Simmons & Simmons LLP und SanDisk LLC – Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung: Diese Woche erreichte uns eine markenrechtliche Abmahnung von Simmons and Simmons und SanDisk LLC. Kernpunkt der Abmahnung ist der Vorwurf, der betroffene Onlinehändler habe gefälschte SanDisk Speichermedien (Speicherkarten) verkauft.
Expertentipp: Empfänger eine Abmahnung von Simmons and Simmons können unsere kostenlose Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Anwalt für Markenrecht nutzen.
Hierzu übersenden Sie uns einfach die Abmahnung nebst Telefonnummer an info@wd-recht.de oder Sie nutzen unser Direkthilfe-Formular. Unsere erste Einschätzung ist für Sie unverbindlich und kostenlos.
Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung von SanDisk
Hintergrund der Abmahnung von SanDisk und Simmons + Simmons sind die Markenrechte der Firma SanDisk LLC. Der Inhaber einer Marke kann jedem Dritten verbieten, die Marke für seine Produkte zu verwenden. Des Weiteren führt die Marke dazu, dass der Inhaber auch festlegen kann, wo die Produkte, die mit der Marke versehen sind, in den Verkehr gebracht werden.
Auch Originale können daher markenrechtliche „Plagiate“ sein, wenn die Produkte z.B. vom Markeninhaber nicht für den europäischen Markt vorgesehen sind. Problematisch ist zudem, dass der vermeintliche Verletzer nachweisen muss, dass es sich bei seinen Produkten um Produkte handelt, die vom Markeninhaber stammen oder mit dessen Zustimmung z.B. in den EWR verbracht wurden.
Es wird auf Art. 9 Abs. 2 a UMV verwiesen. Hiernach ist es Dritten untersagt, ohne Zustimmung des Markeninhabers im geschäftlichen Verkehr ein mit der Marke identisches Zeichen für Waren und Dienstleistungen zu benutzen, die mit denjenigen identische oder ähnlich sind, für die die Marke Schutz genießt.
Unser Expertentipp: Ob tatsächlich eine Markenrechtsverletzung gegeben ist, sollte daher durch einen Spezialisten für Markenrecht geprüft werden.
SanDisk und die Anwälte von Simmons & Simmons fordern von dem Empfänger der Abmahnung die
- Abgabe einer umfangreichen Unterlassungserklärung,
- Auskunft, Schadenersatz sowie die
- Erstattung von Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 100.000 €.
Reaktion bei einer Abmahnung von Simmons + Simmons und SanDisk?
Den Empfängern eine Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung ist dringend dazu zu raten, die Abmahnung ernst zu nehmen und die vorgefertigte Unterlassungserklärung keinesfalls ohne fachanwaltliche Prüfung zu unterschreiben.
Expertentipp: Insbesondere eine Vertragsstrafe in Höhe von 8.500 € sowie ein „Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs“ müssen niemals akzeptiert werden.
Wir empfehlen den Empfänger des Schreibens von SanDisk und Simmons und Simmons daher:
- Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten
- keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite
- Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen
- Fachanwalt kontaktieren
Weitere nützliche Hinweise finden Sie unter: Abmahnung Markenrecht – 10 Punkte, die Sie kennen sollten
Spezialist für Markenrecht bietet Ihnen kostenlose Ersteinschätzung
Wenn Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung, von SanDisk und Simmons + Simmons erhalten haben, stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven bundesweit zur Verfügung.
Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung und profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung mit markenrechtlichen Auseinandersetzungen. Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts. Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:
- erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit
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