Chitos gegen Cheetos – Abmahnung wegen Markenverletzung

Im Rahmen unserer Ersteinschätzung wurde uns erneut eine markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Harmsen Utescher. Aktuell werden Abmahnungen im Auftrag Intersnack Deutschland SE in Bezug auf die Marke Chitos ausgesprochen. Wenn Sie eine Abmahnung von der Intersnack Deutschland SE und Harmsen Utescher erhalten haben, können Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung durch einen Fachanwalt in Anspruch nehmen. Übersenden Sie uns hierzu die Abmahnung von Harmesen Utescher nebst ihrer Telefonnummer und wir melden uns umgehend bei Ihnen. So werden auch knappe Fristen sicher gewahrt.

 

Abmahnung wegen Markenverletzung – was wird gefordert?

Ausweislich der Abmahnung ist die Intersnack Deutschland SE Inhaberin der Marke „Chitos“ welche u.a. für verschiedene Lebensmittel Schutz genießt. Im aktuellen Fall geht die Markeninhaberin gegen die Verwendung des Zeichens Cheetos in Bezug auf Snacks vor. Es wird die Abgabe einer umfangreichen Unterlassungserklärung sowie Auskunft verlangt. Die Rechtsanwaltskosten werden auf der Grundlage eines Gegenstandswertes in Höhe von 150.000 € berechnet. Ferner wird auf einen Beschluss des Landgerichtes Hamburg hingewiesen, welcher im Sinne der Intersnack Deutschland SE in einem vergleichbaren Fall ergangen ist.

 

Wie sollte man auf die Abmahnung wegen Markenverletzung in Bezug auf die Marke Chitos reagieren?

Betroffenen Unternehmern ist zunächst zu raten, die markenrechtliche Abmahnung unbedingt ernst zu nehmen und die gesetzten Fristen zu beachten. Ob die Abmahnung berechtigt ist und ob die geltend gemachten Unterlassungs- Auskunfts- und Schadenersatzansprüche bestehen, kann aus unserer Sicht nur ein auf das Markenrecht spezialisierter Fachanwalt prüfen. Betroffene sollten daher frühzeitig den Rat eines Fachanwalts für gewerblichen Rechtsschutz suchen.

Unser Tipp: Unterschreiben Sie keinesfalls voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung. Bereits jetzt ist klar, dass kein Betroffener die Unterlassungserklärung in dieser konkreten Form unterschreiben muss! Als erfahrene Fachanwälte können wir Ihnen verschieden Reaktionsmöglichkeiten in Bezug auf die Abmahnung von Harmsen Utescher aufzeigen. Hierzu gehört u.a. auch die Möglichkeit, die Unterlassungserklärung umfangreicht zu Ihren Gunsten zu modifizieren.

Da die Produkte in der Regel nicht von dem Abgemahnten stammen, ist es sinnvoll, frühzeitig auch die Möglichkeit eines Regresses gegenüber dem Hersteller, der die Ware an den Abgemahnten verkauft hat, zu prüfen.

Nutzen Sie unsere Erfahrung aus tausenden Abmahnungsfällen und fordern Sie unter info@wd-recht.de eine erste kostenlose Einschätzung der markenrechtlichen Abmahnung an. Weitere Infos unter: Abmahnung Markenrecht – 10 Punkte, die Sie kennen sollten

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