Kostenlose Ersteinschätzung bei Abmahnung von Hans Rix Handelsgesellschaft mbH | Brödermann Jahn

Abmahnung von der Hans Rix Handelsgesellschaft mbH und Brödermann Jahn Rechtsanwälte wegen Marke Explorer:  Aktuell wurden wir wieder in Bezug auf eine markenrechtliche Abmahnung beauftragt.

Vorab: Wenn Sie eine bei  Abmahnung von der Hans Rix Handelsgesellschaft mbH und Brödermann Jahn erhalten haben, können Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung nutzen. Übersenden Sie uns hierzu die Abmahnung der Rechtsanwälte Bödermann Jahn via E-Mail oder Fax nebst Telefonnummer und wir melden uns umgehend bei Ihnen. Gerne können Sie uns auch einfach telefonisch kontaktieren. Die erste Einschätzung ist kostenlos.

 

Was ist Gegenstand der Abmahnung der Hans Rix Handelsgesellschaft mbH und Brödermann Jahn?

Gegenstand der Abmahnung von der Hans Rix Handelsgesellschaft mbH und Brödermann Jahn ist die angebliche Verletzung der Marke Explorer. Derzeit sind mehrere Onlinehändler von dieser Abmahnung betroffen. Die Marke Explorer ist als Unionswortmarke 014481725 beim EUIPO geschützt. Die Marke hat folgendes Waren- und Dienstleistungsverzeichnis:

Waren und Dienstleistungen:

DE – 20 – Campingmöbel; Schlafsäcke für Campingzwecke.

DE – 22 – Zelte, Planen, Segel.

DE – 28 – Sportartikel, insbesondere Wassersportartikel, nämlich aufblasbare SUP.

Der Vorwurf richtet sich dabei gegen Anbieter von Booten der Marke Intex, auf denen das Zeichen Explorer angebracht ist. Diese Boote werden vielfach im Onlienhandel angeboten. Im Rahmen der  Abmahnung von der Hans Rix Handelsgesellschaft mbH und Brödermann Jahn wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Erstattung der Rechtanwaltskosten aus einem Gegenstandswert in Höhe von 75.000 € gefordert. Die betroffenen Anbieter sollen zudem Auskunft über der Vertriebswege erteilen.

 

Abmahnung wegen Verletzung der Marke „EXPLORER“ der Hans Rix Handelsgesellschaft mbH berechtigt?

Ob die Abmahnung wegen Verletzung der Marke „EXPLORER“ der Hans Rix Handelsgesellschaft mbH berechtigt ist, sollte in jedem Einzelfall geprüft werden. In Bezug auf die Verwendung des Zeichens Explorer auf den Booten der Marke Intex sind durchaus Zweifel angebracht, ob dies eine Markenrechtsverletzung darstellt.

Es stellt sich sowohl die Frage, ob die Marke markenmäßig benutzt wurde – was für einen Markenrechtsverletzung im Lichte der Verwechslungsgefahr  erforderlich wäre – als auch die Frage, ob Boote überhaupt Ähnlichkeit zu SUP-Boards aufweisen. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass das Warenverzeichnis die Funktion beschreibt. Die Berechtigung der Abmahnung sollte daher von einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz geprüft werden.

 

Welche Reaktion bei Abmahnung wegen Verletzung der Marke „EXPLORER“ der Hans Rix GmbH?

Unser Tipp: Unterschreiben Sie nicht voreilig die Unterlassungserklärung. Die festgesetzte Vertragsstrafe muss nicht akzeptiert werden. Wir raten dazu, einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit der Prüfung der Abmahnung der Hans Rix Handelsgesellschaft zu beauftragen. Vermeiden Sie eine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite. Liegt tatsächliche eine Markenrechtsverletzung vor, sollte allenfalls eine eingeschränkte Unterlassungserklärung abgegeben werden..

Dr. Oliver Wallscheid, LL.M. ist einer unserer Anwälte für Markenrecht, erfahrener Markenanwalt und  Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz. Unsere Anwälte für Markenrecht bieten Ihnen eine erste kostenlose Einschätzung der Abmahnung. Überdies sollten Sie grundsätzliche folgendeVerhaltenstipps beachten:

 

Unsere Leistung im Markenrecht:

Einen Überblick über unsere Leistungen im Markenrecht finden Sie unter: Abmahnung wegen Markenverletzung

 

 

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