Nachdem sich einige unserer Mandanten, die wir gegen die Sony Music GmbH und die Constantin Film GmbH vertreten, bewusst dazu entschieden haben, eine vergleichsweise Einigung mit den gegnerischen Rechtsvertretern Waldorf-Frommer abzulehnen und auch hier bekannte durchaus ernst zu nehmende Formschreiben der Gegenseite zu ignorieren, hat die Gegenseite zunächst in einer Handvoll Fälle Mahnbescheide beantragt und in zwei Fällen nun nach eingelegtem Widerspruch die Angelegenheit an das Prozessgericht in München getragen. Das mag angesichts der vielen hundert Fälle, in denen wir gegen Abmahnungen der Kanzlei vertreten, an den Wahrscheinlichkeiten einer Klage zunächst wenig ändern, zeigt aber, dass Waldorf-Frommer (im Gegensatz zu anderen massenhaft abmahnenden Kollegen) zumindest den Gang vor das Gericht grundsätzlich nicht scheuen, wenngleich alleine die Masse der losgetretenen Abmahnungen aus Gründen der Kapazitäten davon abhalten dürfte, eine jede entsprechend zu verfolgen.
Die Erfolgsaussichten eines solchen Verfahrens hängen stark von den Umständen des Einzelfalls ab, so dass eine vernünftige allgemeine Einschätzung kaum möglich ist. Ob ein solches Verfahren in Kauf genommen oder sogar gewünscht wird, sollte daher nach einer Betrachtung des einzelnen Sachverhaltes mit dem Anwalt genau besprochen werden. Ob der Abgemahnte sich nun entscheidet, mit der Gegenseite einen günstigeren Vergleich aushandeln zu lassen oder aber – entsprechend vorbereitet – die Gegenseite dazu zwingen möchte, sich zwischen dem Eintritt der Verjährung der Forderungen und der Erhebung einer Klage zu entscheiden: In den allermeisten Fällen ist es sinnvoll, zunächst durch Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung den Streitwert deutlich zu senken, um so die Risiken zu minimieren.
Wenn Sie eine Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte oder einen Mahnbescheid bzw. eine Klage erhalten haben, können Sie uns gerne kontaktieren. Wir klären Sie im Rahmen einer ersten kostenlosen (bis auf Ihre Telefongebühren) Einschätzung über Ihre Reaktionsmöglichkeiten auf. Wer wartet, lässt nur wertvolle Fristen verstreichen! Lassen Sie uns über Ihren Fall sprechen!
Aktuelle Infos finden Sie hier: Urheberrechtliche Abmahnungen wegen sog. Filesharings – Update 2018/2019