abs. 2 Nr. 5 und Art. 13 Abs. 1 der Lebensmittel-GesundheitsangabenVO. Des Weiteren wird ein Verstoß gegen § 11 Abs. 1 Nr. 2 LFGB gerügt. Es handelt sich damit um eine Abmahnung aus dem Bereich Wettbewerbsrecht. Es wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung einer Kostenerstattung für die Abmahnung iHv 178,50 € verlangt.

Wie sollte auf die Abmahnung des Verband Sozialer Wettbewerb e.V. reagiert werden?

Trotz der vielen Abmahnungen, welche uns mittlerweile vorliegen, ist jedem Unternehmen zu raten, die Abmahnung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtschutz prüfen zu lassen.  Folgende Grundregeln sollten beachtet werden:

Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten

  • Keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite und keine vorschnelle Zahlung
  • Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen
  • Fachanwalt kontaktieren – Wer ist der richtige Fachanwalt für Ihre Abmahnung?
  • Weitere Informationen zu Thema Abmahnung Wettbewerbsrecht finden Sie unter: Abmahnung wegen Wettbewerbsrecht

Unsere Leistung im Wettbewerbsrecht:

Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung, eine Klage, eine einstweilige Verfügung oder einen Mahnbescheid erhalten, stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven bundesweit zur Verfügung. Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts. Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

  • Erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit
  • Durchgehend persönliche Ansprechpartner
  • Kostentransparenz von Anfang an durch Vereinbarung eines Pauschalhonorars
  • Unkomplizierte und schnelle Kommunikation, auf Wunsch via E-Mail

 

 

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