Abmahnung wegen Verletzung der Marke Calvin Klein durch Baker McKenzie

Abmahnung wegen Verletzung der Marke Calvin Klein durch Baker McKenzie: Erneut erreichte uns eine Abmahnung wegen Verletzung der Marke Calvin Klein durch Baker McKenzie. Auftraggeber der Abmahnung ist der Calvin Klein Trademark Trust aus den USA. Gegenstand der Abmahnung ist der Vetrieb von angeblichen Plagiaten. In den uns vorliegenden Abmahnungen geht es um angeblich gefälschte Bekleidungsstücke der Marke Calvin Klein. Hintergrund der Abmahnung ist in der Regel ein Testkauf. Im Rahmen der  Abmahnung wegen Verletzung der Marke Calvin Klein durch Baker McKenzie wird dabei darauf hingewiesen, dass ein Testkauf ergeben habe, dass es sich eindeutig um eine Fälschung handelt.

 

Vorab: Wenn Sie eine Abmahnung wegen Verletzung der Marke Calvin Klein durch Baker McKenzie erhalten haben, können Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung durch einen erfahrenen Anwalt für Markenrecht nutzen.

Rechtsanwalt Dr. Oliver Wallscheid, LL.M. ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht und bietet betroffenen Unternehmen in Münster und bundesweit eine kostenlose erste Einschätzung der Abmahnung an. Übersenden Sie uns hierzu einfach die Abmahnung an die E-Mail Adresse: info@wd-recht.de oder nutzen Sie unser Direkthilfeformular.

 

Abmahnung wegen Verletzung der Marke Calvin Klein durch Baker McKenzie – was wird gefordert?

Kernpunkt einer markenrechtlichen Abmahnung ist immer die Unterlassungserklärung. Demzufolge wird auch im Rahmen der Abmahnung wegen Verletzung der Marke Calvin Klein durch Baker McKenzie eine Unterlassungserklärung gefordert.

Des Weiteren wird Auskunft verlangt. Die Auskunft dient der Vorbereitung weiterer Schadenersatzansprüche. Schließlich wird die Erstattung der Rechtsanwaltskosten verlangt. Es wird ein Gegenstandswert von 100.000 € angesetzt.

 

Wie sollte man auf die Abmahnung wegen Verletzung der Marke reagieren?

Wir raten den Betroffenen dazu, die Abmahnung ernst zu nehmen und einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit einer Prüfung der Abmahnung zu beauftragen.

Keinesfalls sollte die angefügte Unterlassungserklärung unterschrieben werden. Hinzu kommt, dass die Verletzung einer Marke eine Straftat ist. Auch hier  besteht ein Risiko.

Im Ergebnis gehört eine markenrechtliche Abmahnung in die Hände eines erfahrenen Fachanwalts für gewerblichen Rechtsschutz, der zudem auf das Markenrecht spezialisiert ein sollte. Wenn Sie eine Abmahnung wegen Verletzung der Marke Calvin Klein durch Baker McKenzie erhalten haben, sollten Sie daher folgende Tipps beachten:

Wir kennen die Gegner und das Vorgehen bereits und können Ihnen daher eine optimale Verteidigung anbieten. Wir haben bereits über die Abmahnung berichtet:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-von-calvin-klein-trademark-trust-und-baker-mckenzie-rechtsanwaelte-erhalten_125007.html

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung finden Sie unter:Abmahnung wegen Markenverletzung

 

 

 

 

 

 

 

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