UWG-Abmahnung der Innung des Kraftfahrzeuggewerbes Frankfurt a.M. und JuS Rechtsanwälte Schloms und Partner

Aktuell erreicht uns eine Abmahnung der Innung des Kraftfahrzeuggewerbes Frankfurt am Main / Main-Taunus-Kreis. Bei der Innung des Kraftfahrzeuggewerbes Frankfurt am Main / Main-Taunus-Kreis handelt es sich um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, welche regelmäßig Abmahnungen aussprechen lässt.

Was ist Gegenstand der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung der Innung des Kraftfahrzeuggewerbes Frankfurt am Main / Main-Taunus-Kreis?

Gegenstand der aktuellen Abmahnung der Innung des Kraftfahrzeuggewerbes Frankfurt am Main / Main-Taunus-Kreis und der JuS Rechtsanwälte Schloms und Partner ist der Vorwurf eine gewerblicher Automobilhändler habe bei Angeboten unter der Handelsplattforme Ebay nicht korrekt auf seine Eigenschaft als gewerblicher Händler hingewiesen. Wird das Angebot eines gewerblichen Anbieters als ein privates Angebot dargestellt, so stellt dies u.a. ein unlauteres Handeln im Sinne des § 5 a Abs. 2 UWG dar, da dem Verbraucher eine wesentliche Information vorenthalten wird. Die Innung des Kraftfahrzeuggewerbes Frankfurt am Main / Main-Taunus-Kreis und der JuS Rechtsanwälte Schloms und Partner weisen zudem darauf hin, dass neben Verstößen gegen das UWG auch Verstöße gegen das Unterlassungsklagegesetz gegeben seien. Die Innung des Kraftfahrzeuggewerbes Frankfurt am Main / Main-Taunus-Kreis sei nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 UklaG auch berechtigt, entsprechende Ansprüche gegenüber Dritten geltend zu machen.

Die JuS Rechtsanwälte Schloms und Partner fordern namens der Innung des Kraftfahrzeuggewerbes Frankfurt am Main / Main-Taunus-Kreis die Abgabe einer umfangreichen Unterlassungserklärung sowie die Erstattung von Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert von € 15.000. Der angesetzte Gegenstandswert entspricht dabei dem üblichen Gegenstandswerten in Wettbewerbssachen. Untypisch hingegen ist die angesetzte 1,2 Geschäftsgebühr.

Reaktion bei Erhalt einer Abmahnung von der KfZ-Innung:

Wir raten davon ab, die Unterlassungserklärung ohne fachanwaltliche Prüfung zu unterzeichnen.  Ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz wird die Berechtigung der Abmahnung prüfen und ggf. für Sie eine Unterlassungserklärung formulieren. Keinesfalls sollte eine Abmahnung aus dem Wettbewerbsrecht ignoriert werden. Dies führt in der Regel zu weiteren Kosten  (z.B. im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahren). Sie sollten daher folgende Grundregeln beachten:

  • Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten
  • Kein Kontakt zur Gegenseite
  • Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen
  • Fachanwalt kontaktieren

Unsere Leistung im Wettbewerbsrecht:

Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung, eine Klage, eine einstweilige Verfügung oder einen Mahnbescheid erhalten, stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven bundesweit zur Verfügung. Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts. Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

  • Erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit
  • Durchgehend persönliche Ansprechpartner
  • Kostentransparenz von Anfang an durch Vereinbarung eines Pauschalhonorars
  • Unkomplizierte und schnelle Kommunikation, auf Wunsch via E-Mail
  • Kostenlose Ersteinschätzung: Betroffenen Unternehmen bieten wir die Möglichkeit einer kostenlosen Ersteinschätzung der Abmahnung. Hierzu übersenden Sie uns bitte die Abmahnung als E-Mail oder Fax an die angegebene Adresse/Nummer.
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