Verletzung der Marke der Playboy Enterprise International, Inc./Lichtenstein, Körner & Partner

Markenrecht: unerlaubtes Angebot von Aufklebern mit „Playboy Häschenkopf“. Das Unternehmen Playboy Enterprise International, Inc. mit Sitz in Beverly Hills, USA wird in einer aktuellen markenrechtlichen Abmahnung von den Rechtsanwälten Lichtenstein, Körner & Partner vertreten. Playboy ist insbesondere für das gleichnamige Magazin und die Marke „Playboy Häschenkopf“ bekannt.

Aus der Abmahnung geht hervor, dass der Betroffene via ebay Aufkleber zum Verkauf anbietet, die den „Playboy Häschenkopf“ zeigen. Die Aufkleber wurden jedoch ohne die Zustimmung von Playboy in den geschäftlichen Verkehr gebracht. Daher sehen Lichtenstein, Körner & Partner in der Abmahnung die Markenrechte von Playboy verletzt.

Lichtenstein, Körner & Partner fordern den Betroffenen auf, Auskunft über Lieferanten und eigene Umsätze besagter Aufkleber zu erteilen. Weiterhin stehen Playboy Vernichtungsansprüche zu. Zu diesem Zwecke soll der Betroffene die Restbestände der Aufkleber übersenden.

Neben dem Auskunfts- und Vernichtungsanspruch stellen Lichtenstein, Körner & Partner für Playboy weitere Forderungen:

Die Abmahnung beinhaltet außerdem den Vorbehalt sämtlichen Rechten und Ansprüchen. Wenn die Forderungen nicht fristgerecht erfüllt werden, empfehlen Lichtenstein, Körner & Partner Playboy gerichtliche Schritte.

 

Markenrechte verletzt und Abmahnung erhalten?

Wir empfehlen dem Abgemahnten, die beigefügte Unterlassungserklärung nicht vorschnell zu unterzeichnen, denn sonst bindet man sich an alle Ansprüche und Forderungen der Abmahner. Ferner sollte man einen fachkundigen Anwalt für Markenrecht aufsuchen. Dieser ist nämlich in der Lage, die Abmahnung zu überprüfen und ggf. eine modifizierte Unterlassungserklärung zu verfassen. Weitere Infos finden Sie unter: Abmahnung Markenrecht – 10 Punkte, die Sie kennen sollten

Dr. Wallscheid & Drouven – Ihre Anwälte für Markenrecht

Rechtsanwalt Dr. Oliver Wallscheid, LL.M. ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und verfügt über besondere praktische und theoretische Kenntnisse auf dem Gebiet des Markenrechts. Dr. Wallscheid hat bereits hunderte Fällte bearbeitet, bei denen es sich um markenrechtliche Abmahnungen handelte.Unsere Kanzlei bietet Ihnen eine kostenloses Ersteinschätzung an, schicken Sie uns einfach ein Fax oder eine E-Mail.

Wir bieten Ihnen:

  • kostenlose Ersteinschätzung des Falles
  • Prüfung der Abmahnung und ggf. Zurückweisung der Abmahnung und/oder Gegenabmahnung
  • Absicherung der bestehenden Onlineshops, ebay-Konten, Amazon-Shops, Dawanda-Shops etc. vor Abgabe einer Unterlassungserklärung
  •  im Falle einer berechtigten Abmahnung bieten wir die Abgabe einer rechtssicheren Unterlassungserklärung, die den Betroffenen nicht weiter bindet als unbedingt nötig, damit ein Gerichtsverfahren oder eine Einstweilige Verfügung vermieden wird

Das kostenlose Erstgespräch ist für Sie nicht verbindlich. Sie entscheiden erst danach, ob Sie unsere Kanzlei mit Ihrem Fall beauftragen oder nicht.

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