Heute wurde uns erneut eine Abmahnung der MO Streetwear GmbH vorgelegt. Die Abmahnung wurde von der Kanzlei Preu Bohlig & Partner ausgesprochen. Gegenstand der Abmahnung ist die Verletzung der Marke „MO“. Die Rechtsanwälte vertreten die MO Streetwear GmbH nach eigenen Angaben in allen Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes. Die Rechtsanwälte fordern die Abgabe einer umfassenden Unterlassungserklärung sowie die Übernahme der Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 100.000 €. Es handelt sich um eine Abmahnung wegen Markenverletzung.
Wir empfehlen nicht, die Unterlassungserklärung vorschnell zu unterzeichnen. Es sollte fachanwaltlich geprüft werden, ob die Marke tatsächlich verletzt wurde. In der Praxis sind häufig Fälle anzutreffen, bei denen das Zeichen im Verhältnis zu der Marke nicht vollständig identisch oder nicht für die identischen Waren- und/oder Dienstleistungen benutzt wurde. In diesen Fällen liegt eine Markenverletzung nur vor, wenn eine Verwechslungsgefahr begründende Markenbenutzung gegeben ist.
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Rechtsanwalt Dr. Wallscheid, LL.M. ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Spezialist für Markenrecht. Sie erreichen Dr. Wallscheid, LL.M. für eine erste kostenlose Einschätzung Ihres Falles unter der angegebenen Rufnummer oder Sie senden die Abmahnung via E-Mail oder Fax. Sie erhalten dann umgehend unsere kostenlose Ersteinschätzung. Weitere hilfreiche Tipps finden Sie unter: Abmahnung Markenrecht – 10 Punkte, die Sie kennen sollten