In dieser Woche wurde uns eine markenrechtliche Abmahnung der Relaxdays GmbH vorgelegt. Gegenstand der Abmahnung ist der zuletzt häufig erhobene Vorwurf, dass das Unternehmenskennzeichen der relaxdays GmbH, nämlich „relaxdays“, sei durch ein „Anhängen“ an ein Amazon-Angebot der Firma relaxdays verletzt worden. Die Relaxdays GmbH wird von der Rechtsanwaltskanzlei BHVSM / Bremer Heller Rechtsanwälte vertreten. Im Rahmen der Abmahnung wird die Abgabe einer umfangreichen Unterlassungserklärung, Auskunft und Zahlung von Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 50.000 € gefordert.
Wie sollte man auf eine markenrechtliche Abmahnung von relaxdays reagieren?
Das Anhängen an ein „fremdes“ Amazon-Angebot ist dabei eine von Amazon eingeführte Möglichkeit, eine Amazon ASIN, welche bereits durch einen Dritten erstellt wurde, mitzubenutzen.
Probleme und insbesondere Abmahnungen tauchen dabei immer dann auf, wenn es sich bei dem ursprünglichen Angebot um ein Markenprodukt handelt. Diese Produkte werden regelmäßig in der Produktüberschrift mit der Angabe der Marke beworben. Häufig findet sich auch der Hinweis: „von: [Markenname]“.
Anbieter eines identischen Produktes, die die entsprechende ASIN nutzen wollen, begeben sich daher in die Gefahr, eine Abmahnung zu erhalten, wenn das „angehängte“ Produkt nicht von dem Markeninhaber stammt und/oder nicht mit der Marke gekennzeichnet ist.
Ob dies auch für (China-)Waren gilt, die schlicht „umgelabelt“ wurden, also aus einem „Noname“ Produkte durch Anbringen einer Marke ein Markenprodukt gemacht wurde, ist umstritten. Fraglich ist auch, ob für eine Markenverletzung der Markenname im Angebot und/oder in der Überschrift auftauchen muss oder ob die Angabe „von [Markenname]“, welche sich unter der Überschrift befindet, ausreichend ist.
Darüber hinaus wurde eine nachträgliche Änderung des Angebotes durch den Markeninhaber selbst (Aus Noname wurde eine Marke) bereits als wettbewerbswidrig zu Lasten der bereits „angehängten“ Anbieter angesehen. Weitere Informationen und nützliche Tipps zum Thema Abmahnung und Markenrecht finden Sie unter: Abmahnung Markenrecht – 10 Punkte, die Sie kennen sollten
Beratung und Vertretung durch Markenanwalt
Wir beraten unsere Mandanten in Bezug auf den rechtssicheren Handel bei Amazon. Des Weiteren vertreten wir Sie bundesweit im Falle einer markenrechtlichen Abmahnung. Ihr Ansprechpartner im Markenrecht ist Fachanwalt Dr. Oliver Wallscheid, LL.M. Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung nutzen.