Abmahnung der Volkswagen AG wegen Marke Bulli durch die Kanzlei Bird & Bird erhalten?

Abmahnung wegen Marke Bulli: Aktuell erreichte uns eine von der Kanzlei Bird & Bird für die Volkswagen AG ausgesprochene Abmahnung aus Markenrecht. Bislang wurde die Volkswagen AG in markenrechtlichen Angelegenheiten vor allem von der Kanzlei Lubberger Lehment vertreten. Wie üblich wirft die Volkswagen AG dem Abgemahnten vor, eine ihrer Marken rechtsverletzend genutzt zu haben. In vorliegendem Fall handelt es sich um das Zeichen „BULLI“. Der Abgemahnte soll dieses Zeichen insbesondere im Rahmen von Vermietungsangeboten von Fahrzeugen verwendet haben, ohne über eine Nutzungsberechtigung der Volkswagen AG zu verfügen.

Vorab:

Ist Ihnen oder Ihrem Unternehmen eine Abmahnung oder gar eine einstweilige Verfügung oder Klageschrift der Volkswagen AG und Bird & Bird zugestellt worden? Wir, die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven Rechtsanwälte Partnerschaft mbB in Münster, stehen Ihnen bundesweit gerne für eine kostenlosen Ersteinschätzung Ihrer Angelegenheit zur Verfügung. Wir haben Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts und kennen auch die Gegenseite sehr genau.

Kontakt unter:                                 Telefon: 0251 20 86 80 30                            E-Mail: info@wd-recht.de

 

Welche Ansprüche macht die Volkswagen AG in Bezug auf „Bulli“ geltend?

Die Kanzlei Bird & Bird fordert für die Volkswagen AG

  • Unterlassung des rechtsverletzenden Verhaltens und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung (eine vorformulierte, sehr umfangreiche, Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung liegt der Abmahnung bei)
  • Auskunft, d.h. der Abgemahnte soll unter Vorlage von Belegen Auskunft erteilen und Rechnung legen über Art und Umfang der behaupteten Verletzungshandlungen sowie über die erwirtschafteten Umsätze und Gewinne
  • Erstattung von Rechtsanwaltskosten (nach einem nicht unerheblichen Gegenstandswert von 250.000 €)
  • Schadensersatz (Schadensersatzforderung wird angekündigt und nach erteilter Auskunft beziffert)

Was ist die richtige Reaktion auf die Abmahnung wegen Bulli?

Mit der Abmahnung von VW wegen der Marke Bulli sollte keinesfalls leichtfertig umgegangen werden. Angesichts des hohen Gegenstandswertes (250.000 €) kann das Ignorieren der Abmahnung bzw. reaktionslose Verstreichenlassen der gesetzten Fristen nicht unerhebliche negative finanzielle Folgen haben. Denn die Gegenseite scheut eine gerichtliche Inanspruchnahme des Abgemahnten im Falle fehlender Reaktion in der Regel nicht.

Angesichts des Kostenrisikos eines gerichtlichen Verfahrens sollte es der Abgemahnte nicht fahrlässig auf ein solches ankommen lassen, sondern vielmehr früh genug und durchdacht agieren. Hierzu ist es in der Regel unerlässlich, rechtzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Abzuraten ist davon, eigenständig Kontakt mit der Gegenseite aufzunehmen oder gar die Ansprüche vorschnell zu erfüllen und die vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ohne anwaltliche Prüfung zu unterzeichnen. Denn mit Abgabe der einseitig formulierten Erklärung verpflichtet sich der Abgemahnte üblicherweise weiter als notwendig. Auch etwaige Beseitigungspflichten in Bezug auf das Zeichen „Bulli“ müssen vor Abgabe der Unterlassungserklärung geklärt werden. In der Unterlassungserklärung  werden diese Pflichten ausdrücklich genannt. Dies kann man aber angesichts der Rechtsprechung des EuGH aber durchaus anders sehen.

Zudem sollte er vorher unbedingt anwaltlich prüfen lassen, ob die gegen ihn erhobenen Ansprüche überhaupt bestehen, da er sich mit Abgabe der Erklärung im Zweifel extrem lange an die Volkswagen AG bindet. Ein spezialisierter Rechtsanwalt für Markenrecht kann die Vorwürfe juristisch prüfen und ist sodann auch in der Lage, eine für den Abgemahnte möglichst günstige strafbewehrte Unterlassungserklärung zu erstellen.

Unsere wichtigen Hinweise für Sie:

  •     Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten!
  •     Keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite, keine Zahlung!
  •     Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen!
  •     Fachanwalt kontaktieren!

Wir von  der Kanzlei Dr. Wallscheid und Drouven Rechtsanwälte Partnerschaft mbB kennen die Gegenseite sehr genau. Insbesondere aufgrund vorhandener Fachanwaltschaften im gewerblichen Rechtsschutz verfügen wir über langjährige Erfahrung im Markenrecht. Wir helfen Ihnen gerne, die Angelegenheit möglichst positiv zu beenden

Kostenlose Ersteinschätzung durch Fachanwälte!

Wir stehen Ihnen gerne zu einer kostenlosen Ersteinschätzung zur Verfügung. Sie können uns hierzu telefonisch unter 02 51 20 86 80 30  erreichen. Bestenfalls senden Sie uns die Abmahnung zuvor per  Mail an info@wd-recht.de zu und hinterlassen Ihre Rufnummer. Wir melden uns dann zeitnah zu einer kostenlosen Ersteinschätzung zurück. Weitere Hinweise unter: Abmahnung Markenrecht – 10 Punkte, die Sie kennen sollten

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