Abmahnung der Kanzlei Fortmann Tegethoff für die Schmidt Spiele GmbH („Mensch ärgere Dich nicht“) erhalten?

Die Kanzlei Fortmann Tegethoff aus München mahnt regelmäßig für die Schmidt Spiele GmbH vermeintliche Markenrechtsverletzungen und Verstöße gegen Wettbewerbsrecht ab.

Uns liegen aktuell erneut solche Abmahnungen vor. Wir kennen den Gegner seit einigen Jahren. Dem Abgemahnten wird eine rechtsverletzende Nutzung der Marke „Mensch ärgere Dich nicht“ vorgeworfen. Die Schmidt Spiele GmbH vertreibt Brettspiele, insbesondere das bekannte Spiel „Mensch ärgere Dich nicht“. An dieser Bezeichnung stünden der Schmidt Spiele GmbH Markenrechte zu. Der Abgemahnte habe das Zeichen „Mensch ärgere Dich nicht“ im Internet zur Bewerbung eines Spiels genutzt. Nach Auffassung der Schmidt Spiele GmbH habe er dadurch Markenrechte verletzt und zugleich gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften verstoßen.

Vorab:

Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung, eine Klage, eine einstweilige Verfügung der Kanzlei Fortmann Tegethoff für die Schmidt Spiele GmbH erhalten? Dann stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven in Münster bundesweit zur Verfügung. Wir verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung:

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Was fordert die Schmidt Spiele GmbH?

Die Kanzlei Fortmann Tegethoff fordert für die Schmidt Spiele GmbH zunächst die Unterlassung der vorgeworfenen Verletzung und verlangt die Abgabe einer umfangreichen strafbewehrten Unterlassungserklärung. Der Abmahnung ist eine vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung beigefügt. Darüber hinaus lässt die Schmidt Spiele GmbH zur Erteilung einer umfassenden Auskunft über den Umfang der rechtsverletzenden Handlung sowie über die mit dem Vertrieb erzielten Umsätze und Gewinne auffordern. Überdies wird die Erstattung der durch die Abmahnung entstandenen Rechtsanwaltsgebühren nach einem Gegenstandswert von 150.000 € verlangt und die Forderung eines Schadensersatzes angekündigt.

 

Wie ist zu reagieren?

Die Abmahnung Schmidt Spiele GmbH sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Es gilt jedoch, nicht in Panik zu verfallen, sondern möglichst besonnen zu reagieren. Nicht ratsam ist es, eigenständig mit der Gegenseite in Kontakt zu treten. Die Schmidt Spiele GmbH lässt zur Erfüllung der Ansprüche kurze Fristen setzen. Diese müssen unbedingt eingehalten werden, da ansonsten ein mit einem erheblichen Kostenrisiko verbundenes gerichtliches Verfahren droht.

Nichtsdestotrotz sollte der Abgemahnte die beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung  nicht vorschnell und leichtfertig unterzeichnen. Denn mit Abgabe dieser Erklärung geht eine erhebliche Bindungswirkung ein. Zum einen bindet sich der Erklärende vertraglich für mindestens 30 Jahre an die Gegenseite und hat im Falle der Zuwiderhandlung eine feste Vertragsstrafe von 5.001,00 € zu zahlen. Zum anderen verpflichtet er sich mit Abgabe der vorformulierten Erklärung im Regelfall weitgehender als notwendig.

In Anbetracht der erheblichen negativen Folgen, die eine unbedachte Reaktion auf die Abmahnung nach sich ziehen kann, ist es dringend ratsam, die Abmahnung rechtzeitig von einem Spezialisten auf dem Gebiet des Markenrechtes prüfen zu lassen. Dieser ist dann –soweit es überhaupt notwendig ist- insbesondere in der Lage, eine für den Abgemahnten günstigere –modifizierte- Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu erstellen.

Wir, die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Wallscheid und Drouven PartG, verfügen – insbesondere als Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz – über jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet des Marken- und Wettbewerbsrechtes. Gerne helfen wir Ihnen, die Angelegenheit möglichst positiv zu beenden.

Für eine kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung können Sie uns gerne telefonisch unter 0251 20 86 80 30  kontaktieren. Alternativ können Sie uns die Abmahnung auch per Mail an info@wd-recht.de zusenden und eine Rufnummer hinterlassen. Wir melden uns dann gerne zu einer kostenlosen Ersteinschätzung zurück.

 

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