Diesmal wurden wir in Bezug auf eine markenrechtliche Abmahnung der Firma Zapf Creation AG und den Rechtsanwälten Zierhut * IP (IHR ANWALT 24 RA-AG) beauftragt. Wenn Sie eine markenrechtliche Abmahnung erhalten haben, können Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung nutzen. Übersenden Sie uns hierzu einfach die Abmahnnung via E-Mail oder nutzen Sie unser Direkthilfe-Formular. Wir kennen den Gegner und das Vorgehen und können Ihnen als Fachanwälte und Anwälte für Markenrecht eine optimale Beratung und Vertretung anbieten.
Abmahnung von Zapf Creation AG und Zierhut – worum geht es?
Im Rahmen der Abmahnung weisen die Anwälte von Zierhut * IP zunächst darauf hin, dass der Zapf Creation-Konzern ein weltweiter Markenanbieter von Kinderspielzeug sei. Überdies sei Zapf der europaweit führende Markenhersteller von Spiel- und Funktionspuppen. Dier Zapf Creation AG sei zudem Inhaberin der Marke „BABY born“, die unter der Nummer 002468346 beim EUIPO eingetragen sei. Gegenstand der aktuellen markenrechtlichen Abmahnung ist dabei eine Verletzung genau dieser Marke „BABY born“ durch den Vertrieb von Puppenkleidung. Die Rechtsanwälte behaupten, dass der Vertrieb von Puppenkleider unter Nutzung des Zeichens „BABY born“ eine Markenrechtsverletzung darstelle. Es wird die Abgabe einer umfangreichen Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert.
Unser Expertentipp: Unterzeichnen Sie keinesfalls die vorformulierte Unterlassungserklärung der Gegenseite!
Des Weiteren fordert Zapf Creation AG Auskunft in Bezug auf den Umfang der Verletzungshandlung. Dies ist typisch für markenrechtliche Abmahnungen. Betroffene sollte die Auskunft niemals ohne anwaltliche Beratung erteilen. Auch von einer Kontaktaufnahme zur Gegenseite raten wir dringend ab. Einmal getätigte Äußerungen können nicht mehr rückgängig gemacht werden.
Schließlich werden im vorliegenden Fall Rechtsanwaltkosten aus einem Gegenstandswert von 200.000 € gefordert. Allerdings wird gleichzeitig pauschale Abgeltung angeboten. Angesichts des Verstoßes im konkreten Fall halten wir diese Berechnung ebenfalls für völlig übersetzt. Auch hier gilt: Zahlen Sie nicht voreilig, sondern lassen Sie sich beraten!
Wie sollte man auf eine Abmahnung reagieren?
Betroffene Händler sollten die Abmahnung immer ernst nehmen und die Fristen beachten. Werden die Fristen nicht eingehalten, besteht grundsätzlich das Risiko, dass die Gegenseite eine einstweilige Verfügung beantragt. Hierdurch weitere erhebliche Kosten entstehen.
Unser Expertentipp: Lassen Sie die Abmahnung wegen Marken- Urheberrechts und Wettbewerbsrechtsverletzung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüfen und unterzeichnen Sie keinesfalls voreilig die strafbewehrte Unterlassungserklärung. Weitere Infos finden Sie unter: Abmahnung Markenrecht – 10 Punkte, die Sie kennen sollten
Ob die Abmahnung berechtigt ist, kann nur im Rahmen einer Einzelfallprüfung bewertet werden. Das Markenrecht erlaubt an einigen Stellen durchaus die Benutzung fremden Marken, z.B. für das Ersatzteilgeschäft und im Rahmen rein beschreibender Angaben (im Kfz-Ersatzteilvertrieb z.B. zulässig: „passend für VW Golf“). Unsere Kanzlei verfügt derzeit über mehrere Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:
- Erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit.
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