Abmahnung wegen Markenverletzung „IVI“ durch von Have Fey / IVI GmbH

Aktuell erreichte uns im Rahmen unserer kostenlosen Ersteinschätzung eine weitere Abmahnung der Rechtsanwälte von Have Fey. Diesmal geht es um eine Abmahnung wegen Markenverletzung der Marke „IVI“.

Die Marke gehört der IVI GmbH. Wenn Sie auch eine Abmahnung von der IVI GmbH und den Rechtsanwälte von Have Fey erhalten haben, können Sie gerne unsere kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung durch unseren Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz nutzen. Übersenden Sie uns einfach die Abmahnung via E-Mail nebst Telefonnummer. Wir melden uns direkt und umgehend bei Ihnen.

 

Was wird von der IVI GmbH gefordert?

Die IVI GmbH ist Inhaberin der Marke IVI, welche u.a. für Bekleidung Schutz beansprucht. Rechtlich bedeutet dies, dass niemand ein identisches oder ähnliches Zeichen in Bezug auf Bekleidung nutzen darf. Dementsprechend macht die IVI GmbH gegen vermeintliche Verletzer Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadenersatzansprüche geltend. Hinzu kommen Rechtsanwaltskosten aus einen im Markenrecht üblichen Gegenstandswert von 150.000 €.

 

Ist die Abmahnung der IVI GmbH berechtigt?

Es kommt hier entscheidend auf den konkreten Einzelfall an. Richtig ist, dass die Benutzung eines identischen oder ähnlichen Zeichens für identische oder ähnliche Waren Ansprüche nach dem MarkenG und der UMV auslösen kann.

Es gibt aber eine Vielzahl von Gründen, warum es sich im konkreten Fall dann doch nicht um eine Markenrechtsverletzung handelt. Neben „einfachen“ Ausschlussgründen, nämlich, dass es sich um ein privates Angebot handelt (kein Handeln im geschäftlichen Verkehr) oder dass es sich sogar um markenrechtliche erschöpfte Originalware handelt (selten), gibt es auch rechtlich komplizierte Fälle.

Hierzu zählt insbesondere die Nutzung der Marke als Modellbezeichnung durch den vermeintlichen Verletzer. Dies kann – unter engen rechtlichen Voraussetzungen – keine Markenverletzung darstellen, obwohl die Marke „IVI“ 1:1, z.B. in der Artikelüberschrift wiedergegeben ist.

Wir empfehlen daher immer, die Abmahnung durch einen Spezialisten für Markenrecht und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz prüfen zu lassen. Eine Abmahnung wegen Markenverletzung muss ernst genommen werden!

Keinesfalls sollte die Unterlassungserklärung ohne vorherige Prüfung durch einen Fachanwalt und Anwalt für Markenrecht unterschrieben werden. Betroffene könne gerne unsere kostenlose Ersteinschätzung nutzen!

Weitere Infos finden Sie unter: Abmahnung Markenrecht – 10 Punkte, die Sie kennen sollten

 

 

 

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