Abmahnung wegen Marke Faina – von Have Fey und Faina Lifestyle Sp. z.o.o.

Aktuell erreichte uns eine Abmahnung wegen Markenverletzung „FAINA“ von den Rechtsanwälten von Have Fey und Faina Lifestyle Sp. z.o.o. Gegenstand der Abmahnung wegen Markenverletzung ist der Vorwurf, der Abgemahnte habe die Marke FAINA der Faina Lifestyle Sp. z.o.o. aus Warschau verletzt.

Wir haben bereits tausende Abmahnungen aus den Bereichen Markenrecht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht bearbeite und kennen auch diese Abmahnung bereits. Wir bieten betroffenen Unternehmen eine kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Spezialisten für Markenrecht an. Übersenden Sie uns hierzu einfach die Abmahnung via E-Mail nebst Telefonnummer und wir melden uns umgehend bei Ihnen. Sie entscheiden im Anschluss, ob Sie uns beauftragen möchten.

 

Worum geht es bei der Abmahnung von der Faina Lifestyle Sp. z.o.o.

Der Vorwurf kann bereits als markenrechtlicher Klassiker bezeichnet werden. Wir haben über derartige Abmahnungen bereist vielfach berichtet und vertreten derzeit eine Vielzahl von Mandanten die ähnlich oder identische Abmahnungen von den Rechtsanwälten von Have Fey erhalten. Der Vorwurf ist immer, dass der Abgemahnte ein ähnliches oder identisches Zeichen als Modellbezeichnung verwendet hat.

Von Have Fey und Faina Lifestyle Sp. z.o.o. behaupten, dass hierdurch Verwechslungsgefahr im Sinne des § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG entstanden sei. Es wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie Auskunft über die Benutzungshandlung verlangt. Des Weiteren werden die Kosten der Abmahnung gefordert. Früher wurde die Abmahnung von CBH Rechtsanwälte und der Firma FAST Faschion Brands GmbH ausgesprochen:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-von-der-fast-fashion-brands-gmbh-und-cbh-rechtsanwaelte-marke-faina_163682.html

Fraglich ist in diesen Fällen immer, ob tatsächlich eine Markenrechtsverletzung gegeben ist. Dies hängt von der konkreten Benutzung des Zeichens im Angebot und auf der Ware ab. Der Verkehr muss die Modellbezeichnung Faina als Marke erkennen, sonst scheidet eine Markenverletzung aus.

Dies ist immer dann unwahrscheinlich,  wenn zusätzlich noch eine Herstellerangabe sichtbar ist. Der BGH hat mit Urteil vom 11.04.2019 – I ZR 108/18 z. B. zu der „Bench Damen Hose MO (MO ist ebenfalls eine Marke der FAST Fashion Brands GmbH) entschieden: „Im Modebereich wird der angesprochene Verkehr häufig in der Herstellerangabe den Herkunftshinweis sehen oder in besonderer Weise hervorgehoben ist. Wird in einem Angebot für Bekleidungsstücke neben der Herstellerangabe ein weiteres Zeichen als Modellbezeichnung verwendet, kann deshalb nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass eine solche Modellbezeichnung ebenfalls als Herkunftshinweis verstanden wird.“

Weitere Informationen zu diesem Urteil finden Sie unter:

https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/bgh-urteil-zu-der-marke-mo-und-der-markenmaessigen-benutzung-in-bezug-auf-bekleidung-und-mode-bgh-urteil-vom-11-04-2019-i-zr-108-18/.

Reaktionsmöglichkeiten bei Abmahnung von Have Fey und Faina Lifestyle Sp. z.o.o.

Als erfahrene Fachanwälte raten wir betroffenen Unternehmern, die Abmahnung ernst zu nehmen und keinesfalls die Unterlassungserklärung von von Have Fey und Faina Lifestyle Sp. z.o.o. zu unterzeichnen. Ein Markenanwalt kann die Unterlassungserklärung für Sie modifizieren, wenn die Marke „FAINA“ oder eine andere Marke tatsächlich verletzt wurden.

Sie sollten zudem unsere folgende Verhaltenstipps beachten:

  •     Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten.
  •     Keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite.
  •     Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen.
  •     Fachanwalt kontaktieren und kostenlose Ersteinschätzung nutzen.

 

Dr. Wallscheid & Drouven – Fachkanzlei für Markenrecht

Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung, eine Klage, eine einstweilige Verfügung wegen der angeblichen Verletzung der Marke „FAINA“ erhalten, stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven in Münster und bundesweit zur Verfügung. Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts.

Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

  •     Erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit.
  •     Durchgehend persönliche Ansprechpartner
  •     Kostentransparenz von Anfang an durch Vereinbarung eines Pauschalhonorars.
  •     Unkomplizierte und schnelle Kommunikation, auf Wunsch via E-Mail.
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