Markenrecht: „Mensch ärgere Dich nicht“ – Abmahnung Schmidt Spiele GmbH

Erneut wurde uns eine Abmahnung wegen angeblicher Markenverletzung in Bezug auf die Marke „Mensch ärgere Dich nicht“ vorgelegt. Die Abmahnung wurde wieder durch die Kanzlei Sonnenberg Fortmann (24 IP Law Group) im Auftrag der Schmidt Spiele GmbH ausgesprochen. Die Schmidt Spiele GmbH ist Inhaberin der Wortmarke „Mensch ärgere Dich nicht“ und ist uns schon aus vorherigen Abmahnungen bekannt. Die Marke genießt Schutz für Gesellschaftsspiele und Spielwaren.

Des Weiteren existiert seit 2002 eine Unionsmarke (002734267) „Mensch ärgere Dich nicht“. Diese Marke genießt Schutz für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 16, 25, 28 und 41.

Abmahnung wegen Markenverletzung: „Mensch ärgere Dich nicht“

Die Rechtsanwälte Sonnenberg Fortmann fordern im Rahmen der Abmahnung die Abgabe einer umfangreichen Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, Auskunft sowie Schadenersatz in Bezug auf die angebliche Markenverletzung. Des Weiteren werden Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.973,90 €  aus einem Gegenstandswert von 100.000 € geltend gemacht.

Rektion bei Abmahnung wegen Verletzung der Marke „Mensch ärgere Dich nicht“

Reaktion bei Abmahnung wegen Verletzung der Marke „Mensch ärgere Dich nicht“

Abgemahnte sollten die Abmahnung keinesfalls ignorieren. Wir raten davon ab, ohne fachanwaltliche Prüfung auf die Abmahnung zu reagieren.  Ein Markenanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz wird die Berechtigung der Abmahnung prüfen und ggf. für Sie eine Unterlassungserklärung formulieren.

Keine Reaktion führt in der Regel zu weiteren Kosten  (z.B. im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens). Sie sollten daher folgende Verhaltenstipps beachten:

  • Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen notieren und beachten
  • Keinen Kontakt zur Gegenseite aufnehmen
  • Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen
  • Fachanwalt / Spezialist für Markenrecht kontaktieren

Markenrecht – Unsere Leistung für Sie:

Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung wegen Markenverletzung erhalten, stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven bundesweit zur Verfügung. Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts. Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

  • Erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit
  • Durchgehend persönliche Ansprechpartner
  • Kostentransparenz von Anfang an durch Vereinbarung eines Pauschalhonorars
  • Unkomplizierte und schnelle Kommunikation, auf Wunsch via E-Mail
  • Kostenlose Ersteinschätzung: Betroffenen Unternehmen bieten wir die Möglichkeit einer kostenlosen Ersteinschätzung der Abmahnung. Hierzu übersenden Sie uns bitte die Abmahnung als E-Mail oder Fax an die angegebene Adresse/Nummer.
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