Update 2025: Abmahnung durch Toolport GmbH und Schlömer & Sperl Rechtsanwälte – Was tun?

In den letzten Jahren hat die Toolport GmbH, ein Unternehmen, das sich auf den Handel mit Zelten und Pavillons spezialisiert hat, vermehrt Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen ausgesprochen. Die Hamburger Kanzlei Schlömer & Sperl Rechtsanwälte vertritt Toolport GmbH in diesen Angelegenheiten und geht gezielt gegen die unbefugte Nutzung von Produktbildern im Internet vor. Wir haben vielfach über diese Abmahnungen berichtet und können betroffenen Unternehmen eine kostenlose Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt für Urheberrecht anbieten. Übersenden Sie uns einfach die Abmahnung per E-Mail an info@wd-recht.de oder nutzen Sie unser Direkthilfe-Formular.

Viele Betroffene sind verunsichert, wenn sie eine solche Abmahnung erhalten. Doch wie sollte man sich verhalten? Sind die Forderungen berechtigt? Und wie kann man sich effektiv dagegen wehren? In diesem Artikel erklären wir aus Sicht eines Fachanwalts für Urheberrecht, worauf es ankommt und welche Handlungsempfehlungen ratsam sind.

Inhalt der Abmahnung Toolport GmbH und Schlömer & Sperl Rechtsanwälte

Typischerweise enthalten Abmahnungen der Toolport GmbH durch die Kanzlei Schlömer & Sperl folgende Punkte:

  1. Vorwurf der Urheberrechtsverletzung: Betroffenen wird vorgeworfen, Produktbilder von Toolport ohne Erlaubnis verwendet zu haben, insbesondere auf Verkaufsplattformen wie eBay, Amazon oder in eigenen Online-Shops.
  2. Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung: Um eine knftig erneute Rechtsverletzung auszuschließen, wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt.
  3. Forderung nach Schadensersatz: Toolport verlangt häufig eine pauschale Lizenzgebühr oder einen auf Basis der sogenannten Lizenzanalogie berechneten Schadensersatz.
  4. Erstattung der Anwaltskosten: Die Kosten für die Abmahnung, die sich aus dem Streitwert berechnen, werden ebenfalls eingefordert.

Wie sollte man auf die Abmahnung der Toolport GmbH reagieren?

Abmahnungen durch Toolport GmbH und die Kanzlei Schlömer & Sperl sind keine Seltenheit. Viele Betroffene geraten in Panik und zahlen unüberlegt. Doch es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte oder überhöhte Forderungen zu wehren. Durch eine sorgfältige Prüfung und gegebenenfalls anwaltliche Beratung lassen sich viele Nachteile vermeiden.

Wir verfügen über Erfahrung aus mehreren tausend Abmahnverfahren auf dem Gebiet des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und des Markenrechts. Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen sind oft komplex und mit erheblichen finanziellen Risiken verbunden.

Betroffene sollten keinesfalls unüberlegt eine Unterlassungserklärung unterschreiben oder die geforderten Beträge zahlen, ohne eine genaue Prüfung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt für Urheberrecht. Ein Anwalt kann:

  • Die Rechtmäßigkeit der Abmahnung überprüfen,
  • Die geforderte Unterlassungserklärung anpassen, um übermäßige Verpflichtungen zu vermeiden,
  • Die Höhe des Schadensersatzes prüfen und gegebenenfalls reduzieren,
  • Eine strategische Verteidigung gegen unberechtigte oder überhöhte Forderungen entwickeln.

Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

  • erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit
  • durchgehend persönliche Ansprechpartner
  • Kostentransparenz von Anfang an durch Vereinbarung eines Pauschalhonorars
  • unkomplizierte und schnelle Kommunikation, auf Wunsch per E-Mail und Telefon

 

 

 

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