Abmahnung von LEGO und Hogan Lovells wegen Marken- Urheber- und Wettbewerbsrechtsverletzungen

Abmahnung von LEGO und Hogan Lovells wegen Marken- Urheber- und Wettbewerbsrechtsverletzungen: Aktuell erreichte uns erneut eine markenrechtliche Abmahnung der LEGO Juris A/S und den Rechtsanwälte Hogan Lovells. Die Rechtsanwälte weisen darauf hin, dass die LEGO Juris A/S eine Gesellschaft der LEGO Unternehmensgruppe sei und weltweit seit vielen Jahren das berühmte Lego Kinderspielzeug vertreibe.

Die LEGO Juris A/S sei innerhalb der Unternehmensgruppe die Inhaberin der meisten gewerblichen Schutzrechte und zudem zur Wahrung der rechtlichen Interessen zuständig.

Wenn Sie eine Abmahnung von Lego bzw. der LEGO Juris A/S erhalten haben, können Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung durch einen Spezialisten für Markenrecht und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz nutzen. Übersenden Sie uns einfach die Abmahnung via E-Mail und wir melden uns umgehen bei Ihnen.

 

Abmahnung von LEGO Juris A/S – worum geht es?

Gegenstand der aktuellen Abmahnung von Lego sind Konstruktionsspielzeugfiguren, die über einen eBay Shop angeboten wurden. Es wird behauptet, dass die angebotenen Figuren zum Teil Nachahmungen der berühmten LEGO Minifiguren seien. Des Weiteren sei bei der Benennung der Figuren die Marke „LEGO“ markenrechtsverletzend verwendet worden.  LEGO beruf sich in diesem Zusammenhang auf zwei Unionsmarken u.a. auf die Marken

https://www.tmdn.org/tmview/welcome#/tmview/detail/EM500000000050518

https://www.tmdn.org/tmview/welcome#/tmview/detail/EM500000000050450

Die Figuren des Abgemahnten seien dabei identisch zu den markenrechtlich geschützten Figuren. Aus Sicht von Lego liege darin ein Verstoß gegen Art. 9 UMV, 14 MarkenG. Gleichzeitig stelle das Angebot eine Urheberrechtsverletzung zu Lasten der LEGO Juris A/S im Sinne des § 97 UrhG dar. Des Weiteren wird gerügt, dass der Abgemahnte auf die Kompatibilität seiner Figuren mit den Produkten von Lego durch den Hinweis „LEGO kompatibel“ hinweist. Die Rechtsanwälte von Lego sind der Ansicht dies stelle sowohl markenrechtlich als auch wettbewerbsrechtlich eine Rufausbeutung der Marke Lego dar. Es wird die Abgabe einer umfangreichen Unterlassungserklärung sowie Auskunft verlangt.

 

Wie sollte man auf eine Abmahnung reagieren?

Dr. Oliver Wallscheid hilft bei Abmahnung von Lego
Dr. Oliver Wallscheid, LL.M., Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz & IT-Recht

Betroffene Händler sollten die Abmahnung zunächst ernst nehmen und die Fristen beachten. Werden die Fristen nicht eingehalten, besteht grundsätzlich das Risiko, dass die Gegenseite eine einstweilige Verfügung beantragt. Hierdurch weitere erhebliche Kosten entstehen. Gleichzeitig sollte kein Kontakt mit der Gegenseite aufgenommen werden. Des Weiteren sollte die geforderte Unterlassungserklärung niemals ungeprüft und voreilig unterschrieben werden.

Unser Expertentipp: Lassen Sie die Abmahnung wegen Marken- Urheberrechts und Wettbewerbsrechtsverletzung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüfen und unterzeichnen Sie keinesfalls voreilig die strafbewehrte Unterlassungserklärung. Weitere Infos finden Sie unter: Abmahnung Markenrecht – 10 Punkte, die Sie kennen sollten

Ob die Abmahnung berechtigt ist, kann nur im Rahmen einer Einzelfallprüfung bewertet werden. Das Markenrecht erlaubt an einigen Stellen durchaus die Benutzung fremden Marken, z.B. für das Ersatzteilgeschäft und im Rahmen rein beschreibender Angaben (im Kfz-Ersatzteilvertrieb z.B. zulässig: „passend für VW Golf“).  Unsere Kanzlei verfügt derzeit über mehrere Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

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