Abmahnung von Chromorange und Rechtsanwalt Wildmoser

Seit einiger Zeit beraten und vertreten wir Mandanten, die urheberrechtliche Abmahnung von der Firma Chromorange Photostock und Rechtsanwalt Wildmoser erhalten haben.

Wir kennen den Gegner bereits seit einigen Jahren. Wir können Betroffenen eine erste kostenlose Einschätzung dieser Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung anbieten. Die Ersteinschätzung wird durch erfolgt z.B. durch unseren Fachanwalt für Urheberrecht.

Übersenden Sie uns hierzu die Abmahnung und Ihre Telefonnumer und wir melden uns umgehend bei Ihnen. Gerne können Sie auch unser Direkthilfe-Formular nutzen.

 

Worum geht es bei der Abmahnung von Chromorange Photostock und Rechtsanwalt Wildmoser?

In der Abmahnung wird behauptet, dass die Gegenseite die Fotoagentur Chromorange betreibe. Diese biete über Partneragenturen ein Foto mit einem Chromorange-Wasserzeichen zur Lizenzierung an. Beim Download eines Kunden wird das Wasserzeichen entfernt. Der Urheber des streitgegenständlichen Fotos sei ein international renommierter Berufsfotograf, dessen Fotos in Zeitungen, Zeitschriften, Rundfunk etc. erscheinen würden.

Den Betroffenen wird im Rahmen der Abmahnung nun vorgeworfen, dass man das Foto im Internet öffentlich zugänglich gemacht habe. Dabei wird auf einen Screenshot verwiesen. Es fehle diesbezüglich an der erforderlichen Lizenz sowie an der Urheberbenennung.

Es wird darauf hingewiesen, dass es sich um eine strafbare Urheberrechtsverletzung handeln würde. Explizit wird auf § 106 UrhG verwiesen. Es wird die Abgabe einer umfangreichen Unterlassungserklärung sowie im konkreten Fall Rechtsanwaltskosten und Schadenersatz verlangt.

 

Wie sollte auf die Abmahnung von Chromorange Photostock reagiert werden?

Es handelt sich um eine typische urheberrechtliche Abmahnung. Wir haben in den letzten Jahren tausende urheberrechtliche Abmahnungen für unsere Mandanten bearbeitet und Forderungen abgewehrt. Es sind daher zunächst unsere allgemeinen Tipps in Bezug auf Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung zu beachten. Dies finden Sie hier.

Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung von Chromorange Photostock und Rechtsanwalt Wildmoser erhalten haben, können Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt für Urheberrecht nutzen. Allgemein sollten Sie aber folgende Verhaltenstipps beachten:

Unsere Expertentipps:

  •     Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten!
  •     Keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite, keine Zahlung!
  •     Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen!
  •     Fachanwalt kontaktieren!

Weitere Infos finden Sie unter: https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-v-chromorange-photostock-durch-ra-klaus-wildmoser-205363.html

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