Weitere Abmahnungen der Tommy Hilfiger Europe B.V. – kostenlose Ersteinschätzung

Vor Kurzem hat uns erneut eine Abmahnung der Tommy Hilfiger Europe B.V.  und Rechtanwäle Eikelau, Masberg und Kollegen erreicht. Die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen haben wieder die Rechtsanwälte Eikelau, Masberg und Kollegen aus Düsseldorf übernommen. Die verschiedenen Marken wie zum Beispiel die Wortmarken „Tommy“, „Hilfiger“ oder „Tommy Hilfiger“ sowie die Bildmarke der blau-rot-weißen Flagge seien für Accessoires und Oberbekleidung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) registriert und somit innerhalb der Bundesrepublik geschützt. In der aktuellen Abmahnung sah die Tommy Hilfiger Europe B.V. diese Rechte an den Marken durch den gewerblich handelnden Abgemahnten als verletzt an.

Inhalt der Abmahnung von Rechtsanwälten Eikelau, Masberg und Kollegen / Tommy Hilfiger

Aufgrund einer vertraglichen Einräumung der Nutzungsrechte sei die Tommy Hilfiger Europe B.V. Lizenznehmerin in Bezug auf die Tommy Hilfiger Marken. Die Tommy Hilfiger Europe B.V. sei daher zur Geltendmachung aller aus der Verletzung resultierenden Ansprüche und Rechte gegenüber dem Angemahnten aktivlegitimiert.

Der Vorwurf lautet: Auf der Internetplattform eBay habe der Abgemahnte gewerblich Bekleidungsstücke angeboten, die das Kennzeichen „TOMMY HILFIGER“ tragen würden. In einem Testkauf habe die Tommy Hilfiger Europe B.V. ein Herren Poloshirt erworben und habe feststellen müssen, dass es sich um ein Plagiat handele. Das Inverkehrbringen von Plagiaten mit dem Kennzeichen „TOMMY HILFIGER“ erfolge jedoch ohne Zustimmung der Tommy Hilfiger Europe B.V., sodass der Abgemahnte folglich eine Markenrechtsverletzung beging.

Was fordern Tommy Hilfiger und die Rechtanwäle Eikelau, Masberg und Kollegen?

  • Der zuständige Rechtsanwalt Axel Masberg fordert den Abgemahnten im Namen seiner Mandantschaft auf, eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Die Erklärung enthält die Verpflichtung,
  • den Vertrieb der Waren zu unterlassen,
  • über die Art und den Umfang der Markenverwendung Rechnung zu legen,
  • die sich noch in seinem Besitz befindlichen Waren zwecks Vernichtung herauszugeben sowie den
  • Schadensersatzanspruch der Tommy Hilfiger Europe B.V. anzuerkennen.

Sollte der Betroffene gegen die Verpflichtungen in der Erklärung verstoßen, würde eine Vertragsstrafe von mindestens 5.100 € anfallen.

Ihre Reaktionsmöglichkeiten bei einer Abmahnung von Tommy Hilfiger

Die Verletzung von Markenrechten begründet für den Inhaber dieser Rechte umfassende Ansprüche gegen den Verletzer. Neben Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen sind auch Herausgabe- oder Auskunftsansprüche denkbar.

Um klären zu können, welche Rechte überhaupt verletzt wurden, sollten Sie die Erklärung erst nach einer Einschätzung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Spezialisten für Markenrecht unterzeichnen. Wir raten Ihnen zudem davon ab, eigenständig Kontakt zur Gegenseite aufzunehmen oder die gesetzten Fristen verstreichen zu lassen. Ihr Fachanwalt wird am besten beurteilen können, ob eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben ist oder eine Fristverlängerung mit der Gegenseite vereinbart werden kann.

Unsere Kanzlei Dr. Wallscheid & Drouven ist seit Jahren mit der Abwehr von Abmahnungen betraut und hat sich auf die Rechtsgebiete gewerblicher Rechtsschutz, Urheberrecht und Medienrecht spezialisiert. Weitere hilfreiche Tipps finden Sie unter: Abmahnung Markenrecht – 10 Punkte, die Sie kennen sollten

Das Markenrecht ist Teil des gewerblichen Rechtsschutzes.  Wir haben aufgrund von zahlreichen Fällen im Markenrecht besondere Erfahrung in der rechtlichen Beratung solcher Fälle. Wir bieten Ihnen eine kostenlosen Ersteinschätzung der Abmahnung durch einen erfahrenen Markenanwalt an. Senden Sie uns Ihre Abmahnung per E-Mail, Fax oder mit unserem Direkthilfe-Formular. Wir freuen uns, Sie in Münster und deutschlandweit zu beraten. Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter: Abmahnung wegen Markenverletzung

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